VO: | VgV | Vergabeart: | Offenes Verfahren | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Durchführungszeitraum
Nachricht Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte beachten Sie nachstehende Bieterfrage, nebst Beantwortung.
Frage:
Der Studienbeginn soll im Juni erfolgen, die Studie soll in Q3/2025 abgeschlossen werden. Studien dieser Art erfordern einen Tierversuchsantrag (TVA), dessen Genehmigungsdauer nicht vorhersehbar ist. Ein Beginn der in vivo-Studie im Juni 2025 ist jedoch unrealistisch. Erfahrungsgemäß nimmt das Genehmigungsverfahren mindestens 3 Monate in Anspruch.
I) Bezieht sich der Studienbeginn insofern auf die Stellung des TVA
II) und kann der Studienabschluss in Abhängigkeit des Genehmigungsverfahrens ausgeweitet werden?
Antwort:
Zu I:
Ja, der Studienbeginn bezieht sich auf Stellung des TVA.
zu II:
In der Anforderungstabelle wird als SOLL Kriterium folgender Punkt aufgelistet:
"Die Studie wird im 3. Quartal 2025 abgeschlossen."
Die Angebotsbewertung erfolgt unter anderem anhand des Konzepts, das zum Erbringen der Leistungen vom Bewerber/Bieter erstellt wird. Dies wird in der Leistungsbeschreibung unter "Zuschlagskriterium II - Konzept " dargestellt:
"Das Konzept ist dem elektronisch einzureichenden Angebot beizufügen. Es wird erwartet, dass der Bewerber/Bieter in dem Konzept seinen Lösungsansätze für die vielfältigen Anforderungen nachvollziehbar darlegt und z.B. Studiendesign und Analytik skizziert."
Es steht dem Bewerber/Bieter natürlich frei, ein Konzept zu präsentieren, bei dem der Abschluss nicht im 3. Quartal erfolgt.
Ich bitte um Beachtung im weiteren Verfahren
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Jasminka Bubic
Dateianhänge:
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte beachten Sie nachstehende Bieterfrage, nebst Beantwortung.
Frage:
Der Studienbeginn soll im Juni erfolgen, die Studie soll in Q3/2025 abgeschlossen werden. Studien dieser Art erfordern einen Tierversuchsantrag (TVA), dessen Genehmigungsdauer nicht vorhersehbar ist. Ein Beginn der in vivo-Studie im Juni 2025 ist jedoch unrealistisch. Erfahrungsgemäß nimmt das Genehmigungsverfahren mindestens 3 Monate in Anspruch.
I) Bezieht sich der Studienbeginn insofern auf die Stellung des TVA
II) und kann der Studienabschluss in Abhängigkeit des Genehmigungsverfahrens ausgeweitet werden?
Antwort:
Zu I:
Ja, der Studienbeginn bezieht sich auf Stellung des TVA.
zu II:
Die Antwort ist noch in interner Klärung und wird nachgereicht.
Ich bitte um Beachtung im weiteren Verfahren
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Jasminka Bubic
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