Die Wartungsleistung des Sicherheitsleitsystems der UKA beinhaltet:
- Wartung und Inspektion der Einbruchmeldeanlagen (SecuriPro und SecuriTel der Firma Securiton) incl. der Schnittstellen zur Türzustandsüberwachung, zum Universellen Management System (der Firma Securiton), zum IPS-Videomanager (der Firma Securiton) und zur Fluchtwegsteuerung (der Firma dormakaba).
- Wartung des Universelles Management System der Firma Securiton.
- Wartung und Instandhaltung des Video-Überwachungssystem. Dies beinhaltet die Kameras, sowie den IPS-Videomanager (der Firma Securiton) incl. Schnittstelle zum UMS (Universelles Managment System der Firma Securiton) und den eingestellten Detektionszonen.
- Wartung der Schrankenanlagen des Campus der Uniklinik Aachen im Verbund mit den Schnittstellen zur Steuerung durch das UMS, der Sprechstellen der Errichterfirma Schneider Intercom und der Videoüberwachung der Errichterfirma Securiton.
- Wartung der am UMS angeschlossenen Brandmeldezentralen der Errichterfirma Securiton
Diese Schnittstellen sind essenziell für den Betrieb der betroffenen Gebäude, da so der Alarmierungsweg sichergestellt wird. Aus diesem Grund sind die Wartungen an der Bestandsanlage so auszuführen, dass Probleme mit den zugeordneten Schnittstellen nicht auftreten, da sonst der Krankenhausbetrieb beeinträchtigt würde, z.B. führt ein Ausfall der Ansteuerung der Schrankenanlage dazu, dass ein Rettungswagen nicht zur Notaufnahme einfahren kann. Die ausführende Firma muss also über die notwendigen technischen Kompetenzen und Lizenzen verfügen, um all die oben genannten Schnittstellen umfassend bedienen zu können.
Die Wartung des Sicherheitsleitsystems, bestehend aus den oben aufgeführten Anlagen, muss aufgrund ihrer Komplexität und technisch zusammenhängenden Funktionalitäten von einer externen Fachfirma gewartet und instand gehalten werden. Die ausführende Firma muss also über die notwendigen technischen Kompetenzen und Lizenzen verfügen, um all die Schnittstellen umfassend bedienen zu können. Die geforderten Wartungsleistungen wurden vorab gem. § 28 Markterkundung VgV veröffentlicht, um festzustellen, ob es einen Markt für das Beschaffungsvorhaben gibt. (Zeitraum 25.02.-13.03.2026)
Lediglich die Securiton GmbH Alarm- und Sicherheitssysteme hat eine entsprechende Interessensbekundung mit geeigneten Unterlagen abgegeben.
Es handelt sich um eine Direktvergabe ohne Wettbewerb mit nur einem Bieter (§ 14 Abs. 4 VgV).
Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist (§ 14 Abs. 4 Nr. 2b VgV).