Bei dieser Baumaßnahme handelt es sich um die Sanierung undModernisierung bestehenderhaustechnischer Systeme und Anlagen der Uniklinik RWTH Aachen. Die Maßnahme istgenehmigungsfrei.Grundsätzlich werden folgende Systeme und Anlagen planerisch betrachtet undentsprechendsaniert, ergänzt sowie modernisiert. Die Maßnahmen werden in 5 Bauabschnittenrealisiert.- Alle Ansaugbauwerke (ABW 1 - 8) - Fortlufttürme A5, A6, B5, B6, C1, C2, C6, D1,D2, D3, D6 - Systemzentralen 1 bis 24 - Ertüchtigung und Erweiterung des REKUNetzesfür die Gesamtanlage einschließlich Anschluss der o. a. Systemzentralen - Umbau desHeizungsnetzes für die Vorerwärmung (Vorerhitzer-Netz) aufgrund der verändertenBetriebsbedingungenfür das allgemeine Heizungsnetz nach dem Bau der Energiezentrale des UKA - UmbauderMSR-Technik für die Gesamtanlage (SDLC-Ring Rechner A) aufgrund dererforderlichenMigration - Erweiterung des Technik-Netzwerks - Erweiterung der Stromversorgung fürdas Technik-Netzwerk - Erneuerung der MSR-Technik einschließlich Anlagenbilder fürdie geänderten Anlagenkonstellationen der o. a. Systemzentralen - Anpassung derElektroinstallationfür die o. a. Systemzentralen.Es ist eine Komplettbeauftragung über alleLeistungen vorgesehen. Weitere Angabenhierzu sind dem Vertrag (vgl. Anlage 06) zu entnehmen.
Gegenstand dieses VgV-Vergabeverfahrens sind die erforderlichenLeistungen der "Projektsteuerungund allgemeine Beratung" gem. Beschreibung der Leistungen in der"Projektbeschreibung"Anlage 07 ab Seite 4. Vom Auftragnehmer wird gefordert, die internetbasierte PlattformConclude/CDE nach den Anforderungen des AG mit Projektleiterrechten zu verwenden.Es ist eine Komplettbeauftragung über alle Leistungen vorgesehen. Weitere Angabenhierzu sind dem Vertrag (vgl. Anlage 06) zu entnehmen..Es ist eine Komplettbeauftragung über alleLeistungen vorgesehen. Weitere Angabenhierzu sind dem Vertrag (vgl. Anlage 06) zu entnehmen.
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Die Erbringung derDienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis aufdie einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: a) natürlichePersonen, die gemäß der Rechtsvorschrift Ihres Heimatlandes am Tage derBekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt / Ingenieurder Technischen Ausrüstung oder gleichwertig berechtigt sind. Ist in demjeweiligen Heimatland, die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, soerfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfzeugnisoder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, deren Anerkennung nach derRichtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (EGHochschuldiplomrichtlinie)gewährleistet ist; b) Juristische Personen, zuderen satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechendenFach- / Planungsleistungen gehören, sofern einer der Gesellschafter oderder bevollmächtigten Vertreter der juristischen Person und derverantwortliche Projektbearbeiter..Die Bewertung aller Angebote erfolgt anhand der beigefügten Bewertungsmatrix(vgl. Anlage 05) durch das Auswahlgremium, welchessich aus Vertreter/innen der Auftraggeberin zusammensetzt. Zuschlagskriterien (siehe hierzu Anlage 5)Kriterium:Art: QualitätBezeichnung: Qualität des Projektteams 1Beschreibung: Darstellung des Büros und des vorgesehenen Projektteamssowie Erläuterungen zur innerenOrganisation innerhalb des Projektteams (Verantwortlichkeiten,Ansprechpartner, Zusammenarbeit,Entscheidungswege etc.)Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (pro Einheit)Zuschlagskriterium - Zahl: 16.Kriterium:Art: QualitätBezeichnung: Qualität des Projektteams 2Beschreibung: Konkrete Vorstellung der vorgesehenen Projektleitung, derstellv. Projektleitung undfederführenden Bearbeitung im Projekt hinsichtlich Berufserfahrung undberuflichemWerdegang, erworbener Qualifikationen sowie bereits erbrachten, mit derAufgabenstellungvergleichbaren, Projekten mit besonderen Anforderungen im Bereich"Technische Gebäudeausrüstung(HKL und GA)".Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (pro Einheit)Zuschlagskriterium - Zahl: 16.Kriterium:Art: QualitätBezeichnung: Qualität der Herangehensweise in den Handlungsbereichen 1Beschreibung: Organisation: Darstellung der übergeordneten / allgemeinenBeratung und Organisation(im Besonderen Kontrollmaßnahmen zur Einhaltung der Projektziele,Organisationsvorgabendieses konkreten Projektes mit Bezug auf die zur Verfügung gestelltenProjektinformationen/-datenunter Berücksichtigung der Umsetzung einer Kommunikationsstruktur(möglichst in ThinkProjekt CDE/Conclude oder vergleichbar) und des Entscheidungs- undÄnderungsmanagements,ggf. unter Zuhilfenahme der Ansätze / Arbeitsergebnisse dieses konkretenProjektes.Konzeptionelle Erläuterungen zur Zusammenarbeit mit der Auftraggeberin,den Planungsteamsowie Dritten (z.B. intern Abteilungen/Stellen GB-GT (Betreiber) undWeitere.) hinsichtlichKommunikation, Nachverfolgung von Leistungserbringungen und derenNachverfolgung imProjektteam.Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (pro Einheit)Zuschlagskriterium - Zahl: 40.Kriterium:Art: QualitätBezeichnung: Qualität der Herangehensweise in den Handlungsbereichen 2Beschreibung: Mitwirken beim Risikomanagement: KonzeptionelleAnsätze für die Vorgehensweise zurBerücksichtigung und Vorbeugung von Risiken sowie zum Umgang mitRisikoeintrittenbei der Herbeiführen der Behördlichen Genehmigung und während derzielorientiertenUmsetzung der Maßnahme inkl. Dokumentation anhand dieses konkretenProjektes mit Bezugauf die zur Verfügung gestellten Projektinformationen/-daten.Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (pro Einheit)Zuschlagskriterium - Zahl: 32.Kriterium:Art: QualitätBezeichnung: Qualität der Herangehensweise in den Handlungsbereichen 3Beschreibung: Kosten: Konzeptionelle Ansätze zur wirtschaftlichenUmsetzung dieser Maßnahme in Bezugauf die Kostenverfolgung und Rechnungsprüfung zur Einhaltung derKostenziele anhanddieses konkreten Projektes mit Bezug auf die zur Verfügung gestelltenProjektinformationen/-daten.Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (pro Einheit)Zuschlagskriterium - Zahl: 40.Kriterium:Art: QualitätBezeichnung: Qualität der Herangehensweise in den Handlungsbereichen 4Beschreibung: Qualitäten und Quantitäten: Konzeptionelle Ansätze zurUmsetzung der Analyse, Bewertungund Steuerung der Projektbeteiligten zur Sicherstellung der Qualität undQuantitätendes Gesamtprojektes (insbesondere im Hinblick auf die Komplexität derTechnischenGebäudeausrüstung); auch in Bezug auf Aspekte der Nachhaltigkeit sowieder Vermeidungvon Nutzungseinschränkungen der angrenzenden Gebäude während derBauzeit. KonzeptionelleAnsätze zum Entscheidungs- und Änderungsmanagement. Alle Ansätzeanhand anhand dieseskonkreten Projektes mit Bezug auf die zur Verfügung gestelltenProjektinformationen/-daten.Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (pro Einheit)Zuschlagskriterium - Zahl: 40.Kriterium:Art: QualitätBezeichnung: Qualität der Herangehensweise in den Handlungsbereichen 5Beschreibung: Termine: Konzeptionelle Darstellung von Steuerungs- undKontrollmaßnahmen in Bezugauf die Terminplanung zur Einhaltung der Terminziele anhand dieseskonkreten Projektesmit Bezug auf die zur Verfügung gestellten Projektinformationen/-daten.Sicherstellungder örtl. Präsenz bzw. örtl. Nähe und den Umfang der Präsenz vor Ort.Darstellungder Kapazitätseinsatzplanung. Umgang mit Urlaubs- und Krankheitszeiten.Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (pro Einheit)Zuschlagskriterium - Zahl: 32.Kriterium:Art: QualitätBezeichnung: Qualität der der Herangehensweise in denHandlungsbereichen 6Beschreibung: Verträge: Konzeptionelle Darstellung derHerangehensweise zur Erstellung der Vergabe-& Vertragsstruktur sowie Durchsetzung von Vertragspflichten undVorgehen hinsichtlichVergütungsnachträgen von Planungsbeteiligten anhand dieses konkretenProjektes mitBezug auf die zur Verfügung gestellten Projektinformationen/-daten.Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (pro Einheit)Zuschlagskriterium - Zahl: 24.Kriterium:Art: PreisBezeichnung: GesamthonorarBeschreibung: Bewertung rechnerisch gem. Erläuterungen in Anlage 01,Kap. 4.4Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (pro Einheit)Zuschlagskriterium - Zahl: 160
§ 160 GWB Einleitung, Antrag(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablaufder in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügtwerden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablaufder Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangensind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Die in diesen Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Erstellung eines Angebotes und nur durch das die Vergabeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Vergabeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet.
Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über v. g. Vergabemarktplatz empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die i.d.R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise erhalten.*Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie im Regelfall nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW.
*Jegliche Kommunikation zw. Bieter und AG soll über die vergabe.nrw-Nachrichtenfunktion erfolgen
Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor..Zusätzliche Informationen: Inhaltliche Korrekturen können nichtnachgefordert werden.
Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 1:§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
Öffentliche Auftraggeber schließen, gemäß §123 Abs. 1 Nr. 1 GWB ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
1.§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129?a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129?b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB:§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)
§ 123 Zwingende Ausschlussgründe(1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:Abs. 1 Nr. 4.§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
Abs. 1 Nr. 5.§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein Ausschlussgrund:§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen)
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB:den §§ 232 232?a Abs. 1-5, den 232?b bis 233?a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Gem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn
1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können
Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenndas Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenndas Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenndas Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Gem. §124 GWB Abs.1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenndas Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 3 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden.
Gem. §124 GWB Abs.1 Nr. 4 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wennder öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 5 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 7 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 8 und Nr. 9 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn-das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln.-das Unternehmen
a)versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b)versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c)fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Formblatt 03 - Nachweis der Eignung "Fachliche Eignung" -Personalbestand (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): 4.1 Erklärung über den Personalbestand für entsprechende Dienstleistungen, die in Art und Ausführung mit denen vergleichbar sind, die beauftragt werden sollen:Jährliches Mittel der Beschäftigten der letzten 3 Jahre (2023-2025), maßgeblich sind fest angestellte Mit-arbeiter/innen in Vollzeit, inkl. Büro-Inhaber/in bzw. -Geschäftsführer/in; Teilzeitkräfte sind in Vollzeitäquivalente (VZÄ) entsprechend umzurechnen; ohne freie Mitarbeiter/innen, Praktikant/innen und Aushilfen..Mindestanforderung an die Eignung: Mittelwert größer/gleich 4 Personen (VZÄ)
Formblatt 04 -Technische Eignung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Mit der Einreichung des Teilnahmeantrages bestätigen wir, dass wir über die erforderlichen technische Ausstattung verfügen, um eine fachgerechte Leistungserbringung in dieser Beauftragung zu gewährleisten.
Formblatt 05 - Nachweis der beruflichen Eignung - Referenzen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Die Angaben in den Referenzen werden sowohl für die Eignungsprüfung als auch für die Auswahl der geeigneten Bewerber für das nachfolgende Verhandlungsverfahren verwendet. Hierzu wird die Referenz zur Wertung herangezogen, welche die Mindestanforderungen erfüllt und die höchste Gesamtbewertung gem. Anlage 03 erzielt. Die Einreichung einer Referenz ist ausreichend.Sämtliche Angaben zu den Referenzen sind in der Anlage 03 "Eignungsmatrix" in die Abschnitte Nr. 03 und 04 einzutragen und mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen..Die nachfolgendenMindestanforderungen müssen über eine gesonderte oder die o.g. Referenzerfüllt sein: Referenz 01 oder 02: - Eine vergleichbare Referenz mitAnwendung / Berücksichtigungdes öffentlichen Vergaberechts oberhalb und unterhalb desSchwellenwertes für Bauleistungenim Zusammenhang mit der Vergabe von Bauleistungen (LPH 6 & 7) +Abschluss der Referenzgem. Nr. 3.0 (s.o.) innerhalb der letzten 7 Jahre Objektive Kriterien für dieAuswahlder begrenzten Zahl von Bewerbern: Referenz 2 "öffentlichesVergaberecht" - keineBepunktung, nur Mindestanforderung
Formblatt 02 - Finanzielle und Wirtschaftliche Eignung - Haftpflichtversicherung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Mit Einreichung dieses Teilnahmeantrages verpflichtet sich der Bewerber - vor Auftragserteilung jedoch nach Aufforderung durch die Auftraggebende - zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche aus diesem Auftrag - eine Berufshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung gem. Maß-gaben des Vertrages (vgl. Anlage 06) abzuschließen bzw. eine verbindliche Bestätigung des Versicherers bzw. seines Versicherungsmaklers einzureichen, dass eine solche Versicherung abgeschlossen wird und die Versicherung für die Dauer des Vertragsverhältnisses zu unterhalten.Bei Bietergemeinschaften ist die Versicherung in der geforderten Höhe von jedem Mitglied separat abzuschließen und nachzuweisen.
Formblatt 02 - Finanzielle und Wirtschaftliche Eignung - Umsatz (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Erklärung über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen, die in Art und Ausführung mit denen vergleichbar sind, die beauftragt werden sollen im Mittelwert der letzten 3 Geschäftsjahre..
Mindestanforderung an die Eignung: Mittelwert mind. größer/gleich 300.000 EUR netto / Jahr
Formblatt 02 - Auszug Handels- bzw. Berufsregister (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Mit Einreichung dieses Teilnahmeantrages bestätigt der Bewerber, dass er als Unternehmen in ein entsprechendes Handelsregister, Partnerschaftsregister bzw. Berufsregister ordnungsge-mäß eingetragen ist.Weiter bestätigt der Bewerber mit Einreichung dieses Teilnahmeantrages, dass die im Auf-tragsfall für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen über die erforderlichen Qualifi-kation als Architekten bzw. Ingenieure (oder vergleichbar) gem. § 75 Abs. 1 und 2 VgV verfügen.
Referenzen - Die Prüfung der Eignung der Bewerber erfolgt anhand der in der Auftragsbekanntmachungbenannten Mindestanforderungen und gefordertenTeilnahmeunterlagen vollständig objektiv in Bezug auf die Erfüllungder gestellten Anforderungen (vgl. Anlage 02 und 03). DieAuftraggebende behält sich - im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen- vor, fehlende oder unklare Nachweise oder Eintragungennachzufordern bzw. aufzuklären.Sollten mehr als die in der Auftragsbekanntmachung vorgesehenenBewerber ihre Eignung für das Verhandlungsverfahren nachgewiesenhaben, erfolgt eine Bewertung der eingereichten Unterlagen zumTeilnahmewettbewerb gemäß der beigefügten Matrix zum Teilnahmewettbewerb(vgl. Anlage 03). Die erforderlichen Angaben zur Bewertungder vergleichbaren Leistungen sind in den Formblättern vollständigund nachvollziehbar anzugeben.Die drei bis fünf Bewerber, die ihre Eignung nachgewiesen und in derBewertung die höchsten Punktzahlen gem. Rangfolge erzielt haben,werden zur Abgabe eines verbindlichen und zuschlagsfähigen Erstangebotesaufgefordert. Die viert- und fünfplatzierten Bewerberwerden nur dann zur Angebotsabgabe aufgefordert, wenn sie mind.80 % der Punktzahl des Drittplatzierten gem. Rangfolge erzielt haben.Bei Punktgleichheit auf einem Rang, welcher für die Teilnahme amweiteren Verfahren relevant ist, entscheidet zunächst die höherePunktzahl des Unterkriteriums Nr. 01 der 01. wertungsfähigen Referenzund nachfolgend, falls weiterhin eine Punktgleichheit vorliegt, diehöhere Punktzahl des Unterkriteriums Nr. 02 der 01. wertungsfähigenReferenz usw. Sofern auch danach Punktgleichheit herrscht, entscheidetdas Los..Die Angaben in den Referenzen werden sowohl für die Eignungsprüfung als auch für die Auswahl der geeigneten Bewerber für das nachfolgende Verhandlungsverfahren verwendet. Hierzu wird die Referenz zur Wertung herangezogen, welche die Mindestanforderungen gem. Vergabeunterlagen erfüllt und die höchste Gesamtbewertung gem. Anlage 03 erzielt. Die Einreichung einer Referenz ist ausreichend.Sämtliche Angaben zu den Referenzen sind in der Anlage 03 "Eignungsmatrix" in die Abschnitte Nr. 03 und 04 einzutragen und mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen..Beschreibung des Auswahlkriteriums: Zum Nachweis der beruflichenEignung werden Referenzen gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgVmit vergleichbaren Leistungen gewertet, deren LPH 8 innerhalb der letztensieben Jahreab Fristende zur Einreichung der Teilnahmeanträge mit (Teil-)Schlussrechnung oderAbnahme gem. VOB/B abgeschlossen wurde. Die Anforderungen an dieAnwendung / Berücksichtigungvon öffentlichem Vergaberecht (vgl. Referenz Nr. 02; Kap. 3.2) könnenüber die dortabgefragte separate Referenz oder - kumuliert - über die Referenz Nr. 01nachgewiesenwerden. Die nachfolgenden Mindestanforderungen müssen über diejeweilige Referenzkumulativ erfüllt. Referenz 01 "Projektsteuerung" - Eine vergleichbareLeistung fürProjektsteuerungsleistungen für die Sanierung/ Modernisierung bzw.Neubau eines vergleichbarenObjektes mit besonderen technischen und organisatorischen Anforderungen- Eine vergleichbareLeistung mit der Begleitung von Planungsleistungen der TechnischenAusrüstung mitder überwiegenden Honorarzone III - Eine vergleichbare Leistung für dieBetreuungmind. der Leistungsphasen 5 und 8 (innerhalb der PS 3 und 4) - EinevergleichbareLeistung mit Baukosten (KG 300 bis 400) >= 10,0 Mio. EUR netto - EinevergleichbareLeistung mit Erbringung von mind. Leistungen aus denHandlungsbereichen Kosten, Termine,Qualitäten - Eine vergleichbare Leistung unter Berücksichtigung undintegrierter Koordinationeines Bestandsbauvorhabens mit Schadstoffsanierung Objektive Kriterienfür die Auswahlder begrenzten Zahl von Bewerbern: Referenz 01 "Projektsteuerung: -Vergleichbarkeitder Bauaufgabe max. 9 Punkte - Vergleichbarkeit der Parallelität derLeistungen zuden HOAI Leistungsphasen der Planer max. 8 Punkte - Vergleichbarkeitdes Bauvolumensmax. 7 Punkte - Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungen max. 8 Punkte- Vergleichbarkeitder Projektspezifika max. 4 Punkte - Umsetzung der Maßnahme imlaufenden Betrieb max.9 Punkte - Beachtung von öffentlichem Vergaberecht max. 3 Punkte.Gewichtung (Punkte, genau): 48.Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die nachfolgendenMindestanforderungen müssen über eine gesonderte oder die o.g. Referenzerfüllt sein: Referenz 01 oder 02: - Eine vergleichbare Referenz mitAnwendung / Berücksichtigungdes öffentlichen Vergaberechts oberhalb und unterhalb desSchwellenwertes für Bauleistungenim Zusammenhang mit der Vergabe von Bauleistungen (LPH 6 & 7) +Abschluss der Referenzgem. Nr. 3.0 (s.o.) innerhalb der letzten 7 Jahre Objektive Kriterien für dieAuswahlder begrenzten Zahl von Bewerbern: Referenz 2 "öffentlichesVergaberecht" - keineBepunktung, nur Mindestanforderung.Gewichtung (Punkte, genau): 0.Beschreibung des Auswahlkriteriums: Referenz 03 "KenntnisseConclude" (es kann dieselbe Referenz wie Referenz 01 oder02 sein, die Angabe ist jedoch gesondert in Anlage 03 unter 3.3 und 5.1einzutragen)-keine Mindestanforderung, nur Bildung der Rangfolge Objektive Kriterienfür dieAuswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Referenz 03 "KenntnisseConclude" - Erfahrungmit Conclude max. 10 Pkt..Gewichtung (Punkte, genau): 10.Die Bewerber, welche nicht zum Verhandlungsverfahren eingeladenwerden, erhalten diesbezüglich - nach erfolgter Auswertung - umgehendeine Mitteilung.
Die Bildung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) istausreichend, sofern fürdie ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags keine weitergehendenAnforderungen bestehen.Im Fall des Zuschlags kann der Auftraggeber verlangen, dass dieBietergemeinschafteine bestimmte Rechtsform annimmt, sofern dies zur ordnungsgemäßenVertragsdurchführungerforderlich ist (§ 43 Abs. 1 und 3 VgV). Im Übrigen haften alle Mitgliederder Bietergemeinschaftgesamtschuldnerisch.
Einzureichende Unterlagen:- Formblatt 01 - Erklärung zu zwingenden Ausschlusskriterien (§ 123 GWB und § 124 GWB): Diezwingenden Ausschlusskriterien gem. §123 GWB und die fakultativenAusschlussgründe gem. § 124 GWB sind zu beachten. Das Nichtvorliegendieser Ausschlussgründe ist mittels beiliegender Formulare (s. Anlage 02) zu bestätigen.- Formblatt 10 - Erklärung russlandfreie Lieferkette: Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5ki* Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022:.Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Die Erbringung derDienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweisauf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: a) natürlichePersonen, diegemäß der Rechtsvorschrift Ihres Heimatlandes am Tage derBekanntmachung zur Führungder Berufsbezeichnung Architekt / Ingenieur der Technischen Ausrüstungoder gleichwertigberechtigt sind.Ist in dem jeweiligen Heimatland, die Berufsbezeichnunggesetzlichnicht geregelt