Verfahrensangaben

Projektsteuerung

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
26.06.2026
06.07.2026 09:00 Uhr
13.07.2026

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

ukafacilities GmbH
K.A.
Schneebergweg 51
52074
Aachen
Deutschland
DEA2D
Vergabestelle
vergabestelle@ukaachen.de
+492418080975

Angaben zum Auftraggeber

Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

Diederichs Projektmanagement AG & Co. KG
Keine Angaben
Hörder-Bach-Allee 3
44263
Dortmund
Deutschland
DEA52
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Rheinland
05315-03002-81
Zeughausstr. 2 - 10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
Geschäftsstelle
vergabekammer@bezregkoeln.nrw.de
+49 2211473045
+49 2211472889

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland
05315-03002-81
Zeughausstr. 2 - 10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
Geschäftsstelle
vergabekammer@bezregkoeln.nrw.de
+49 2211473045
+49 2211472889

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71541000-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Das Hauptgebäude der Uniklinik RWTH Aachen verfügt über 24
notwendige Treppenhäuser
mit Vorräumen und Aufzügen. Am 23.12.1996 ist ein Brand in einem Elektroschacht in
der Nähe des Treppenhauses C3 ausgebrochen. Dieses Brandereignis zeigte gravierende
Schwächen im bisherigen Sicherheitskonzept für die Rauchfreihaltung und Entrauchung
der Treppenhäuser auf. Aufgrund dieser Erfahrungen wurde das Sicherheitskonzept der
Treppenhäuser einschließlich Schleusen überarbeitet und mit der Umbauplanung der
Sicherheitslüftung
für die Treppenhauskerne begonnen. Gemäß der damaligen brandschutztechnischen
Stellungnahme
sollten die vorhandenen Druckbelüftungsanlagen der Treppenhauskerne durch
Spüllüftungsanlagen
ersetzt werden. Im Rahmen des Bauvorhabens "Umbau Sicherheitslüftung der 24
Treppenhäuser
des UBFT", genehmigt durch Zustimmung gemäß § 80 BauO NW, erteilt durch die
Bezirksregierung
Köln am 23.04.2003 unter Berücksichtigung der dazugehörenden Ergänzungen und
Abnahmen,
wurden bis 2010 die Sicherheitslüftungsanlagen für 13 der 24 Treppenhauskerne
umgebaut.
Aufgrund eines Wechsels bezüglich der bauaufsichtlichen Zuständigkeit war das
Fortführen
des genehmigten Bauvorhabens formell jedoch nicht möglich.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand dieses VgV-Vergabeverfahrens sind die erforderlichen
Leistungen der "Projektsteuerung
und allgemeine Beratung" gem. Beschreibung der Leistungen in der
"Projektbeschreibung"
Anlage 07 Seiten 6-7. Vom Auftragnehmer wird gefordert, die internetbasierte Plattform
Conclude/CDE nach den Anforderungen des AG mit Projektleiterrechten zu verwenden.
.
Es ist eine Komplettbeauftragung über alle
Leistungen vorgesehen. Weitere Angaben
hierzu sind dem Vertrag (vgl. Anlage 06) zu entnehmen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.11.2026
31.12.2029
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Pauwelsstraße 30
52074
Aachen
Deutschland
DEA2D

