Verfahrensangaben

EOP IPA-Paket Nr. 1 - Objektplanung und Betriebsorganisation

VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Universitätsklinikum Aachen AöR
Keine Angaben
Pauwelsstr. 30
52074
Aachen
Deutschland
DEA2D
Vergabestelle
vergabestelle@ukaachen.de
+49 2418080975
+49 2418082504

Angaben zum Auftraggeber

Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

RSM Ebner Stolz Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
keine A.
Joseph-Schumpeter-Allee 25
53227
Bonn
Deutschland
DEA22
Vergabedezernat
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Rheinland
05315-03002-81
Zeughausstr. 2 - 10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
Geschäftsstelle
vergabekammer@bezregkoeln.nrw.de
+49 2211473045
+49 2211472889

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland
05315-03002-81
Zeughausstr. 2 - 10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
Geschäftsstelle
vergabekammer@bezregkoeln.nrw.de
+49 2211473045
+49 2211472889

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71000000-8
71220000-6
71240000-2
71321000-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand dieses Verfahrens ist das IPA Paket 1: Objektplanung und
Betriebsorganisation

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Das Universitätsklinikum Aachen AöR (UKA) plant den Neubau
Erweiterungsgebäude OP-Säle
(EOP). Mit diesem Vorhaben sollen die Voraussetzungen für eine moderne,
leistungsfähige
und zukunftsorientierte OP-Infrastruktur geschaffen werden. Hierfür sollen in dem
Neubau 12 hochkomplexe Operationssäle, eine neue zentrale Aufbereitungseinheit für
Medizinprodukte (AEMP) sowie ein automatisiertes Sterilgut- und Materiallager
realisiert
werden. Die hochkomplexen OP-Säle sind basierend auf modernsten geräteunterstützten
Operationsmethoden konzeptioniert. Darunter befinden sich hybride OPs mit
Angiographieanlagen,
mobiler und stationärer intraoperativer Bildgebung sowie robotische
Operationstechniken.
Der Neubau ist zwischen dem Hauptgebäude des Klinikums (UBFT/PF) und dem
Versorgungsgebäude
(VER) einschließlich des Zwischenbauwerks sowie in direkter Nachbarschaft zum
derzeit
entstehenden Gebäude für Operative Intensivpflege und dem Perinatalzentrum (OIPPNZ)
vorgesehen. Die unmittelbare Nähe ermöglicht eine Anbindung an die Bestandsgebäude,
welche aus betriebsorganisatorischen Gesichtspunkten essenziell ist. Eine Anbindung
ist bislang auf der Etage -2 an das UBFT/PF geplant. Auf dieser Ebene ist die zentrale
Operationsabteilung des Bestandsgebäudes des UKA verortet. Durch die Anbindung soll
ein durchgängiger "blauer Bereich" geschaffen werden und eine Synchronisierung der
derzeitigen Strukturen mit dem Neubau stattfinden. Im Rahmen der Synchronisierung
sind Flächen auf der Etage -2 im Bestand baulich anzupassen. Eine weitere Anforderung
ist die Schaffung einer Verbindung zwischen dem Neubau und dem OIP-PNZ in Form
einer
"Brücke" auf Höhe der Etage 1, um einen direkten, postoperativen Patiententransport
zwischen den herz-chirurgischen Patienten und der zugehörigen Intensivstation zu
ermöglichen. Weiterhin wird die Anforderung gestellt eine direkte Anfahrt an das
Gebäude zum Zwecke der Belieferung umzusetzen. Dabei sind insbesondere
Anforderungen
des Denkmalschutzes, die bauliche Anschlussfähigkeit und das Potenzial einer südlichen
Erweiterung zu beachten. Zeithorizont: Beauftragung Allianzpartner / Unterzeichnung
Mehrparteienvertrag Oktober 2026 Einreichung HU-Bau Oktober 2027 Baubeginn
Umbau Bestand
Februar 2028 Baubeginn Erweiterungsgebäude Oktober 2028 Übergabe Nutzer Mitte
2032
Aufgrund der Komplexität der Bauaufgabe, der daraus resultierenden
Störungsanfälligkeit
und der Konfliktpotentiale in der Realisierungsphase sowie dem hohen Zeitdruck
wurden
alternative Projektabwicklungsmodelle vom Universitätsklinikum Aachen untersucht.
Die Einzelheiten der ausgeschriebenen Leistungen sind der Anlage 1
"Leistungsverzeichnis"
der Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
96
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Aachen
Deutschland
DEA2D

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Kommerzieller Wert

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualifikation und Erfahrung Schlüsselpersonen (SMT, PMT, PAT)

Qualifikation und Erfahrung Schlüsselpersonen (SMT, PMT, PAT)

Gewichtung
15,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Konzept zur Personalplanung Stufe 1a

Konzept zur Personalplanung Stufe 1a

Gewichtung
10,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Technisches Konzept

Technisches Konzepte (Herangehensweise an die Entwurfsentwicklung, Zukunftsfähigkeit, Nach-haltigkeit)

Gewichtung
25,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Kooperationsfähigkeit

Kooperationsfähigkeit

Gewichtung
20,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

1) Vor dem Start der eigentlichen IPAPlanungsphasen
kann das UKA optional eine vorgelagerte
Vorbereitungsphase beauftragen. Hintergrund ist, dass die zum Projektstart
vorliegenden
Planungs- und Entscheidungsgrundlagen nur in begrenzter Tiefe vorliegen
und zunächst
weiter qualifiziert werden sollen. Gegenstand dieser optionalen
Vorbereitungsphase
ist die fachliche Erarbeitung und Bewertung erster konzeptioneller
Lösungsansätze
als Entscheidungs- und Diskussionsgrundlage für den weiteren
Projektverlauf. Hierzu
zählen insbesondere: - überschlägige Variantenuntersuchungen zur
Gebäudestruktur,
Lage und Anordnung der Funktionsbereiche, - Betrachtung der
prozessualen Anforderungen
insbesondere aus den OP-Bereichen, einschließlich der funktionalen
Verknüpfung von
Neubau- und Bestand Bereichen, - Berücksichtigung äußerer
Rahmenbedingungen wie Denkmalschutz,
vorhandene Bausubstanz, technische Bestandsanlagen sowie bauliche und
genehmigungsrechtliche
Restriktionen. Die Leistungen dienen ausschließlich der Vorbereitung und
Strukturierung
des Projekts und stellen keine Vorwegnahme der späteren IPAPlanungsphasen
dar. Umfang,
Tiefe und Ergebnisse dieser Phase werden bis zum Abschluss des
Verfahrens abschließend
festgelegt. 2) Nach Abschluss und Prüfung der Planungsleistungen gemäß §
18 des IPA
Mehrparteienvertrages entscheidet die Auftraggeberin, ob die optional
beauftragten
Bauleistungen abgerufen werden sollen. Zu diesen Bauleistungen zählen
auch die noch
erforderlichen Leistungen zur weiteren Planung, etwa der
Ausführungsplanung, welche
nachfolgend einheitlich als Bauleistungen bezeichnet werden. Weitere
Informationen
sind dem Vertrag zu entnehmen. 3) Im Übrigen können im Verlauf des
Verfahrens weitere
Optionen aufkommen. Diese werden abschließend mit der Abfrage des
finalen Angebotes
festgelegt.

Zusätzliche Angaben

Bei allen Verfahrensarten mit Ausnahme des
offenen Verfahrens kann der öffentliche
Auftraggeber die Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Ange-bots
aufgefordert
oder zur Verhandlung eingeladen werden, begrenzen, sofern genügend geeignete
Bewerber
zur Verfügung stehen. Der Auftraggeber fordert drei Unternehmen mit den
höchsten
Punktzahlen in der Prüfung der Bewertungskriterien zur Angebotsabgabe auf.
Dazu wertet
die Vergabestelle die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und fristgerechtem
Eingang
aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft,
inwiefern
der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (AKriterien)
erfüllt.
Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend
aus
dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. A-Kriterien sind als solche
gekennzeichnet.
Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet die Vergabestelle im Hinblick auf die
B-Kriterien
aus. B-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die Punktzahlen ermittelt der
Aufraggeber
wie folgt: 1. Umsatz 15 Punkte Für die Bewertung wird auf die Tabelle in Ziffer
6.3.1
der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags verwiesen. 2. Anzahl und
Qualität
der Referenzen insgesamt 65 Punkte davon 2.1 Anzahl der Referenzen 05 Punkte
Für
die Bewertung wird auf die Tabelle in Ziffer 6.3.2.1 der Aufforderung zur Abgabe
eines
Teilnahmeantrags verwiesen. 2.2 Qualität der Referenzen 60 Punkte Im
Auswahlkriterium
Qualität der Referenzen können insgesamt 60 Punkte erreicht werden. Die Qualität der
Referenz wird anhand des Musters aus Anlage 3.1-3.3 ermittelt. Das Klinikum
addiert
die Summe der erreichten Punkte der ausgefüllten Referenzmuster aus der Anlage
3.
Die Vergabestelle legt dazu vier Referenzen zugrunde. Es gilt dabei zu beachten,
dass
zwei Referenzen der Objektplanung und jeweils eine Referenz der OP-Planung,
sowie
der BO-Planung in die Bewertung einfließen. Sollte ein Bieter mehr als vier
Referenzmuster
mittels der vorgegebenen Anlage einreichen und diese nicht mittels
Nummerierung gekennzeichnet
haben, wählt die Vergabestelle die ersten vier Referenzen aus den Unterlagen in
der
Reihenfolge des übermittelten Antrags aus. Die tatsächliche Gesamtpunktzahl im
Auswahlkriterium
errechnet sich aus der Multiplikation der theoretisch maximal erreichbaren
Punktzahl
mit dem Quotienten aus der individuellen Punktzahl und der theoretischen
Höchstgesamtpunktzahl.
3. Anforderungen Planungsleistungen Beschäftigtenanzahl insgesamt 30 Punkte
davon
3.1 Anzahl Beschäftigte Objektplanung Gebäude 10 Punkte Für die Bewertung
wird auf
die Tabelle in Ziffer 6.3.3.1 der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags
verwiesen.
3.2 Anzahl Beschäftigte OP-Planung 10 Punkte Für die Bewertung wird auf die
Tabelle
in Ziffer 6.3.3.2 der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags verwiesen.
3.3
Anzahl Beschäftigte BO-Planung 10 Punkte Für die Bewertung wird auf die
Tabelle in
Ziffer 6.3.3.3 der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags verwiesen. 4.
Motivationsschreiben
40 Punkte Bitte stellen Sie in einem Motivationsschreiben (max. 10 Seiten
DINA4, Schriftgröße
11, Arial) Ihr Verständnis der Integrierten Projektabwicklung (IPA) dar. Führen
Sie
bitte mindestens zu folgenden Punkten aus: - Würdigung der eigenen Motivation
zur
Teilnahme am Projekt - Erfahrungen mit integrierten Projektabwicklungen -
Darstellung
der Haltung zur integrierten Zusammenarbeit - Bereitschaft zum Abschluss des
vorgelegten
Vertrages Für die Bewertung wird auf die Tabelle in Ziffer 6.3.4 der
Aufforderung
zur Abgabe eines Teilnahmeantrags verwiesen. Maximal sind 150 Punkte
erreichbar.
.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Kommerzieller Wert
Beschreibung: Gemäß Vergabeunterlagen
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung
(Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium - Zahl: 30
.
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualifikation und Erfahrung Schlüsselpersonen (SMT, PMT,PAT)
Beschreibung: Gemäß Vergabeunterlagen
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung
(Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium - Zahl: 15
.
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept zur Personalplanung Stufe 1a
Beschreibung: Gemäß Vergabeunterlagen
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung
(Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium - Zahl: 10
.
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Technisches Konzepte
Beschreibung: Gemäß Vergabeunterlagen
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung
(Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium - Zahl: 25
.
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Kooperationsfähigkeit
Beschreibung: Gemäß Vergabeunterlagen
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung
(Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium - Zahl: 20

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Internationales Beschaffungsinstrument

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland - Spruchkörper Köln
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1. Ein Nachprüfungsantrag zur
Vergabekammer setzt eine vorherige Rüge des Bieters
voraus; er ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen,
vergangen sind. 2. Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB
sowie
§ 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten. 3. Die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit
des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung
der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union,
vgl. §
135 Abs. 2 Satz 2 GWB. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die
folgenden
Regelungen des GWB: § 134 Informations- und Wartepflicht Öffentliche
Auftraggeber
haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den
Namen
des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe
der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses
unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine
Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde,
bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen
ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach
Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax
versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der
Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an. Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in
denen
das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
Dringlichkeit
gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge
können
öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die
Zuschlagserteilung
oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die
Offenlegung
den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere
Verteidigungsoder
Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von
Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen
beeinträchtigen könnte
§ 135 Unwirksamkeit Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam,
wenn der
öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne
vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben
hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren
festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt
werden,
wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information
der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über
den Abschluss
des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend
gemacht
worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen
Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen
Union. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der
öffentliche
Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige
Veröffentlichung
einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der
öffentliche
Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
veröffentlicht
hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der
Vertrag
nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab
dem Tag
nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die
Bekanntmachung
nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen
Auftraggebers,
die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des
Auftraggebers,
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der
Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des
Unternehmens,
das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 Einleitung, Antrag Die
Vergabekammer
leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes
Unternehmen,
das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine
Verletzung
in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung
der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der
Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund
der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt
werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang
der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags
nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

175825-2026

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Die in diesen Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Erstellung eines Angebotes und nur durch das die Vergabeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Vergabeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet.

Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über v. g. Vergabemarktplatz empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die i.d.R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise erhalten.

Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie im Regelfall nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW.

*
Jegliche Kommunikation zw. Bieter und AG soll über die vergabe.nrw-Nachrichtenfunktion erfolgen

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

3
3
12

Größe der Unternehmen

Herkunft der Unternehmen

1
0

Überprüfung der Angebote

0
0
0
Angaben zum Auftrag
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie
Internationales Beschaffungsinstrument

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

1
sander.hofrichter architekten GmbH, 67059 Ludwigshafen
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

sander.hofrichter architekten GmbH
k.A.
Mittleres Unternehmen
Wredestraße 35
67059
Ludwigshafen
Deutschland
DEB34
info@a-sh.de
0621 58632-0
0621 58632-4001
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Noch nicht bekannt
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

31.08.2026

Angaben zum Angebot

3 - 597475
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung