Lieferung und betriebsfertige Aufstellung eines automatisierten Behälterlagers für Medizinprodukte und Sachbedarfe der Uniklinik Aachen inkl. Wartungs-und Inspektionsvertrag für 2 Jahre
Mit dieser Ausschreibung soll die Beschaffung des in der Anlage 1 Leistungsverzeichnis beschriebenen "automatisierten Behälterlagers für Medizinprodukte und Sachbedarfe" (kurz ABL) eigeleitet werden. Neben der Konzeption einer effizienten vollautomatisierten Lagerlösung, steht die Anbindung des Systems in die ERP- / WMS- Strukturen des Auftraggebers im Fokus. Das System selbst soll mit einer eigenen Steuerungs-Software-Lösung geliefert wer-den, die die Ansteuerung von Robotik, Fördersystemen und andere integrierten mechatronische Lösungen eigenständig erfüllt. Die Gesamtprojektleitung und Koordination von Montage, Installation und Inbetriebnahme, Abnahmetests, Anlagenübergabe und Service ist Bestandteil der anzubietenden Leistung im Rahmen der Beschaffung.Darüber hinaus sind Anlagenwartung und -support, sowie regelmäßige Anlagenreviews und Optimierungsroutinen anzubieten und umfassend zu beschreiben. Zudem sind gemeinsam mit der Beschaffung auch die erforderlichen Schulungs- und Einweisungsmaßnahmen zu bepreisen und in das Angebot zu integrieren.
Der Wartungsvertrag wird zunächst für zwei Jahre abgeschlossen und kann optional zweimal um ein weiteres Jahr verlängert werden, sofern er nicht drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wurde.
Preis
Medienverbrauch
Kommissionier-Geschwindigkeit (Pics/h)
Übersicht über die Bewertungskriterien der Angebotsphase
Kriterium
Preis 50%Angebotsgesamtpreis gemäß Anlage "Preisblatt"
Wirtschaftlichkeit 10%Energieverbrauch
Leistungsfähigkeit 40%Kommissionier-Geschwindigkeit (Pics/h)
Der sich aus den Angebotsvergleichen ergebende "Niedrigste Energieverbrauch" erhält die Höchstpunktzahl, die davon abweichenden Angebote eine im Verhältnis zur Abweichung ste-henden Punktabzug.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablaufder in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügtwerden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablaufder Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangensind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Die in diesen Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Erstellung eines Angebotes und nur durch das die Vergabeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Vergabeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet.
Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über v. g. Vergabemarktplatz empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die i.d.R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise erhalten.
Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie im Regelfall nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW.*Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses anzutragen (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB)*Jegliche Kommunikation zw. Bieter und AG soll über die vergabe.nrw-Nachrichtenfunktion erfolgen