MDR-/CE-Zertifizierung wurden irrtümlich als Eigenerklärung gefordert. Lieferzeitraum wurde nochmals klar benannt und eine fehlende Eigenerklärung zum Mindestlohn wurde zur Verfügung gestellt.
Die MDR-Konformitätsbescheinigung und das CE-Zertifikat sind nicht als Eigenerklärung sondern als Dritterklärung gefordert..Das fehlende Dokument "522 EU 06-2022 - Eigenerklärung Mindestlohngesetz EU (1).docx" wurde zur Verfügung gestellt..Die ausgeschriebene Beschaffungsmaßnahme ist an einen zwingenden Zeitplan gebunden, der sich aus den betrieblichen und technischen Rahmenbedingungen ergibt.Aus diesen Gründen ist eine Anlieferung und der Beginn des Aufbaus des ausgeschriebenen Linearbeschleunigers zwingend spätestens bis zum Ende des 1. Quartals 2027, d. h. bis spätestens 31.03.2027, erforderlich. Dieser Termin stellt eine zwingende projektbedingte Anforderung dar.