Dialysegeräte
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
23.12.2025
05.01.2026 10:00 Uhr
05.01.2026 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Universitätsklinikum Aachen AöR
Keine Angaben
Pauwelsstr. 30
52074
Aachen
Deutschland
DEA2D
Vergabestelle
vergabestelle@ukaachen.de
+49 2418080975
+49 2418082504

Angaben zum Auftraggeber

Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Rheinland
05315-03002-81
Zeughausstr. 2 - 10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
Geschäftsstelle
vergabekammer@bezregkoeln.nrw.de
+49 2211473045
+49 2211472889

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland
05315-03002-81
Zeughausstr. 2 - 10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
Geschäftsstelle
vergabekammer@bezregkoeln.nrw.de
+49 2211473045
+49 2211472889

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

33181000-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Das Universitätsklinikum Aachen AöR beabsichtigt die Vergabe einer Beschaffung von Dialysegeräten zur Überbrückung der Vorbereitungsphase für eine Technologiepartnerschaft in diesem Versorgungssegment. Die angefragten Geräte dienen dem kurzfristigen und teils überfälligen Austausch sowie der Aktualisierung des Gerätebestands und ergänzen daher den Bestandsgerätepark des Herstellers Fresenius Medical Care.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

I. Los 1: Nierenersatzsysteme (Hämodialysegeräte) für die Station IM 23, 9.OG
Das Universitätsklinikum Aachen AöR als Auftraggeber (AG) beabsichtigt, in LOS 1 kurzfristig 16 Stück Nierenersatzsysteme (Hämodialysegeräte) für die Station IM 23, 9.OG, zu beschaffen. Zentrale Permeatversorgungsleitungen sind vorhandenen.

Gefordert werden Neu-Systeme mit Herstellergarantie zur intermittierenden Hämodialyse von Patientenblut über einen Filter und anschließender Rückführung des Blutes in den Körper des Patienten. Das Dialysegerät soll neben einer arteriellen und venösen Blutpumpe insbesondere auch die Sicherheit ga-rantierenden Überwachungseinrichtungen besitzen. Für die angebotenen Produkte sind entsprechende Produktblätter beizufügen.

Die Vergütung des Vertrages soll, ohne Erwerb von Eigentum, nutzungsabhängig über 3 Jahre (Grundvertragslaufzeit) mit optional 2 x einjähriger Verlängerung (max. 5 Jahre Gesamtlaufzeit) durch die Finanzierungsart "Pay-per-Use (PPU) = Behandlungspakete" erfolgen. In den Behandlungspaketen eingeschlossen sind alle für die Hämodialyse, Single-Needle-Dialyse (SN) und Hämodiafiltration erforderlichen Therapiesets (Dialysator, HDF-Dialysator, Konzentrat, Bikarbonat, Schlauchsysteme, Heparinspritze, Kanülen, NaCl-Lösung, Dialysat-Filter, Desinfektionsmittel etc.), Gerätemieten, Wartungen im Rahmen eines Vollservicevertrages, der auch Software-Updates und -Upgrades enthält, sowie vorgeschriebene Sicherheitstechnische Kontrollen. Entsprechende Vollserviceverträge sind unbedingt beizufügen.
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Der Vertrag beginnt 4 Wochen nach Zuschlagserteilung.
Die Abrechnung erfolgt nach der in der Leistungsbeschreibung vom Bieter angegebenen maximalen Lieferzeit und Inbetriebnahme (s. Anlage 1.1 Leistungsbeschreibung - Registerblatt "LOS1; LB HD-Geräte gemäß POS 11.0.") mit der ersten Dialyse.
Die Zahlungen sind ist monatlich zu leisten und enden nach drei Jahren nach Beginn der Vertragslaufzeit.

Der Vertrag verlängert sich automatisch nach 36 Monaten, jeweils um ein Jahr, insofern er nicht drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
Ohne Kündigung endet der Vertrag automatisch nach fünf Abrechnungsjahren.

Pro Jahr werden mit 16 Geräte-Systemen voraussichtlich 6.000 Stück intermittierende Dialysen (4.000 Stück Hämodialysen einschl. ca. 120 Stück Single-Needle Dialysen und 2.000 Stück Hämodiafiltration) durchgeführt.
Näheres s. Anlage 1.1 Leistungsbeschreibung - Registerblatt "LOS1; LB Budgetkosten".
Vor Ort ist ein Konsignationslager für einen Monatsbedarf einzurichten, aus dem sich der AG selbst bedient. Das zur Behandlung/Therapie benötigte Verbrauchsmaterial muss in ausreichender Menge (min. einen Monatsbedarf) vorhanden sein. Ein entsprechender Muster-Konsignationsvertrag ist der Leistungsbeschreibung als "Anlage 6.1" beigefügt.
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II. Los 2: Nierenersatzsysteme (Mobile Hämodialysegeräte zur kontinuierlichen Dialysetherapie mit Heparin- und Citratan-tikoagulation
Vorbemerkungen: Das Universitätsklinikum Aachen AöR als Auftraggeber (AG) beabsichtigt, in LOS 2 kurzfristig 16 Stück Nierenersatzsysteme (Mobile Hämodialysegeräte zur kontinuierlichen Dialysetherapie mit Heparin- und Citratantikoagulation zu beschaffen. Zentrale Permeat- und Konzentratversorgungsleitungen sowie Abflüsse sind nicht vorhandenen.

Gefordert werden NEU-Systeme mit gesetzlicher Gewährleistung zur kontinuierlichen Hämodialyse von Patientenblut über einen Filter und anschließender Rückführung des Blutes in den Körper des Patienten. Das Dialysegerät soll neben einer arteriellen und venösen Blutpumpe sowie einer Heparin- und Citratpumpe insbesondere auch die Sicherheit garantierenden Überwachungseinrichtungen besitzen. Für die angebotenen Produkte sind entsprechende Produktblätter beizufügen.

Die vertragliche Grundlage bietet Anlage 5.2 Rahmenvereinbarung LOS 2- Gerätemietvertrag inkl. Vollservicevertrag und mit dem dazugehörigen Konsignationsvertrag Anlage 6.2.

Die Dialysegeräte sollen ohne Erwerb von Eigentum über 3 Jahre mit optional 2 x einjähriger Verlängerung (max. 5 Jahre Laufzeit) gemietet werden einschließlich eines Vollservicevertrages mit Instandsetzungen, Wartungen und Sicherheitstechnischen Kontrollen, Software-Updates und ?Upgrades. Entsprechende Vollserviceverträge sind der Anlage 5.2- Rahmenvereinbarung - Geräte-Mietvertrag unbedingt beizufügen. Für die Durchführung aller CRRT- und Antikoagulationsmodi sind alle benötigten Schlauchsysteme mit Dialysefiltern (High Flux) und mit allen sonstig erforderlichen Kleinteilen wie Adapter, Verbindungen usw., als vorkonfektionierte Behandlungskits gepackt, bereit zu stellen, die nach tatsächlichem Verbrauch abzurechnen sind. Grundlage bietet die Anlage 6.2 Konsignationsvertrag. Dabei soll primär das bisher auf den Intensivstationen des AG gängige CRRT-Verfahren im CVVH-Modus zum Einsatz kommen. Zur Steigerung der Dialyseeffizienz sind die Behandlungsmodi CVVHD und CVVHDF wünschenswert.

Der Vertrag beginnt 4 Wochen nach Zuschlagserteilung.
Die Abrechnung erfolgt nach der in der Leistungsbeschreibung vom Bieter angegebenen maximalen Lieferzeit und Inbetriebnahme (s. Anlage 1.2 Leistungsbeschreibung - Registerblatt "LOS2; LB Mobile HD-Geräte, gemäß POS 9.0.") mit der ersten Dialyse. Die Zahlungen sind für Service und Miete monatlich zu leisten und enden nach drei Jahren. Die Abrechnung der Verbrauchsmaterialien werden ihm Rahmen von Einzelaufträgen abgerechnet, nach Konsignationsverbrauch. Vor Beendigung der Abrechnungslaufzeit(en) hat der AG die Möglichkeit, den Vertrag jeweils 2x um ein Jahr zu verlängern (automatisch), wenn er ihn nicht mit einer Frist von drei Monaten vorher kündigt. Nach fünf Abrechnungsjahren endet der Vertrag ohne Kündigung automatisch.

Pro Jahr werden voraussichtlich 4.500 Stück kontinuierliche Hämodialysen-Behandlungen je 24 h (Be-handlungstage) durchgeführt. Näheres s. u. Anlage 1.2 Leistungsbeschreibung - Registerblatt "LOS2; LB Budgetkosten".
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Vor Ort ist ein Konsilager für einen Monatsbedarf einzurichten.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
36

Der Vertrag verlängert sich automatisch nach 36 Monaten, jeweils um ein Jahr, insofern er nicht drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
Ohne Kündigung endet der Vertrag automatisch nach fünf Abrechnungsjahren.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

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Pauwelsstr. 30
52074
Aachen
Deutschland
DEA2D

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

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Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses anzutragen (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 132 Abs. 2 Nr. 4 lit. a GWB)

Zusätzliche Angaben

Zuschlagskriterien und deren Gewichtung:
1. Wirtschaftliche Zuschlagskriterien

Preis (Wertungspreis nach Preisblatt) 500 Punkte, Gewichtung 50 %

2. Qualitative Zuschlagskriterien

2.1 Bereitstellungs- und Servicekonzept 150 Punkte, Gewichtung 15 %
2.2 Erfüllung Leistungsbeschreibung 150 Punkte, Gewichtung 15 %

3. Bemusterung 300 Punkte, Gewichtung 30%

Das Gesamtergebnis der Bewertung ergibt sich aus der Summe der für jedes Zuschlagskriterium nach den voranstehenden Hinweisen ermittelten Punktezahl unter Berücksichtigung der festgelegten Gewichtung. Das Gesamtergebnis der Bewertung legt den Rang des Angebots fest.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
3.390.000,00
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYJYTEUZ6RBG

Einlegung von Rechtsbehelfen

§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Die in diesen Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Erstellung eines Angebotes und nur durch das die Vergabeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Vergabeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet.

Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über v. g. Vergabemarktplatz empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die i.d.R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise erhalten.

Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie im Regelfall nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW.
*
Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses anzutragen (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB)
*
Jegliche Kommunikation zw. Bieter und AG soll über die vergabe.nrw-Nachrichtenfunktion erfolgen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

25
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Kullenhofstr. 50, 52074 Aachen, 4. Etage, R. 402

Bieter sind nicht zugelassen

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle gemäß § 56 Abs. 2, Abs. 4 VgV fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise sowie fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden, angemessenen Nachfrist nach-fordern kann. Die Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter sollten daher im wohl verstandenen Eigeninteresse sämtliche Erklärungen und Nachweise bereits mit dem Angebot einreichen.

Angaben und Nachweise, die von der Vergabestelle nach Ablauf der Einreichungsfrist verlangt wer-den, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Angaben und Nachweise nicht fristgerecht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Die Vergabestelle behält sich ausdrücklich vor, im Falle von Zweifeln an den von den Bietern gemachten Angaben oder vorgelegten Nachweisen Erläuterungen anzufordern. Insbesondere kann die Vorlage von Originalen verlangt werden, wenn Zweifel an der Echtheit von Dokumenten besteht.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 1:
§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)

Öffentliche Auftraggeber schließen, gemäß §123 Abs. 1 Nr. 1 GWB ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:

1.§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129?a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129?b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).

Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB:
§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)

§ 123 Zwingende Ausschlussgründe
(1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
Abs. 1 Nr. 4.§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

Abs. 1 Nr. 5.§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein Ausschlussgrund:
§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen)

Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB:
den §§ 232 232?a Abs. 1-5, den 232?b bis 233?a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).

Gem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn

1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder

2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.

Gem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn

1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder

2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können

Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn
das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.

Gem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn

1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder

2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.

Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn
das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.

Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn
das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.

Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn
das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.

Gem. §124 GWB Abs.1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn
das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.

Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 3 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden.

Gem. §124 GWB Abs.1 Nr. 4 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn
der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.

Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 5 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,

Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.

Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 7 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,

Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 8 und Nr. 9 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn
-das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln.
-das Unternehmen

a)versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,

b)versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder

c)fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvor-schrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 44 Abs. 1 VgV), mit Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als sechs (6) Monate.

Einzureichen vom Bieter und ggf. von jedem einzelnen Mitglied einer Bietergemeinschaft

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Erklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Erklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV)
.
Mindestanforderung:
Der Bewerber weist in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens einen Nettoumsatz mit vergleichbaren Leistungen in Höhe von 1 Mio. Euro auf.
Der Bieter muss diesen Umsatz auf Nachfrage der Vergabestelle durch entsprechende Referenzen nachweisen.

Vorzulegen vom Bieter und ggf. der Bietergemeinschaft insgesamt.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Eigenerklärung zur Berufs- oder Betriebshaft-pflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung zur Berufs- oder Betriebshaft-pflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
Haftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen für Personenschäden in Höhe von 3 000 000 EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1 000 000 EUR bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Versicherung muss die Leistungen, d. h. einschließlich der Leistungen seiner Nachunternehmer abdecken. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Entsprechender Versicherungsschutz ist durch Eigenerklärung gem. Formular zu bestätigen oder aber durch Nachweis mittels Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
.
Vorzulegen vom Bieter und ggf. der Bietergemeinschaft insgesamt.

Eignungskriterium

Finanzkennzahlen

Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Nur auf gesonderte Nachfrage der Vergabestelle: Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist

Vorzulegen vom Bieter und ggf. der Bietergemeinschaft insgesamt.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Eigenerklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV): Referenzliste des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft für vergleichbare Leistungen
.

Mindestanforderung - Universitäts-Krankenhausumfeld: Benennen und beschreiben Sie mindestens ein Projekt aus dem Universitäts-Krankenhausumfeld, welches den Tätigkeiten und dem Umfang dieses Projekts entspricht, das in den letzten drei Jahren von Ihrem Unternehmen oder den für die Tätigkeit vorgesehenen Unterauftragnehmern durchgeführt wurde (Anlage 2 F3 Formblatt Referenzen).
.
Mindestanforderung - KRITIS-Krankenhausumfeld: Benennen und beschrei-ben Sie mindestens ein Projekt aus dem KRI-TIS-Krankenhausumfeld, welches den Tätigkei-ten und dem Umfang dieses Projekts ent-spricht, das in den letzten drei Jahren von Ih-rem Unternehmen oder den für die Tätigkeit vorgesehenen Unterauftragnehmern durchge-führt wurde (Anlage 2 F3 Formblatt Referenzen).
.
Vorzulegen vom Bieter und ggf. der Bietergemeinschaft insgesamt.

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Eigenerklärung zur Einhaltung des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes, der EU-Medizinprodukteverordnung 2017/745 / EU, den Vorgaben der Arbeitssicherheit und der CE-Zulassung bei der Herstellung und dem Inverkehr-bringen der angebotenen Medizinpro (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Vorzulegen vom Bieter und ggf. der Bietergemeinschaft insgesamt.

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Eigenerklärung zur Anwendung eines umfassenden Qualitätsmanagementsystems nach der EN ISO 13485, ISO 9001 oder einer vergleichbaren Zertifizierung oder Nachweis, dass eine gleichwertige Maßnahmenumsetzung vorliegt. (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Vorzulegen vom Bieter und ggf. der Bietergemeinschaft insgesamt.

Eignungskriterium

Umweltmanagementmaßnahmen

Eigenerklärung zur Anwendung von Umweltmanagementmaßnahmen nach EMAS oder DIN EN ISO 14001 oder eine vergleichbare Zertifizierung oder Nachweis, dass eine gleichwertige Maßnah-menumsetzung vorliegt. (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Vorzulegen vom Bieter und ggf. der Bietergemeinschaft insgesamt.

Finanzierung

Es finden die Regelungen der VOL/B Anwendung, soweit sich aus den, in den Vergabeunterlagen beigefügten, Vertragsbedingungen keine Abweichungen ergeben.

Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt nach Erfüllung der Leistung. Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt binnen 30 Tagen nach Eingang der prüfbaren Rechnung. Die Zahlung geschieht in der Regel bargeldlos. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang des Überweisungsauftrages beim Zahlungsinstitut des Auftraggebers.

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Einzureichende Unterlagen:

* Mit dem Angebot
** Mittels Eigenerklärung:
- Das eingesetzte Servicepersonal muss mindestens über das Niveau C1 in Deutsch des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen verfügen.: Vorzulegen vom Bieter und ggf. der Bietergemeinschaft insgesamt.
- Falls Leistungen nicht vom Auftragnehmer selbst, sondern von Dritten (sog. Nachunternehmer oder Subunternehmer) ausgeführt werden sollen: Erklä-rung zum Einsatz von Nachunternehmern nebst Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers.
- Unterlagen zur Eignungsleihe: Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eig-nung (wirtschaftliche und finanzielle sowie techni-sche und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungs-leihe), so nachweisen, dass ihm die für den Auf-trag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit muss der Eignungsleihende Nachunternehmer sein, nimmt der Bieter für die wirtschaftliche

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung

Lose

Angaben zu den Losen
2
2

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
Nierenersatzsysteme (Hämodialysegeräte) für die Station IM 23, 9.OG
1

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

33181000-2
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

I. Los 1: Nierenersatzsysteme (Hämodialysegeräte) für die Station IM 23, 9.OG
Das Universitätsklinikum Aachen AöR als Auftraggeber (AG) beabsichtigt, in LOS 1 kurzfristig 16 Stück Nierenersatzsysteme (Hämodialysegeräte) für die Station IM 23, 9.OG, zu beschaffen. Zentrale Permeatversorgungsleitungen sind vorhandenen.

Gefordert werden Neu-Systeme mit Herstellergarantie zur intermittierenden Hämodialyse von Patientenblut über einen Filter und anschließender Rückführung des Blutes in den Körper des Patienten. Das Dialysegerät soll neben einer arteriellen und venösen Blutpumpe insbesondere auch die Sicherheit ga-rantierenden Überwachungseinrichtungen besitzen. Für die angebotenen Produkte sind entsprechende Produktblätter beizufügen.

Die Vergütung des Vertrages soll, ohne Erwerb von Eigentum, nutzungsabhängig über 3 Jahre (Grundvertragslaufzeit) mit optional 2 x einjähriger Verlängerung (max. 5 Jahre Gesamtlaufzeit) durch die Finanzierungsart "Pay-per-Use (PPU) = Behandlungspakete" erfolgen. In den Behandlungspaketen eingeschlossen sind alle für die Hämodialyse, Single-Needle-Dialyse (SN) und Hämodiafiltration erforderlichen Therapiesets (Dialysator, HDF-Dialysator, Konzentrat, Bikarbonat, Schlauchsysteme, Heparinspritze, Kanülen, NaCl-Lösung, Dialysat-Filter, Desinfektionsmittel etc.), Gerätemieten, Wartungen im Rahmen eines Vollservicevertrages, der auch Software-Updates und -Upgrades enthält, sowie vorgeschriebene Sicherheitstechnische Kontrollen. Entsprechende Vollserviceverträge sind unbedingt beizufügen.
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Der Vertrag beginnt 4 Wochen nach Zuschlagserteilung.
Die Abrechnung erfolgt nach der in der Leistungsbeschreibung vom Bieter angegebenen maximalen Lieferzeit und Inbetriebnahme (s. Anlage 1.1 Leistungsbeschreibung - Registerblatt "LOS1; LB HD-Geräte gemäß POS 11.0.") mit der ersten Dialyse.
Die Zahlungen sind ist monatlich zu leisten und enden nach drei Jahren nach Beginn der Vertragslaufzeit.

Der Vertrag verlängert sich automatisch nach 36 Monaten, jeweils um ein Jahr, insofern er nicht drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
Ohne Kündigung endet der Vertrag automatisch nach fünf Abrechnungsjahren.

Pro Jahr werden mit 16 Geräte-Systemen voraussichtlich 6.000 Stück intermittierende Dialysen (4.000 Stück Hämodialysen einschl. ca. 120 Stück Single-Needle Dialysen und 2.000 Stück Hämodiafiltration) durchgeführt.
Näheres s. Anlage 1.1 Leistungsbeschreibung - Registerblatt "LOS1; LB Budgetkosten".
Vor Ort ist ein Konsignationslager für einen Monatsbedarf einzurichten, aus dem sich der AG selbst bedient. Das zur Behandlung/Therapie benötigte Verbrauchsmaterial muss in ausreichender Menge (min. einen Monatsbedarf) vorhanden sein. Ein entsprechender Muster-Konsignationsvertrag ist der Leistungsbeschreibung als "Anlage 6.1" beigefügt.

Ein Vertragsmuster über die Finanzierungsart "Pay-per-Use (PPU) = Behandlungspakete" liegt Ihnen in der Leistungsbeschreibung als "Anlage 5.1 Vereinbarung LOS 1 - inklusive "Pay-Per-Use (PPU)" - Vertrag" vor. Die Verträge sind gemäß Vorlage auszufertigen und der von Ihnen erstellte Vollservicevertrag beizufügen.

Geräteeinweisungen für Ärzte, Pflege- und Medizintechnikpersonal sind während der Inbetriebnahmephase und bei Nachschulungsbedarf (max. 1 x jährlich) kostenlos.

Die Einzelheiten der ausgeschriebenen Leistungen sind Anlage 1.1 Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Elektronische Kataloge

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
Nierenersatzsysteme (Mobile Hämodialysegeräte zur kontinuierlichen Dialysetherapie mit Heparin- und Citratantikoagulation
2

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

33181000-2
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Vorbemerkungen zu Rahmenvereinbarung:
Das Universitätsklinikum Aachen AöR als Auftraggeber (AG) beabsichtigt, in LOS 2 kurzfristig 16 Stück Nierenersatzsysteme (Mobile Hämodialysegeräte zur kontinuierlichen Dialysetherapie mit Heparin- und Citratantikoagulation zu beschaffen. Zentrale Permeat- und Konzentratversorgungsleitungen sowie Abflüsse sind nicht vorhandenen.

Gefordert werden NEU-Systeme mit gesetzlicher Gewährleistung zur kontinuierlichen Hämodialyse von Patientenblut über einen Filter und anschließender Rückführung des Blutes in den Körper des Patienten. Das Dialysegerät soll neben einer arteriellen und venösen Blutpumpe sowie einer Heparin- und Citratpumpe insbesondere auch die Sicherheit garantierenden Überwachungseinrichtungen besitzen. Für die angebotenen Produkte sind entsprechende Produktblätter beizufügen.

Die vertragliche Grundlage bietet Anlage 5.2 Rahmenvereinbarung LOS 2- Gerätemietvertrag inkl. Vollservicevertrag und mit dem dazugehörigen Konsignationsvertrag Anlage 6.2.

Die Dialysegeräte sollen ohne Erwerb von Eigentum über 3 Jahre mit optional 2 x einjähriger Verlängerung (max. 5 Jahre Laufzeit) gemietet werden einschließlich eines Vollservicevertrages mit Instandsetzungen, Wartungen und Sicherheitstechnischen Kontrollen, Software-Updates und ?Upgrades. Entsprechende Vollserviceverträge sind der Anlage 5.2- Rahmenvereinbarung - Geräte-Mietvertrag unbedingt beizufügen. Für die Durchführung aller CRRT- und Antikoagulationsmodi sind alle benötigten Schlauchsysteme mit Dialysefiltern (High Flux) und mit allen sonstig erforderlichen Kleinteilen wie Adapter, Verbindungen usw., als vorkonfektionierte Behandlungskits gepackt, bereit zu stellen, die nach tatsächlichem Verbrauch abzurechnen sind. Grundlage bietet die Anlage 6.2 Konsignationsvertrag. Dabei soll primär das bisher auf den Intensivstationen des AG gängige CRRT-Verfahren im CVVH-Modus zum Einsatz kommen. Zur Steigerung der Dialyseeffizienz sind die Behandlungsmodi CVVHD und CVVHDF wünschenswert.

Der Vertrag beginnt 4 Wochen nach Zuschlagserteilung.
Die Abrechnung erfolgt nach der in der Leistungsbeschreibung vom Bieter angegebenen maximalen Lieferzeit und Inbetriebnahme (s. Anlage 1.2 Leistungsbeschreibung - Registerblatt "LOS2; LB Mobile HD-Geräte, gemäß POS 9.0.") mit der ersten Dialyse. Die Zahlungen sind für Service und Miete monatlich zu leisten und enden nach drei Jahren. Die Abrechnung der Verbrauchsmaterialien werden ihm Rahmen von Einzelaufträgen abgerechnet, nach Konsignationsverbrauch. Vor Beendigung der Abrechnungslaufzeit(en) hat der AG die Möglichkeit, den Vertrag jeweils 2x um ein Jahr zu verlängern (automatisch), wenn er ihn nicht mit einer Frist von drei Monaten vorher kündigt. Nach fünf Abrechnungs-jahren endet der Vertrag ohne Kündigung automatisch.

Pro Jahr werden voraussichtlich 4.500 Stück kontinuierliche Hämodialysen-Behandlungen je 24 h (Behandlungstage) durchgeführt. Näheres s. u. Anlage 1.2 Leistungsbeschreibung - Registerblatt "LOS2; LB Budgetkosten".

Vor Ort ist ein Konsignationslager für einen Monatsbedarf einzurichten, aus dem sich der AG selbst bedient. Das zur Behandlung/Therapie benötigte Verbrauchsmaterial muss in ausreichender Menge (mind. einen Monatsbedarf) vorhanden sein. Ein entsprechender Muster-Konsignationsvertrag ist der Leistungsbeschreibung als "Anlage 6.2" beigefügt. Die Verträge sind gemäß Vorlage auszufertigen.

Ein Mietvertragsmuster für die zur Behandlung/Therapie benötigten Gerätesysteme ist der Leistungsbeschreibung als "Anlage 5.2 - Rahmenvereinbarung- LOS 2-Geräte-Mietvertrag" beigefügt und gemäß Vorlage auszufertigen. Der Vollservicevertrag ist beizufügen.

Geräteeinweisungen für Ärzte, Pflege- und Medizintechnikpersonal sind während der Inbetriebnahmephase und bei Nachschulungsbedarf (max. 1 x jährlich) kostenlos.

Die Einzelheiten der ausgeschriebenen Leistungen sind Anlage 1.2 Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
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Die Höchstabrufmenge der Vereinbarung wird auf 3,39 Millionen Euro (netto) festgelegt.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Die Höchstabrufmenge zur Vereinbarung wird auf 3,39 Millionen Euro (netto) festgelegt.

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Elektronische Kataloge

Bedingungen

Teilnahmebedingungen