Wartungsleistungen Hygieneinspektion UKG (NSP,KMT)
Leistungsumfang
Im Universitätsklinikum Aachen (im Folgenden UKA)sollen in dem Gebäude UBFT (Untersuchung, Behandlung, Forschung, Therapie und Pflege) alle vorhandenen Umluftkühlgeräte (UKG) in den Patienten- und Fachbereichen auf den Stationen "Neu-Strukturierung Pflegeetagen" (im folgenden NSP), "Hybrid OP", "Hybrid OP Technik", "Radiologie Modulbau", "Molekulare Medizin", "Molekulare Ze lbiologie" und "Radiologie" regelmäßig gewartet werden. Weitere UKG's solen mit erhöhten hygienischen Anforderungen in der Station"Knochenmarktherapie" (im Folgenden KMT) gewartet werden. Zusätzlich zu den UKG's solen die Zonennachkühler und Zentrallüftungsgeräte der Station NSP in regelmäßigen Abständen einer Wartung unterzogen werden. Hierbei sind im Bereich NSP 121 UKG als Deckengeräte, 3 Zentrallüftungsanlagen und 4 Zonennachkühler Teil der Wartungstätigkeit. Weitere UKG als Deckengeräte, befinden sich in den Patienten- und Fachräumen auf verschiedenen Etagen. Dazu gehören auf der Etage -2 12 UKG im Bereich Radiologie Modulbau, 3 UKG im BereichHybrid OP, 2 UKG im Bereich Hybrid OP Technik, in der dritten Etage 3 UKG im Bereich Nephrologie und auf der fünften Etage weitere 2 UKG im Bereich Molekulare Medizin, 3 UKG im Bereich Molekulare Zellbiologie und 11 UKG im Bereich Radiologie.Im Bereich KMT sind insgesamt 12 Trox-X-Cube imInstallationsgeschoss Etage 6 zu warten.Alle Anlagen sind so zu warten, dass derenFunktionalität gemäß VDI 6022 sichergestellt ist.Alle Wartungsarbeiten sind im Wesentlichen gemäß VDMA 24186 sowie den Herstellerangaben und den Vorgaben der Abteilung "Gebäudetechnik RLT-Anlagen" (im Folgenden "GB GT RLT") durchzuführen. Es sind grundsätzlichAnforderungen gemäß DIN 31051 und VDI 6022 zu beachten. Die Wartungstätigkeiten und Ergebnisse sind zu Dokumentieren und dem Geschäftsbereich GB GT RLT zu übergeben. Die Dokumentation ist in elektronischer Form mit einer eindeutigen Kennzeichnung für jedes Gerät zu liefern. Die Struktur, Benennung und Art der elektronischen Berichte ist vor Ausführung der Arbeitenabzustimmen.
Vertragslaufzeit:Die Beauftragung erfolgt zunächst für eine Dauer von zwei Jahren. Sofern der AG mit einem Vorlauf von 3 Monaten vor Vertragsende nicht widerspricht verlängert sich die Beauftragung zweimalig um jeweils ein Jahr.
Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre mit Option auf eine 2-malige Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr.
Preis
§ 160 GWB Einleitung, Antrag(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablaufder in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügtwerden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablaufder Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangensind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie im Regelfall nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW.*Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses anzutragen (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB)*Jegliche Kommunikation zw. Bieter und AG soll über die vergabe.nrw-Nachrichtenfunktion erfolgen