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Die Erbringung der
Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf
die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: a) natürliche
Personen, die gemäß der Rechtsvorschrift Ihres Heimatlandes am Tage der
Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt / Ingenieur
der Technischen Ausrüstung oder gleichwertig berechtigt sind. Ist in dem
jeweiligen Heimatland, die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so
erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis
oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, deren Anerkennung nach der
Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (EGHochschuldiplomrichtlinie)
gewährleistet ist; b) Juristische Personen, zu
deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden
Fach- / Planungsleistungen gehören, sofern einer der Gesellschafter oder
der bevollmächtigten Vertreter der juristischen Person und der
verantwortliche Projektbearbeiter.
.
Die Bewertung aller Angebote erfolgt anhand der beigefügten Bewertungsmatrix
(vgl. Anlage 05) durch das Auswahlgremium, welches
sich aus Vertreter/innen der Auftraggeberin zusammensetzt. Die einzelnen
Kriterien der Bewertungsmatrix werden durch das Bewertungsgremium
mit einer Punktzahl von 1 bis 4 Punkten bewertet
(= Leistungspunkte). Die einzelnen Kriterien sind entsprechend ihrer
Relevanz für das Projekt zur Bewertung der Bieter hinsichtlich ihrer
fachlichen Leistungsfähigkeit gewichtet. Aus der Multiplikation der
Bepunktung mit der Wichtung je Kriterium ergeben sich die gewichteten
Leistungspunkte je Kriterium.
Die Bewertung (max. 400 Punkte) der Bieter im Verfahren erfolgt unter
Zuhilfenahme der Bewertung der eingereichten Konzepte und Honorarangebote
gem. der nachfolgend aufgeführten Formel:
1. Die Leistungsbewertung (max. 240 Punkte) des Büros fließt zu
60 % in die Gesamtwertung ein.
2. Das eingereichte Honorarangebot (max. 160 Punkt) fließt zu
40 % in die Gesamtauswertung ein und wird wie folgt bewertet:
Niedrigstes Gesamthonorar /
Gesamthonorar des Bieters * 160 Punkte
Beispiel:
Leistungsbewertung:
Bieter A = 240 Punkte
Bieter B = 200 Punkte
Honorarbewertung:
Bieter A; Honorar = 1.000.000 EUR; Bieter B, Honorar = 850.000 EUR
Bieter A = 136,00 Punkte
Bieter B = 160,00 Punkte
Gesamtbewertung:
Bieter A = 240,00 + 136,00 = 376,00 Punkte
Bieter B = 200,00 + 160,00 = 360,00 Punkte
.
Die Bewertung des Gesamthonorars wird in der Bewertungsmatrix zu
den Verhandlungen dargestellt und mit einer Wichtung nach Relevanz
für das Projekt versehen (vgl. Anlage 05).
Die Gesamtbewertung der Angebote erfolgt durch gemeinschaftliche
Bewertung des Bewertungsgremiums.
In die Bewertung des Honorars fließen alle Angebotsbestandteile (unabhängig
davon, ob optional oder nicht) als (Gesamt -)Wertungshonorarsumme
ein.
Der Zuschlag wird an den Bieter mit der höchsten Wertungskennzahl
als Gesamtbewertung des Gremiums und des Gesamthonorars entsprechend
der zuvor beschriebenen Systematik erteilt.
Sämtliche Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen,
erhalten mindestens 10 Kalendertage vor der geplanten Auftragserteilung
eine Information gemäß § 134 GWB über den Grund der Nichtberücksichtigung
ihrer Angebote.
.
Zuschlagskriterien (siehe hierzu Anlage 5)
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität des Projektteams 1
Beschreibung: Darstellung des Büros und des vorgesehenen Projektteams
sowie Erläuterungen zur inneren
Organisation innerhalb des Projektteams (Verantwortlichkeiten,
Ansprechpartner, Zusammenarbeit,
Entscheidungswege etc.)
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (pro Einheit)
Zuschlagskriterium - Zahl: 16
.
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität des Projektteams 2
Beschreibung: Konkrete Vorstellung der vorgesehenen Projektleitung, der
stellv. Projektleitung und
federführenden Bearbeitung im Projekt hinsichtlich Berufserfahrung und
beruflichem
Werdegang, erworbener Qualifikationen sowie bereits erbrachten, mit der
Aufgabenstellung
vergleichbaren, Projekten mit besonderen Anforderungen im Bereich
"Lüftung".
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (pro Einheit)
Zuschlagskriterium - Zahl: 16
.
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität der Herangehensweise in den Handlungsbereichen 1
Beschreibung: Organisation: Darstellung der übergeordneten / allgemeinen
Beratung und Organisation
(im Besonderen Kontrollmaßnahmen zur Einhaltung der Projektziele,
Organisationsvorgaben
dieses konkreten Projektes mit Bezug auf die zur Verfügung gestellten
Projektinformationen/-daten
unter Berücksichtigung der Umsetzung einer Kommunikationsstruktur
(möglichst in Think
Projekt CDE/Conclude oder vergleichbar) und des Entscheidungs- und
Änderungsmanagements,
ggf. unter Zuhilfenahme der Ansätze / Arbeitsergebnisse dieses konkreten
Projektes.
Konzeptionelle Erläuterungen zur Zusammenarbeit mit der Auftraggeberin,
den Planungsteam
sowie Dritten hinsichtlich Kommunikation, Nachverfolgung von
Leistungserbringungen
und deren Nachverfolgung im Projektteam.
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (pro Einheit)
Zuschlagskriterium - Zahl: 40
.
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität der Herangehensweise in den Handlungsbereichen 2
Beschreibung: Mitwirken beim Risikomanagement: Konzeptionelle
Ansätze für die Vorgehensweise zur
Berücksichtigung und Vorbeugung von Risiken sowie zum Umgang mit
Risikoeintritten
bei der Herbeiführen der Behördlichen Genehmigung und während der
zielorientierten
Umsetzung der Maßnahme inkl. Dokumentation anhand dieses konkreten
Projektes mit Bezug
auf die zur Verfügung gestellten Projektinformationen/-daten.
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (pro Einheit)
Zuschlagskriterium - Zahl: 32
.
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität der Herangehensweise in den Handlungsbereichen 3
Beschreibung: Kosten: Konzeptionelle Ansätze zur wirtschaftlichen
Umsetzung dieser Maßnahme in Bezug
auf die Kostenverfolgung und Rechnungsprüfung zur Einhaltung der
Kostenziele anhand
dieses konkreten Projektes mit Bezug auf die zur Verfügung gestellten
Projektinformationen/-daten.
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (pro Einheit)
Zuschlagskriterium - Zahl: 40
.
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität der Herangehensweise in den Handlungsbereichen 4
Beschreibung: Qualitäten und Quantitäten: Konzeptionelle Ansätze zur
Umsetzung der Analyse, Bewertung
und Steuerung der Projektbeteiligten zur Sicherstellung der Qualität und
Quantitäten
des Gesamtprojektes (insbesondere aufgrund der komplexen
Labornutzung); auch in Bezug
auf Aspekte der Nachhaltigkeit sowie der Vermeidung von
Nutzungseinschränkungen der
angrenzenden Gebäude während der Bauzeit. Konzeptionelle Ansätze zum
Entscheidungsund
Änderungsmanagement. Alle Ansätze anhand anhand dieses konkreten
Projektes mit
Bezug auf die zur Verfügung gestellten Projektinformationen/-daten.
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (pro Einheit)
Zuschlagskriterium - Zahl: 40
.
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität der Herangehensweise in den Handlungsbereichen 5
Beschreibung: Termine: Konzeptionelle Darstellung von Steuerungs- und
Kontrollmaßnahmen in Bezug
auf die Terminplanung zur Einhaltung der Terminziele anhand dieses
konkreten Projektes
mit Bezug auf die zur Verfügung gestellten Projektinformationen/-daten.
Sicherstellung
der örtl. Präsenz bzw. örtl. Nähe und den Umfang der Präsenz vor Ort.
Darstellung
der Kapazitätseinsatzplanung. Umgang mit Urlaubs- und Krankheitszeiten.
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (pro Einheit)
Zuschlagskriterium - Zahl: 32
.
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität der der Herangehensweise in den
Handlungsbereichen 6
Beschreibung: Verträge: Konzeptionelle Darstellung der
Herangehensweise zur Erstellung der Vergabe-
& Vertragsstruktur sowie Durchsetzung von Vertragspflichten und
Vorgehen hinsichtlich
Vergütungsnachträgen von Planungsbeteiligten anhand dieses konkreten
Projektes mit
Bezug auf die zur Verfügung gestellten Projektinformationen/-daten.
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (pro Einheit)
Zuschlagskriterium - Zahl: 24
.
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Gesamthonorar
Beschreibung: Bewertung rechnerisch gem. Erläuterungen in Anlage 01,
Kap. 4.4
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (pro Einheit)
Zuschlagskriterium - Zahl: 160

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYJYT24B18JV

Einlegung von Rechtsbehelfen

§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Die in diesen Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Erstellung eines Angebotes und nur durch das die Vergabeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Vergabeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet.

Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über v. g. Vergabemarktplatz empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die i.d.R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise erhalten.

Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie im Regelfall nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW.
*
Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses anzutragen (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB)
*
Jegliche Kommunikation zw. Bieter und AG soll über die vergabe.nrw-Nachrichtenfunktion erfolgen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
.
Zusätzliche Informationen: Inhaltliche Korrekturen können nicht
nachgefordert werden.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 1:
§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)

Öffentliche Auftraggeber schließen, gemäß §123 Abs. 1 Nr. 1 GWB ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:

1.§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129?a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129?b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).

Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB:
§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)

§ 123 Zwingende Ausschlussgründe
(1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
Abs. 1 Nr. 4.§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

Abs. 1 Nr. 5.§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein Ausschlussgrund:
§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen)

Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB:
den §§ 232 232?a Abs. 1-5, den 232?b bis 233?a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).

Gem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn

1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder

2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.

Gem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn

1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder

2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können

Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn
das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.

Gem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn

1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder

2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.

Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn
das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.

Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn
das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.

Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn
das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.

Gem. §124 GWB Abs.1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn
das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.

Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 3 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden.

Gem. §124 GWB Abs.1 Nr. 4 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn
der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.

Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 5 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,

Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.

Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 7 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,

Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 8 und Nr. 9 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn
-das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln.
-das Unternehmen

a)versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,

b)versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder

c)fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Formblatt 03 - Nachweis der Eignung "Fachliche Eignung" -Personalbestand (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): 4.1 Erklärung über den Personalbestand für entsprechende Dienstleistungen, die in Art und Ausführung mit denen vergleichbar sind, die beauftragt werden sollen:
Jährliches Mittel der Beschäftigten der letzten 3 Jahre (2023-2025), maßgeblich sind fest angestellte Mit-arbeiter/innen in Vollzeit, inkl. Büro-Inhaber/in bzw. -Geschäftsführer/in; Teilzeitkräfte sind in Vollzeitäquivalente (VZÄ) entsprechend umzurechnen; ohne freie Mitarbeiter/innen, Praktikant/innen und Aushilfen.
.
Mindestanforderung an die Eignung: Mittelwert größer/gleich 4 Personen (VZÄ)

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung

Formblatt 04 -Technische Eignung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Mit der Einreichung des Teilnahmeantrages bestätigen wir, dass wir über die erforderlichen technische Ausstattung verfügen, um eine fachgerechte Leistungserbringung in dieser Beauftragung zu gewährleisten.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Formblatt 05 - Nachweis der beruflichen Eignung - Referenzen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Die Angaben in den Referenzen werden sowohl für die Eignungsprüfung als auch für die Auswahl der geeigneten Bewerber für das nachfolgende Verhandlungsverfahren verwendet. Hierzu wird die Referenz zur Wertung herangezogen, welche die Mindestanforderungen erfüllt und die höchste Gesamtbewertung gem. Anlage 03 erzielt. Die Einreichung einer Referenz ist ausreichend.
Sämtliche Angaben zu den Referenzen sind in der Anlage 03 "Eignungsmatrix" in die Abschnitte Nr. 03 und 04 einzutragen und mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen.
.
Die nachfolgenden
Mindestanforderungen müssen über eine gesonderte oder die o.g. Referenz
erfüllt sein: - Eine vergleichbare Referenz mit Anwendung /
Berücksichtigung des öffentlichen
Vergaberechts oberhalb und unterhalb des Schwellenwertes für
Bauleistungen im Zusammenhang
mit der Vergabe von Bauleistungen (LPH 6 & 7) + Abschluss der Referenz
gem. Nr. 3.0
(s.o.) innerhalb der letzten 5 Jahre

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Formblatt 02 - Finanzielle und Wirtschaftliche Eignung - Haftpflichtversicherung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Mit Einreichung dieses Teilnahmeantrages verpflichtet sich der Bewerber - vor Auftragserteilung jedoch nach Aufforderung durch die Auftraggebende - zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche aus diesem Auftrag - eine Berufshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung gem. Maß-gaben des Vertrages (vgl. Anlage 06) abzuschließen bzw. eine verbindliche Bestätigung des Versicherers bzw. seines Versicherungsmaklers einzureichen, dass eine solche Versicherung abgeschlossen wird und die Versicherung für die Dauer des Vertragsverhältnisses zu unterhalten.
Bei Bietergemeinschaften ist die Versicherung in der geforderten Höhe von jedem Mitglied separat abzuschließen und nachzuweisen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz

Formblatt 02 - Finanzielle und Wirtschaftliche Eignung - Umsatz (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Erklärung über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen, die in Art und Ausfüh-rung mit denen vergleichbar sind, die beauftragt werden sollen im Mittelwert der letzten 3 Geschäftsjahre.
.

Mindestanforderung an die Eignung: Mittelwert mind. größer/gleich 300.000 EUR netto / Jahr

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Formblatt 02 - Auszug Handels- bzw. Berufsregister (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Mit Einreichung dieses Teilnahmeantrages bestätigt der Bewerber, dass er als Unternehmen in ein entsprechendes Handelsregister, Partnerschaftsregister bzw. Berufsregister ordnungsge-mäß eingetragen ist.
Weiter bestätigt der Bewerber mit Einreichung dieses Teilnahmeantrages, dass die im Auf-tragsfall für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen über die erforderlichen Qualifi-kation als Architekten bzw. Ingenieure (oder vergleichbar) gem. § 75 Abs. 1 und 2 VgV verfügen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Referenzen - Die Prüfung der Eignung der Bewerber erfolgt anhand der in der Auftragsbekanntmachung
benannten Mindestanforderungen und geforderten
Teilnahmeunterlagen vollständig objektiv in Bezug auf die Erfüllung
der gestellten Anforderungen (vgl. Anlage 02 und 03). Die
Auftraggebende behält sich - im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen
- vor, fehlende oder unklare Nachweise oder Eintragungen
nachzufordern bzw. aufzuklären.
Sollten mehr als die in der Auftragsbekanntmachung vorgesehenen
Bewerber ihre Eignung für das Verhandlungsverfahren nachgewiesen
haben, erfolgt eine Bewertung der eingereichten Unterlagen zum
Teilnahmewettbewerb gemäß der beigefügten Matrix zum Teilnahmewettbewerb
(vgl. Anlage 03). Die erforderlichen Angaben zur Bewertung
der vergleichbaren Leistungen sind in den Formblättern vollständig
und nachvollziehbar anzugeben.
Die drei bis fünf Bewerber, die ihre Eignung nachgewiesen und in der
Bewertung die höchsten Punktzahlen gem. Rangfolge erzielt haben,
werden zur Abgabe eines verbindlichen und zuschlagsfähigen Erstangebotes
aufgefordert. Die viert- und fünfplatzierten Bewerber
werden nur dann zur Angebotsabgabe aufgefordert, wenn sie mind.
80 % der Punktzahl des Drittplatzierten gem. Rangfolge erzielt haben.
Bei Punktgleichheit auf einem Rang, welcher für die Teilnahme am
weiteren Verfahren relevant ist, entscheidet zunächst die höhere
Punktzahl des Unterkriteriums Nr. 01 der 01. wertungsfähigen Referenz
und nachfolgend, falls weiterhin eine Punktgleichheit vorliegt, die
höhere Punktzahl des Unterkriteriums Nr. 02 der 01. wertungsfähigen
Referenz usw. Sofern auch danach Punktgleichheit herrscht, entscheidet
das Los.
.
Die Angaben in den Referenzen werden sowohl für die Eignungsprüfung als auch für die Auswahl der geeigneten Bewerber für das nachfolgende Verhandlungsverfahren verwendet. Hierzu wird die Referenz zur Wertung herangezogen, welche die Mindestanforderungen gem. Vergabeunterlagen erfüllt und die höchste Gesamtbewertung gem. Anlage 03 erzielt. Die Einreichung einer Referenz ist ausreichend.
Sämtliche Angaben zu den Referenzen sind in der Anlage 03 "Eignungsmatrix" in die Abschnitte Nr. 03 und 04 einzutragen und mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen.
.
Zum Nachweis der beruflichen
Eignung werden Referenzen gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV
mit vergleichbaren Leistungen gewertet, deren LPH 8 innerhalb der letzten
sieben Jahre
ab Fristende zur Einreichung der Teilnahmeanträge mit (Teil-
)Schlussrechnung oder
Abnahme gem. VOB/B abgeschlossen wurde. Die Anforderungen an die
Anwendung / Berücksichtigung
von öffentlichem Vergaberecht (vgl. Referenz Nr. 02; Kap. 3.2) können
über die dort
abgefragte separate Referenz oder - kumuliert - über die Referenz Nr. 01
nachgewiesen
werden. Die nachfolgenden Mindestanforderungen müssen über die
jeweilige Referenz
kumulativ erfüllt. -Eine vergleichbare Leistung im Leistungsbild
"Projektsteuerung"
für die Erweiterung bzw. den Neubau eines vergleichbaren Objektes mit
besonderen technischen
und organisatorischen Anforderungen in Bezug auf die vorgesehene
Nutzung "Lüftungstechnischen
Anlage" mit mindestens einer mind. HZ II gem. Anl.15.2 HOAI 2021 -Eine
vergleichbare
Leistung für die Projektsteuerung und Beratung mind. Parallellaufend zu
den HOAI Leistungsphasen
5 und 8 -Eine vergleichbare Leistung mit Erbringung von mind. Leistungen
aus den Bereichen
Kosten, Termine, Qualitäten -Eine vergleichbare Leistung mit hohem
Koordinationsaufwand,
d.h. mindestens teilweise Einzelplanern (kein Kumulativleistungsträger /
GP) Objektive
Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
-Vergleichbarkeit der Bauaufgabe max. 6 Punkte
- Vergleichbarkeit der Parallelität der Leistungen zu den HOAI Leistungsphasen der Planer max. 6 Punkte
- Vergleichbarkeit des Bauvolumens max. 3 Punkte
- Vergleichbarkeit der Erbrachten Aufgaben max. 6 Punkte -
Vergleichbarkeit der Zusammenarbeit mit Einzelplanern max. 4 Punkte
- Umsetzung der Maßnahme max. 2 Punkte
- Berichtswesen / Kommunikation max. 2 Punkte
- Beachtung von öffentlichem Vergaberecht max. 3 Punkte
.
Die Bewerber, welche nicht zum Verhandlungsverfahren eingeladen
werden, erhalten diesbezüglich - nach erfolgter Auswertung - umgehend
eine Mitteilung.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
100,00

Finanzierung

Der Nachweis
ist über eine formlose Bankerklärung zur allgemeinen Kreditwürdigkeit
(nicht älter als 12 Monate; gerechnet bis Fristende zur Einreichung der
Teilnahmeanträge) zu erbringen. Inhaltliche Korrekturen können nicht
nachgefordert werden. (Bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied
separat)

Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt nach Erfüllung der Leistung. Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt binnen 30 Tagen nach Eingang der prüfbaren Rechnung. Die Zahlung geschieht in der Regel bargeldlos. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang des Überweisungsauftrages beim Zahlungsinstitut des Auftraggebers.

Rechtsform des Bieters

Die Bildung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist
ausreichend, sofern für
die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags keine weitergehenden
Anforderungen bestehen.
Im Fall des Zuschlags kann der Auftraggeber verlangen, dass die
Bietergemeinschaft
eine bestimmte Rechtsform annimmt, sofern dies zur ordnungsgemäßen
Vertragsdurchführung
erforderlich ist (§ 43 Abs. 1 und 3 VgV). Im Übrigen haften alle Mitglieder
der Bietergemeinschaft
gesamtschuldnerisch.

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Einzureichende Unterlagen:

* Mit dem Teilnahmeantrag
** Mittels Eigenerklärung:
- Formblatt 01 - Erklärung zu zwingenden Ausschlusskriterien (§ 123 GWB und § 124 GWB): Die
zwingenden Ausschlusskriterien gem. §123 GWB und die fakultativen
Ausschlussgründe gem. § 124 GWB sind zu beachten. Das Nichtvorliegen
dieser Ausschlussgründe ist mittels beiliegender Formulare (s. Anlage 02) zu bestätigen.
- Formblatt 10 - Erklärung russlandfreie Lieferkette: Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5ki* Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022:
.
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Die Erbringung der
Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf
die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: a) natürliche
Personen, die gemäß der Rechtsvorschrift Ihres Heimatlandes am Tage der
Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt / Ingenieur
der Technischen Ausrüstung oder gleichwertig berechtigt sind.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung