Wirtschaftsprüfungsleistungen zur Prüfung der Jahresabschlüsse ab 2026 mit der Option der Verlängerung für das Universitätsklinikum Münster sowie deren Tochter- und Enkelgesellschaften
Das Universitätsklinikum Münster (UKM) beabsichtigt die Prüfung der Jahresabschlüsse 2026 und 2027 mit der dreimaligen Option der Verlängerung um je 12 Monate, insgesamt also maximal 5 Jahre, an einen Wirtschaftsprüfer zu vergeben.Das UKM dient dem Fachbereich Medizin der Universität zur Erfüllung seiner Aufgaben in Forschung und Lehre. Es nimmt Aufgaben in der Krankenversorgung einschließlich der Hochleistungsmedizin und im öffentlichen Gesundheitswesen wahr. Es gewährleistet die Verbindung der Krankenversorgung mit Forschung und Lehre und dient der ärztlichen Fort- und Weiterbildung sowie der Aus-, Fort-, und Weiterbildung des Personals. Es nimmt diese Aufgaben als eigene hoheitliche Aufgaben wahr.Auf Grund des Kooperationsmodells wird in der Rechnungslegung sowohl das UKM wie auch der Fachbereich Medizin der Universität Münster abgebildet. Eine Trennung der Vermögenssphären ergibt sich im Rahmen der sogenannten Trennungsrechnung.
3 x je 12 Monate
2030
Gem. gesetzlicher Fristen.
An dieser Stelle keine weiteren Informationen nötig.
Unternehmensbezogene Unterlagen werden nachgefordert
Eine Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung gemäß § 129 StGB oder vergleichbaren Vorschriften führt zum Ausschluss.
Bieter, die in Geldwäscheaktivitäten (§ 261 StGB) oder in die Finanzierung terroristischer Aktivitäten verwickelt sind, werden ausgeschlossen.
Eine Verurteilung wegen Betrugs (§ 263 StGB) oder Subventionsbetrug (§ 264 StGB) schließt Unternehmen aus, da dies die Integrität des Unternehmens und die ordnungsgemäße Nutzung öffentlicher Mittel infrage stellt.
Unternehmen oder Personen, die sich durch korrupte Praktiken wie Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung oder Bestechung einen Vorteil im Vergabeverfahren verschaffen wollen, werden ausgeschlossen. Dies betrifft Fälle, in denen Geschenke, Geld oder andere Vorteile angeboten oder angenommen wurden, um Entscheidungen unrechtmäßig zu beeinflussen.
Verstöße gegen Menschenrechte, wie Menschenhandel ( § 232 StGB), Zwangsprostitution oder Zwangsarbeit führen zu einem Ausschluss.
Unternehmen, die gegen umweltrechtliche Vorschriften verstoßen, können ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere für schwere oder wiederholte Verstöße, die auf mangelndes Verantwortungsbewusstsein schließen lassen.
Schwere Verstöße gegen arbeitsrechtliche Vorschriften, etwa die Nichtzahlung von Löhnen oder Verstöße gegen Mindestlohnvorschriften führen zum Ausschluss.
Unternehmen, die nicht in der Lage sind, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, werden ausgeschlossen, da dies ein Zeichen wirtschaftlicher Unzuverlässigkeit ist.
Ein Unternehmen, das insolvent ist, d. h. zahlungsunfähig oder überschuldet, wird ausgeschlossen. Es gilt als nicht leistungsfähig und nicht in der Lage, den Auftrag ordnungsgemäß auszuführen.
Befindet sich ein Bieter in einem Verfahren, das einer Insolvenz gleichgestellt ist, beispielsweise einer Zwangsverwaltung oder einem gerichtlichen Vergleichsverfahren, wird er ausgeschlossen.
Unternehmen, die durch Absprachen, wie Kartellbildung oder Preisabsprachen, den Wettbewerb einschränken, werden ausgeschlossen.
Wenn ein Unternehmen in der Vergangenheit öffentliche Aufträge unzureichend erfüllt oder Vertragsbedingungen schwerwiegend verletzt hat, kann es von künftigen Vergaben ausgeschlossen werden.
Bieter, die das Vergabeverfahren durch falsche Angaben, Manipulation oder andere unzulässige Einflussnahmen verfälschen, werden ausgeschlossen.
Als Amts- u. Umgangssprache wird Deutsch festgelegt, so sind z.B. alle Bedienhandbücher in deutsch vorzulegen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Angabe und Größe der Mitarbeiterentwicklung der letzten 3 Jahre (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens inkl. Leistungsportfolios (max. 4 DINA4-Seiten) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Einzureichende Nachweise (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens + den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Erklärung, dass die Auftrags- und Lieferbedingungen des Auftraggebers anerkannt werden und die AGB des Auftragnehmers keine Anerkennung finden (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Erklärung, dass die Ausschreibungsbedingungen anerkannt werden (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Erklärungen zum Ausschluss der Tatbestände des § 123 und §124 GWB (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Für ausländische Bewerber ist der Nachweis der Eignung auch durch amtliche Bescheinigungen gleichwertiger Art möglich (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Nachweis über Eintragung in das Berufs- o. Handelsregister ggf. nach Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, in dem der Bieter ansässig ist (nicht älter als 6 Monate) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Nachweis, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung besteht, sowie deren Höhe (nicht älter als 6 Monate) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Einzureichende Unterlagen:- Als Amts- u. Umgangssprache wird Deutsch festgelegt, so sind z.B. alle Bedienhandbücher in deutsch vorzulegen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Erklärung, dass die Auftrags- und Lieferbedingungen des Auftraggebers anerkannt werden und die AGB des Auftragnehmers keine Anerkennung finden (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Erklärung, dass die Ausschreibungsbedingungen anerkannt werden (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)