Toxikologische Studie von polymere Mikrobläschen
VO: VgV Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Kommunikation

Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.
Betreff: Beantwortung der 2. Bieterfrage Datum: 15.05.2025 - 12:46 Uhr

Nachricht:

Durchführungszeitraum
Nachricht Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte beachten Sie nachstehende Bieterfrage, nebst Beantwortung.

Frage:
Der Studienbeginn soll im Juni erfolgen, die Studie soll in Q3/2025 abgeschlossen werden. Studien dieser Art erfordern einen Tierversuchsantrag (TVA), dessen Genehmigungsdauer nicht vorhersehbar ist. Ein Beginn der in vivo-Studie im Juni 2025 ist jedoch unrealistisch. Erfahrungsgemäß nimmt das Genehmigungsverfahren mindestens 3 Monate in Anspruch.

I) Bezieht sich der Studienbeginn insofern auf die Stellung des TVA
II) und kann der Studienabschluss in Abhängigkeit des Genehmigungsverfahrens ausgeweitet werden?

Antwort:
Zu I:
Ja, der Studienbeginn bezieht sich auf Stellung des TVA.

zu II:
In der Anforderungstabelle wird als SOLL Kriterium folgender Punkt aufgelistet:

"Die Studie wird im 3. Quartal 2025 abgeschlossen."

Die Angebotsbewertung erfolgt unter anderem anhand des Konzepts, das zum Erbringen der Leistungen vom Bewerber/Bieter erstellt wird. Dies wird in der Leistungsbeschreibung unter "Zuschlagskriterium II - Konzept " dargestellt:

"Das Konzept ist dem elektronisch einzureichenden Angebot beizufügen. Es wird erwartet, dass der Bewerber/Bieter in dem Konzept seinen Lösungsansätze für die vielfältigen Anforderungen nachvollziehbar darlegt und z.B. Studiendesign und Analytik skizziert."

Es steht dem Bewerber/Bieter natürlich frei, ein Konzept zu präsentieren, bei dem der Abschluss nicht im 3. Quartal erfolgt.


Ich bitte um Beachtung im weiteren Verfahren

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Jasminka Bubic

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Betreff: Durchführungszeitraum Datum: 15.05.2025 - 06:56 Uhr

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Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte beachten Sie nachstehende Bieterfrage, nebst Beantwortung.

Frage:
Der Studienbeginn soll im Juni erfolgen, die Studie soll in Q3/2025 abgeschlossen werden. Studien dieser Art erfordern einen Tierversuchsantrag (TVA), dessen Genehmigungsdauer nicht vorhersehbar ist. Ein Beginn der in vivo-Studie im Juni 2025 ist jedoch unrealistisch. Erfahrungsgemäß nimmt das Genehmigungsverfahren mindestens 3 Monate in Anspruch.

I) Bezieht sich der Studienbeginn insofern auf die Stellung des TVA
II) und kann der Studienabschluss in Abhängigkeit des Genehmigungsverfahrens ausgeweitet werden?

Antwort:
Zu I:
Ja, der Studienbeginn bezieht sich auf Stellung des TVA.

zu II:
Die Antwort ist noch in interner Klärung und wird nachgereicht.


Ich bitte um Beachtung im weiteren Verfahren

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Jasminka Bubic

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