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Verfahrensangaben

EOP IPA-Paket Nr. 3: Rohbau erweitert

VO: VOB Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
31.03.2026
09.04.2026 10:00 Uhr
23.04.2026

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Universitätsklinikum Aachen AöR
Keine Angaben
Pauwelsstr. 30
52074
Aachen
Deutschland
DEA2D
Vergabestelle
vergabestelle@ukaachen.de
+49 2418080975
+49 2418082504

Angaben zum Auftraggeber

Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

RSM Ebner Stolz Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
DE147508096
Joseph-Schumpeter-Allee 25
53227
Bonn
Deutschland
DEA22
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Rheinland
05315-03002-81
Zeughausstr. 2 - 10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
Geschäftsstelle
vergabekammer@bezregkoeln.nrw.de
+49 2211473045
+49 2211472889

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland
05315-03002-81
Zeughausstr. 2 - 10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
Geschäftsstelle
vergabekammer@bezregkoeln.nrw.de
+49 2211473045
+49 2211472889

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Vergabekammer Rheinland
05315-03002-81
Zeughausstr. 2 - 10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
Geschäftsstelle
vergabekammer@bezregkoeln.nrw.de
+49 2211473045
+49 2211472889

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45000000-7
45200000-9
45215100-8
45260000-7
45443000-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand dieses Verfahrens ist das EOP IPA- Paket Nr. 3: Erweiterter Rohbau

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Das Universitätsklinikum Aachen AöR (UKA) plant den Neubau
Erweiterungsgebäude OP-Säle
(EOP). Mit diesem Vorhaben sollen die Voraussetzungen für eine moderne,
leistungsfähige
und zukunftsorientierte OP-Infrastruktur geschaffen werden. Hierfür sollen in dem
Neubau 12 hochkomplexe Operationssäle, eine neue zentrale Aufbereitungseinheit für
Medizinprodukte (AEMP) sowie ein automatisiertes Sterilgut- und Materiallager
realisiert werden. Die hochkomplexen OP-Säle sind basierend auf modernsten geräteunterstützten
Operationsmethoden konzeptioniert. Darunter befinden sich hybride OPs mit
Angiographieanlagen,
mobiler und stationärer intraoperativer Bildgebung sowie robotische
Operationstechniken.
Der Neubau ist zwischen dem Hauptgebäude des Klinikums (UBFT/PF) und dem
Versorgungsgebäude
(VER) einschließlich des Zwischenbauwerks sowie in direkter Nachbarschaft zum
derzeit
entstehenden Gebäude für Operative Intensivpflege und dem Perinatalzentrum (OIPPNZ)
vorgesehen. Die unmittelbare Nähe ermöglicht eine Anbindung an die Bestandsgebäude,
welche aus betriebsorganisatorischen Gesichtspunkten essenziell ist. Eine Anbindung
ist bislang auf der Etage -2 an das UBFT/PF geplant. Auf dieser Ebene ist die zentrale
Operationsabteilung des Bestandsgebäudes des UKA verortet. Durch die Anbindung soll
ein durchgängiger "blauer Bereich" geschaffen werden und eine Synchronisierung der
derzeitigen Strukturen mit dem Neubau stattfinden. Im Rahmen der Synchronisierung
sind Flächen auf der Etage -2 im Bestand baulich anzupassen. Eine weitere Anforderung
ist die Schaffung einer Verbindung zwischen dem Neubau und dem OIP-PNZ in Form
einer
"Brücke" auf Höhe der Etage 1, um einen direkten, postoperativen Patiententransport
zwischen den herz-chirurgischen Patienten und der zugehörigen Intensivstation zu
ermöglichen. Weiterhin wird die Anforderung gestellt eine direkte Anfahrt an das
Gebäude zum Zwecke der Belieferung umzusetzen. Dabei sind insbesondere
Anforderungen
des Denkmalschutzes, die bauliche Anschlussfähigkeit und das Potenzial einer südlichen
Erweiterung zu beachten. Zeithorizont: Beauftragung Allianzpartner / Unterzeichnung
Mehrparteienvertrag Oktober 2026 Einreichung HU-Bau Oktober 2027 Baubeginn
Umbau Bestand
Februar 2028 Baubeginn Erweiterungsgebäude Oktober 2028 Übergabe Nutzer Mitte
2032
Aufgrund der Komplexität der Bauaufgabe, der daraus resultierenden
Störungsanfälligkeit
und der Konfliktpotentiale in der Realisierungsphase sowie dem hohen Zeitdruck
wurden
alternative Projektabwicklungsmodelle vom Universitätsklinikum Aachen untersucht.
Die Einzelheiten der ausgeschriebenen Leistungen sind der Anlage 1
"Leistungsverzeichnis"
der Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
96
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Aachen
Deutschland
DEA2D

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

1) Nach Abschluss und Prüfung der
Planungsleistungen gemäß § 18 des IPA Mehrparteienvertrages
entscheidet die Auftraggeberin, ob die optional beauftragten Bauleistungen
abgerufen
werden sollen. Zu diesen Bauleistungen zählen auch die noch
erforderlichen Leistungen
zur weiteren Planung, etwa der Ausführungsplanung, welche nachfolgend
einheitlich
als Bauleistungen bezeichnet werden. Weitere Informationen sind dem
Vertrag zu entnehmen.
2) Im Übrigen können im Verlauf des Verfahrens weitere Optionen
aufkommen. Diese werden
abschließend mit der Abfrage des finalen Angebotes festgelegt.

Zusätzliche Angaben

Bei allen Verfahrensarten mit Ausnahme des
offenen Verfahrens kann der öffentliche
Auftraggeber die Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots
aufgefordert
oder zur Verhandlung eingeladen werden, begrenzen, sofern genügend geeignete
Bewerber
zur Verfügung stehen. Der Auftraggeber fordert drei Unternehmen mit den
höchsten
Punktzahlen in der Prüfung der Bewertungskriterien zur Angebotsabgabe auf.
Dazu wertet
die Vergabestelle die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und fristgerechtem
Eingang
aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft,
inwiefern
der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (AKriterien)
erfüllt.
Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend
aus
dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. A-Kriterien sind als solche
gekennzeichnet.
Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet die Vergabestelle im Hinblick auf die
B-Kriterien
aus. B-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die Punktzahlen ermittelt der
Aufraggeber
wie folgt: 1. Umsatz 15 Punkte Für die Bewertung wird auf die Tabelle in Ziffer
6.3.1
der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags verwiesen. 2. Anzahl und
Qualität
der Referenzen insgesamt 65 Punkte davon 2.1 Anzahl der Referenzen 05 Punkte
Für
die Bewertung wird auf die Tabelle in Ziffer 6.3.2.1 der Aufforderung zur Abgabe
eines
Teilnahmeantrags verwiesen. 2.2 Qualität der Referenzen 60 Punkte Im
Auswahlkriterium
Qualität der Referenzen können insgesamt 60 Punkte erreicht werden. Die
Qualität der
Referenz wird anhand des Musters aus Anlage 3 ermittelt. Das Klinikum addiert
die
Summe der erreichten Punkte der ausgefüllten Referenzmuster aus der Anlage 3.
Die
Vergabestelle legt dazu 4 Referenzen, zwei aus dem Bereich Erd-, Tiefbau-,
Spezialtiefbau
und Gründungsarbeiten und zwei Referenzen Rohbauleistungen zugrunde. Sollte
ein Bieter
mehr als 4 Referenzmuster mittels der vorgegebenen Anlage einreichen und diese
nicht
mittels Nummerierung gekennzeichnet haben, wählt die Vergabestelle die ersten 4
Referenzen
aus den Unterlagen in der Reihenfolge des übermittelten Antrags aus. Die
tatsächliche
Gesamtpunktzahl im Auswahlkriterium errechnet sich aus der Multiplikation der
theoretisch
maximal erreichbaren Punktzahl mit dem Quotienten aus der individuellen
Punktzahl
und der theoretischen Höchstgesamtpunktzahl. 3. Anforderungen
Planungsleistungen
Beschäftigtenanzahl 3.1 Anzahl Beschäftigte Für die Bewertung wird auf die
Tabelle
in Ziffer 6.3.3 der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags verwiesen. 4.
Motivationsschreiben 40 Punkte Bitte stellen Sie in einem Motivationsschreiben
(max.
10 Seiten DINA4, Schriftgröße 11, Arial) Ihr Verständnis der Integrierten Projektabwicklung
(IPA) dar. Führen Sie bitte mindestens zu folgenden Punkten aus: - Würdigung
der eigenen
Motivation zur Teilnahme am Projekt - Erfahrungen mit integrierten
Projektabwicklungen
- Darstellung der Haltung zur integrierten Zusammenarbeit - Bereitschaft zum
Abschluss
des vorgelegten Vertrages Für die Bewertung wird auf die Tabelle in Ziffer 6.3.4
der
Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags verwiesen. Maximal sind 130
Punkte
erreichbar. 5. Gesamtauswahlentscheidung Es werden die drei geeignetsten
Unternehmen
zur Angebotsabgabe zugelassen. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den
Punktzahlen
in der Eignungsprüfung. Haben mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten
diese
denselben Rang. Bei mehreren Bewerbern auf demselben Rang, werden diese
zugelassen,
bis maximal drei Bewerber zugelassen sind. Wären bei Zulassung der Bewerber
auf dem
letzten Rang mehr als drei Bewerber zuzulassen, entscheidet zwischen diesen
punktgleichen
Bewerbern jeweils der absolute Vorsprung beim Auswahlkriterium 2.2. Es wird in
diesem
Fall auf die Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen abgestellt. Der
Auftraggeber
behält sich vor, Bewerber zum Bieterwettbewerb nachzunominieren, sofern nach
ergangener
Angebotsaufforderung ein Unternehmen nachträglich aufgrund fehlender Eignung
oder
eines Ausschlussgrundes nach §§ 123, 124 GWB vom weiteren Verfahren
ausgeschlossen
worden ist oder es erklärt, dass es kein Angebot abgeben und sich an dem
Vergabeverfahren
nicht mehr beteiligen werde. Nachnominiert werden können ausschließlich
geeignete
Unternehmen, die einen Teilnahmeantrag innerhalb der Teilnahmefrist eingereicht
haben
und bei denen kein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB oder ein anderer
gesetzlich
zulässiger Ausschlussgrund besteht. Ein Anspruch auf eine Nachnominierung
besteht
nicht.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Sonstiges

Das Projekt soll den BNB-Nachhaltigkeitsstandard einhalten. Entsprechende Kriterien sind bei den Referenzprojekten auf Eignungsebene vorgesehen und tlw. auch in den Zuschlagskriterien.
.
Der Rohbau-Ausführungspartner leistet im Rahmen seines Leistungsanteils einen aktiven
Beitrag zur Erreichung der angestrebten BNB-Zertifizierung in Silber. Dies umfasst
insbesondere einen ressourceneffizienten Materialeinsatz, die Berücksichtigung geeigneter
und umweltverträglicher Baustoffe, eine emissionsarme Baustellenabwicklung, die
strukturierte Dokumentation relevanter Stoff- und Entsorgungsströme sowie die frühzeitige
Einbringung von Optimierungsvorschlägen zur Nachhaltigkeit.

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angabe zur Energieeffizienz

Gebäude
Niedrigstenergiegebäude
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYJYTQAGNDDR

Einlegung von Rechtsbehelfen

Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland - Spruchkörper Köln
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1. Ein Nachprüfungsantrag zur
Vergabekammer setzt eine vorherige Rüge des Bieters
voraus; er ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15
Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen,
vergangen sind. 2. Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB
sowie
§ 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten. 3. Die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit
des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung
der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union,
vgl. §
135 Abs. 2 Satz 2 GWB. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die
folgenden
Regelungen des GWB: § 134 Informations- und Wartepflicht Öffentliche
Auftraggeber
haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den
Namen
des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe
der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses
unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine
Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde,
bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen
ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach
Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax
versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der
Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an. Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in
denen
das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
Dringlichkeit
gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge
können
öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die
Zuschlagserteilung
oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die
Offenlegung
den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere
Verteidigungsoder
Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von
Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen
beeinträchtigen könnte
§ 135 Unwirksamkeit Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam,
wenn der
öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne
vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben
hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren
festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt
werden,
wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information
der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über
den Abschluss
des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend
gemacht
worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen
Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen
Union. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der
öffentliche
Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige
Veröffentlichung
einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der
öffentliche
Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
veröffentlicht
hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der
Vertrag
nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab
dem Tag
nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die
Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen
Auftraggebers,
die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des
Auftraggebers,
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der
Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des
Unternehmens,
das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 Einleitung, Antrag Die
Vergabekammer
leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes
Unternehmen,
das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine
Verletzung
in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung
der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der
Antrag
ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund
der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt
werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang
der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags
nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Kommerzieller Wert
Beschreibung: Gemäß Vergabeunterlagen
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung
(Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium: 30 %
.
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualifikation und Erfahrung Schlüsselpersonen
Beschreibung: Gemäß Vergabeunterlagen
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung
(Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium: 15 %
.
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept zur Personalplanung Stufe 1a
Beschreibung: Gemäß Vergabeunterlagen
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung
(Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium: 10 %
.
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept zur Herleitung der Zielkosten
Beschreibung: Gemäß Vergabeunterlagen
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung
(Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium: 10%

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Technische Konzepte
Beschreibung: Gemäß Vergabeunterlagen
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung
(Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium: 15 %
.
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Kooperationsfähigkeit
Beschreibung: Gemäß Vergabeunterlagen
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung
(Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium: 20%

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und
Erklärungen durch den Bieter ist zulässig.
Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und
Nachweise Zweifel
an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von
ihm eingereichten
Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die
Nachforderung analog
§ 16a VOB/A vor.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2
Eigenerklärungen zur Eignung; auf die
§§ 123, 124 GWB wird verwiesen.

Beschreibung und Nachweis über die Anlage
2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die
§§ 123, 124 GWB wird verwiesen.

Beschreibung und Nachweis über die Anlage
2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die
§§ 123, 124 GWB wird verwiesen.

Beschreibung und Nachweis über die Anlage
2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die
§§ 123, 124 GWB wird verwiesen.

Beschreibung und Nachweis über die Anlage
2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die
§§ 123, 124 GWB wird verwiesen.

Beschreibung und Nachweis über die Anlage
2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die
§§ 123, 124 GWB wird verwiesen.

Beschreibung und Nachweis über die Anlage
2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die
§§ 123, 124 GWB wird verwiesen.

Beschreibung und Nachweis über die Anlage
2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die
§§ 123, 124 GWB wird verwiesen.

Beschreibung und Nachweis über die Anlage
2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die
§§ 123, 124 GWB wird verwiesen.

Beschreibung und Nachweis über die Anlage
2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die
§§ 123, 124 GWB wird verwiesen.

Beschreibung und Nachweis über die Anlage
2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die
§§ 123, 124 GWB wird verwiesen.

Beschreibung und Nachweis über die Anlage
2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die
§§ 123, 124 GWB wird verwiesen.

Beschreibung und Nachweis über die Anlage
2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die
§§ 123, 124 GWB wird verwiesen.

Beschreibung und Nachweis über die Anlage
2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die
§§ 123, 124 GWB wird verwiesen.

Beschreibung und Nachweis über die Anlage
2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die
§§ 123, 124 GWB wird verwiesen.

Beschreibung und Nachweis über die Anlage
2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die
§§ 123, 124 GWB wird verwiesen.

Beschreibung und Nachweis über die Anlage
2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die
§§ 123, 124 GWB wird verwiesen.

Beschreibung und Nachweis über die Anlage
2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die
§§ 123, 124 GWB wird verwiesen.

Beschreibung und Nachweis über die Anlage
2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die
§§ 123, 124 GWB wird verwiesen.

Beschreibung und Nachweis über die Anlage
2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die
§§ 123, 124 GWB wird verwiesen.

Beschreibung und Nachweis über die Anlage
2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die
§§ 123, 124 GWB wird verwiesen.

Beschreibung und Nachweis über die Anlage
2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die
§§ 123, 124 GWB wird verwiesen.

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
3
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (z.B. Handelsregisterauszug) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder
Handelsregister (z.B. Handelsregisterauszug)
(§ 122 Abs.2 Nr.1 GWB i.V.m. § 6a EU Nr. 1 VOB/A bzw. § 44 Abs.1
VgV) oder sonstige
Bescheinigung oder Erklärung i.S. von Anhang VII Teil B und C der
Richtlinie 2014/24/EG,
wenn dies nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Niederlassungsbzw.
Herkunftsstaates
Voraussetzung für die erlaubte Berufsausübung ist.
.
Anlage 2.1: Vorzulegen vom Einzelbieter und jedem einzelnen Mitglied einer Bietergemeinschaft

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Vorzulegen vom Einzelbieter/ der Bietergemeinschaft insgesamt

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eigenerklärung nach § 73 Abs. 3 VgV (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Anlage 6: Vorzulegen vom Einzelbieter/ der Bietergemeinschaft insgesamt

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Erklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs.2 Nr.2 GWB i.V.m. § 6a EU Nr. 1 lit. c) VOB/A bzw. GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Mindestanforderung:
Der Bewerber weist in den nachfolgenden Leistungsbereichen mindestens
einen durchschnittlichen
jährlichen Umsatz auf: Bauleistungen erweiterter Rohbau: in Höhe von 20
Millionen
Euro in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit
vergleichbaren Leistungen.
Auf Nachfrage wird der Bewerber den Umsatz durch Vorlage von
entsprechenden Jahresabschlüssen
oder Referenzen nachweisen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur
zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung: 15 Punkte
.
Anlage 2.1: Vorzulegen vom Einzelbieter/ der Bietergemeinschaft insgesamt.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 6a EU Nr. 1 lit. a) VOB/A i.V.m. § 45 Abs.1 Nr.3 VgV) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung): Mindestanforderung:
Nachweis einer Bauhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für
Personenschäden
in Höhe von jeweils mindestens 10,0 Mio. EUR p.a. (zweifach maximiert)
und sonstige
Schäden in Höhe von mindestens 5,0 Mio. Euro durch eine Bescheinigung
des Versicherungsgebers
oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende
Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
.
Vorzulegen vom Einzelbieter/ der Bietergemeinschaft insgesamt.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Finanzkennzahlen

Eigenerklärung über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Anlage 2.10: Vorzulegen vom Einzelbieter/ der Bietergemeinschaft insgesamt.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 6a EU Nr. 3 lit. a) VOB/A i.V.m. § 46 Abs.3 Nr.1 VgV): (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Referenzen über
vergleichbare Leistungen
längstens aus den letzten zehn Jahren (2015-2025). Die Vergleichbarkeit
bestimmt sich
nach dem jeweiligen Referenzformular (Anlage 3). Hinweis: Eine Referenz
darf dabei
auch mehrere Leistungskomponenten abdecken, muss aber dann im
jeweiligen Referenzformular
ausgefüllt werden. Die Rangfolge der Referenzen wird durch den Bewerber
festgelegt,
indem er diese nummeriert. Bei Angabe von mehr als 4 Referenzen werden
nur die vom
Bewerber nummerierten Referenzen Nr. 1-4 qualitativ bewertet. Bitte
beachten Sie,
dass die 4 zu bewertenden Referenzen die verschiedenen Leistungsbereiche
des erweiterten
Rohbaus (Tiefbau, Rohbau, Dach, Fassade) abbilden müssen. Die
Darstellung der Referenzen
muss anhand der beigefügten (Muster-)Referenzformblätter erfolgen und
die dort enthaltenen
Angaben beinhalten. Es sind ausschließlich solche Referenzprojekte
anzugeben, die
innerhalb des Betrachtungszeitraums beginnend am 01.01.2015 bis
einschließlich 31.12.2025
vollständig abgeschlossen oder maßgebliche - zum Nachweis der Eignung
relevante -
(Teil-)Leistungen abgeschlossen worden sind. Dies bedeutet, dass solche
Referenzprojekte
berücksichtigt werden, die in dem Betrachtungszeitraum bereits beendet
worden sind
oder derzeit noch ausgeführt werden. Bei in dem Betrachtungszeitraum
nicht abgeschlossenen
Referenzprojekten werden nur vollständig erbrachte Leistungskomponenten
berücksichtigt.
.
Mindestanforderung:
Mindestanforderung: - Mindestens eine Referenz im Gesundheitsbau -
Mindestens eine
Referenz mit Bauen im Bestand - Abwicklung in mindestens einer Referenz
unter Anwendung
der BIM-Methode - mindestens eine Referenz mit durch den Bieter
ausgeführten Leistungen
in den DIN 276 KG 200 + 300 in Höhe von 20 Millionen EUR netto -
mindestens eine Referenz mit mindestens 15.000 m2 BGF
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur
zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung: 65 Punkte
.
Anlage 3: Vorzulegen vom Einzelbieter/der Bietergemeinschaft insgesamt

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung

Einreichung eines selbst verfassten Motivationsschreibens (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Einreichung eines selbst verfassten Motivationsschreibens
mit Aussagen mindestens
zu folgenden Themen: - Würdigung der eigenen Motivation zur Teilnahme
am Projekt -
Erfahrungen mit integrierten Projektabwicklungen - Darstellung der
Haltung zur integrierten
Zusammenarbeit - Bereitschaft zum Abschluss des vorgelegten Vertrages
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur
zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung: 40 Punkte
.
Anlage 4: Vorzulegen vom Einzelbieter/der Bietergemeinschaft insgesamt

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern - falls Leistungen nicht vom Auftragnehmer selbst, sondern von Dritten (sog. Nachunternehmer oder Subunternehmer) ausgeführt werden sollen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): 1) Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern - falls
Leistungen nicht vom Auftragnehmer
selbst, sondern von Dritten (sog. Nachunternehmer oder Subunternehmer)
ausgeführt
werden sollen: Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern nebst
Verpflichtungserklärung
des Nachunternehmers 2) Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner
Eignung (wirtschaftliche
und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die
Kapazitäten
anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so ist nachweisen, dass ihm die
für den
Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (für die
technische
und berufliche Leistungsfähigkeit muss der Eignungsleihende
Nachunternehmer sein,
nimmt der Bieter für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
die Kapazitäten
anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die
Auftragsausführung
haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der
"Verpflichtungserklärung" abzugeben).
Sofern die Unterauftragnehmer bei Angebotsabgabe noch nicht bekannt
sind, muss die
vollständig ausgefüllte Verpflichtungserklärung auf Aufforderung während
des Auswertzeitraumes
innerhalb von sieben Kalendertagen dem Auftraggeber vorgelegt werden.
3) Verpflichtungserklärung
zur Eignungsleihe - falls zutreffend -
.
Anlage 2.5/2.6/2.7: Vorzulegen vom Einzelbieter/Nachunternehmer/der Bietergemeinschaft insgesamt

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 6a EU Nr. 3 lit. b und g) VOB/A bzw. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV): (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Erklärung über die
Zahl der
im Unternehmen in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren
beschäftigten Arbeitskräfte
die zur Ausführung von vergleichbaren Leistungen eingesetzt werden
können, inklusive
dem technischen Fachpersonal)
- Mindestanforderung: 25 Mitarbeiter
technisches Fachpersonal
(z.B. Arbeitsvorbereiter, Kalkulatoren, Einkäufer, Bauleiter, Poliere usw.)
.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur
zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung: 10
.
Anlage 2.2: Vorzulegen vom Einzelbieter/der Bietergemeinschaft insgesamt

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Umsatz - Erklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die
Gegenstand der Vergabe ist,
für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs.2 Nr.2 GWB
i.V.m. § 6a
EU Nr. 1 lit. c) VOB/A bzw. GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV)
Mindestanforderung:
Der Bewerber weist in den nachfolgenden Leistungsbereichen mindestens
einen durchschnittlichen
jährlichen Umsatz auf: Bauleistungen erweiterter Rohbau: in Höhe von 20
Millionen
Euro in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit
vergleichbaren Leistungen.
Auf Nachfrage wird der Bewerber den Umsatz durch Vorlage von
entsprechenden Jahresabschlüssen
oder Referenzen nachweisen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur
zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung : 15 Punkte entsprechen 11,54 %
.
Durchschnittlicher jährlicher Umsatz des Bewerbers in den drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen, vgl. Ziffer 6.2.2 Nr. 3:
Angabe des Umsatzes in Mio. Euro Netto
Wertung
Weniger als 20 MIO.= Ausschluss
größer/gleich 20 Mio. kleiner 25 Mio. = 1 Punkt
größer/gleich 25 Mio. kleiner 30 Mio. = 3 Punkte
größer/gleich 30 Mio. kleiner 35 Mio. = 6 Punkte
größer/gleich 35 Mio. kleiner 40 Mio. = 9 Punkte
größer/gleich 40 Mio. kleiner 45 Mio. = 12 Punkte
größer/gleich 45 Mio. = 15 Punkte

15 Punkte entsprechen einer Gewichtung von 11,54%

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
11,54

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Referenzen - Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2
Nr. 3 GWB i.V.m. § 6a EU
Nr. 3 lit. a) VOB/A i.V.m. § 46 Abs.3 Nr.1 VgV): Referenzen über
vergleichbare Leistungen
längstens aus den letzten zehn Jahren (2015-2025). Die Vergleichbarkeit
bestimmt sich
nach dem jeweiligen Referenzformular (Anlage 3). Hinweis: Eine Referenz
darf dabei
auch mehrere Leistungskomponenten abdecken, muss aber dann im
jeweiligen Referenzformular
ausgefüllt werden. Die Rangfolge der Referenzen wird durch den Bewerber
festgelegt,
indem er diese nummeriert. Bei Angabe von mehr als 4 Referenzen werden
nur die vom
Bewerber nummerierten Referenzen Nr. 1-4 qualitativ bewertet. Bitte
beachten Sie,
dass die 4 zu bewertenden Referenzen die verschiedenen Leistungsbereiche
des erweiterten
Rohbaus (Tiefbau, Rohbau, Dach, Fassade) abbilden müssen. Die
Darstellung der Referenzen
muss anhand der beigefügten (Muster-)Referenzformblätter erfolgen und
die dort enthaltenen
Angaben beinhalten. Es sind ausschließlich solche Referenzprojekte
anzugeben, die
innerhalb des Betrachtungszeitraums beginnend am 01.01.2015 bis
einschließlich 31.12.2025
vollständig abgeschlossen oder maßgebliche - zum Nachweis der Eignung
relevante -
(Teil-)Leistungen abgeschlossen worden sind. Dies bedeutet, dass solche
Referenzprojekte
berücksichtigt werden, die in dem Betrachtungszeitraum bereits beendet
worden sind
oder derzeit noch ausgeführt werden. Bei in dem Betrachtungszeitraum
nicht abgeschlossenen
Referenzprojekten werden nur vollständig erbrachte Leistungskomponenten
berücksichtigt.
Mindestanforderung: - Mindestens eine Referenz im Gesundheitsbau -
Mindestens eine
Referenz mit Bauen im Bestand - Abwicklung in mindestens einer Referenz
unter Anwendung
der BIM-Methode - mindestens eine Referenz mit durch den Bieter
ausgeführten Leistungen
in den DIN 276 KG 200 + 300 in Höhe von 20 Millionen EUR netto -
mindestens eine Referenz mit mindestens 15.000 m2 BGF.
.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur
zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung : 65 Punkte entsprechen 50 %
.
Auswahlkriterium 2.1: Anzahl der Referenzen nach Muster aus Anlage 3
.
Weniger als 4 = Ausschluss
größer/gleich 4 = 1 Punkt
größer/gleich 6 = 3 Punkte
größer/gleich 8 = 5 Punkte
.
Auswahlkriterium 2.2: Qualität der Referenzen nach Muster aus Anlage 3

Im Auswahlkriterium Qualität der Referenzen können insgesamt 60 Punkte erreicht werden. Die Qualität der Referenz wird anhand des Musters aus Anlage 3 ermittelt.

Das Klinikum addiert die Summe der erreichten Punkte der ausgefüllten Referenzmus-ter aus der Anlage 3. Die Vergabestelle legt dazu 4 Referenzen, zwei aus dem Bereich Erd-, Tiefbau-, Spezialtiefbau und Gründungsarbeiten und zwei Referenzen Rohbau-leistungen zugrunde. Sollte ein Bieter mehr als 4 Referenzmuster mittels der vorgegebenen Anlage einreichen und diese nicht mittels Nummerierung gekennzeichnet haben, wählt die Vergabestelle die ersten 4 Referenzen aus den Unterlagen in der Reihenfolge des übermittelten Antrags aus.
Die tatsächliche Gesamtpunktzahl im Auswahlkriterium errechnet sich aus der Multi-plikation der theoretisch maximal erreichbaren Punktzahl mit dem Quotienten aus der individuellen Punktzahl und der theoretischen Höchstgesamtpunktzahl.

Es gilt folgende Formel:
P = (Pni ./. Pmin) * 60
P ni = Betrachteter Wert im Vergleichsfeld für das Kriterium
P min = Bester Wert im Vergleichsfeld für das Kriterium
P = Punktzahl des betrachteten Angebots für das Kriterium
Pmax=60 Punkte

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
50,00

Eignungskriterium

Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung

Motivationsschreiben - Einreichung eines selbst verfassten Motivationsschreibens
mit Aussagen mindestens
zu folgenden Themen: - Würdigung der eigenen Motivation zur Teilnahme
am Projekt -
Erfahrungen mit integrierten Projektabwicklungen - Darstellung der
Haltung zur integrierten
Zusammenarbeit - Bereitschaft zum Abschluss des vorgelegten Vertrages
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur
zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung : max. 40 Punkte entsprechen 30,77 %
.
Punkte:

5 Punkte:
Verständliches und nachvollziehbares Motivationsschreiben, welches die Grundprinzipien in partnerschaftlichen Abwicklungsmodellen erfasst.
10 Punkte:
Anforderungen für 5 Punkte werden erfüllt; zusätzlich wird erläutert, in welcher Form sich der Bewerber in eine partnerschaftliche Projektabwicklung einbringen kann.
20 Punkte:
Anforderungen für 10 Punkte werden erfüllt; zusätzlich liegt ein detailliertes Kon-zept der partnerschaftlichen Zusammenarbeit bei, welches zudem die Aufgaben des Bewerbers im Kontext der übrigen Allianzmitglieder beschreibt und die Er-wartungshaltung an eine partnerschaftliche Projektabwicklung im ausgeschriebenen IPA-Modell (IPA) beschrieben sind.
30Punkte:
Anforderungen für 20 Punkte werden erfüllt; zusätzlich beschreibt das detaillierte Konzept der partnerschaftlichen Zusammenarbeit die Herangehensweise des Bewerbers an Problemlösungen.
40 Punkte:
Anforderungen für 30 Punkte werden erfüllt; zusätzlich enthält das Motivations-schreiben eine ausführliche Auseinandersetzung mit den IPA-Funktionsmechanismen der partnerschaftlichen Zusammenarbeit und des MPV, insb. des An-reizsystems, welche zudem eigene Ideen des Bewerbers zu dessen Ausgestaltung im konkreten Projekt enthält. Der Bewerber erklärt seine Bereitschaft zum Abschluss des vorgelegten Vertrages.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
30,77

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Belegschaft - Beschreibung: Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2
Nr. 3 GWB i.V.m. § 6a EU
Nr. 3 lit. b und g) VOB/A bzw. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV): Erklärung über die
Zahl der
im Unternehmen in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren
beschäftigten Arbeitskräfte
die zur Ausführung von vergleichbaren Leistungen eingesetzt werden
können, inklusive
dem technischen Fachpersonal) - Mindestanforderung: 25 Mitarbeiter
technisches Fachpersonal
(z.B. Arbeitsvorbereiter, Kalkulatoren, Einkäufer, Bauleiter, Poliere usw.)
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur
zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung: max. 10 Punkte entsprechen 7,69 %
.
Weniger als 25 = Ausschluss
größer/gleich 25 = 1 Punkt
größer/gleich 30 = 2 Punkte
größer/gleich 35 = 3 Punkte
größer/gleich 40 = 4 Punkte
größer/gleich 45 = 5 Punkte
größer/gleich 50 = 6 Punkte
größer/gleich 55 = 7 Punkte
größer/gleich 60 = 8 Punkte
größer/gleich 70 = 9 Punkte
größer/gleich 80 = 10 Punkte

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
7,69

Finanzierung

Es finden die Regelungen der VOB/B Anwendung, soweit sich aus den, in den Vergabeunterlagen beigefügten, Vertragsbedingungen keine Abweichungen ergeben.

Der Anspruch auf Schlusszahlung wird spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Schlussrechnung fällig

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Einzureichende Unterlagen:

* Mit dem Teilnahmeantrag
** Mittels Eigenerklärung:
- Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB)
- Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB)
- Eigenerklärung Russlandsanktionen
- Eigenerklaerung_Mindestlohngesetz
- Eigenerklärung zur Anerkennung der Antikorruptionserklärung
- Eigenerklärung zum Vorliegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Absatz 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer Geldbuße unter Berücksichtigung von § 22 Absatz 2 LkSG.
.
Nach
§ 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber vor der Erteilung eines
Zuschlags
in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem
geschätzten Auftragswert
ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, das Wettbewerbsregister zu
demjenigen
Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung