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Verfahrensangaben

Aufbereitung von Medizinprodukten als externe Dienstleistung

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
20.02.2026
06.03.2026 12:00 Uhr
17.03.2026

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Universitätsklinikum Aachen AöR
Keine Angaben
Pauwelsstr. 30
52074
Aachen
Deutschland
DEA2D
Vergabestelle
vergabestelle@ukaachen.de
+49 2418080975
+49 2418082504

Angaben zum Auftraggeber

Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Rheinland
05315-03002-81
Zeughausstr. 2 - 10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
Geschäftsstelle
vergabekammer@bezregkoeln.nrw.de
+49 2211473045
+49 2211472889

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland
05315-03002-81
Zeughausstr. 2 - 10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
Geschäftsstelle
vergabekammer@bezregkoeln.nrw.de
+49 2211473045
+49 2211472889

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

85100000-0
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Aufbereitung von Medizinprodukten als externe Dienstleistung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Der Auftrag umfasst die vollständige Aufbereitung von Medizinprodukten des Auftraggebers (im Umfang von ca. 70.000 StE/Jahr) in der Aufbereitungsstätte des Auftragnehmers. Die Aufbereitung hat gemäß den Anforderungen der KRINKO-/BfArM-Empfehlung "Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten" (Bundesgesundheitsblatt 2012, 55: 1244-1310) zu erfolgen. Der Leistungsumfang erstreckt sich auf Medizinprodukte der Klassifizierungen unkritisch, semikritisch A, semikritisch B sowie kritisch A bis kritisch C.

Der Auftrag bezieht sich auf den Hauptstandort des Auftraggebers, das Universitätsklinikum Aachen, Pauwelsstraße 30, 52074 Aachen, sowie optional auf den Standort Franziskus, Morillenhang 27, 52074 Aachen, mit einem zusätzlichen Volumen von ca. 10.000 StE/Jahr.

Der Auftrag beinhaltet zudem die für die Aufbereitung erforderliche Sterilgutlogistik zwischen der Aufbereitungsstätte und den vom Auftraggeber definierten Übergabestellen (über die Straße). Dies beinhaltet insbesondere die Abholung und Rückführung der verwendeten bzw. aufzubereitenden Medizinprodukte, die Bereitstellung des Sterilguts sowie die Durchführung einer Qualitätssicherung.

Nicht Bestandteil des Auftrags ist die Aufbereitung flexibler Endoskope der Klassifizierung semikritisch?B.

Die Laufzeit des Vertrages beträgt fünf (5) Jahre. Der Auftraggeber hat die einseitige Option, den Vertrag zunächst um ein (1) weiteres Jahr zu verlängern. Nach Ablauf dieser Verlängerung hat der Auftraggeber zudem die einseitige Option, den Vertrag um ein weiteres (1) Jahr zu verlängern.

Die Ausübung der jeweiligen Verlängerungsoption erfolgt durch schriftliche Mitteilung des Auftraggebers an den Auftragnehmer vor Ablauf der jeweiligen Vertrags- bzw. Verlängerungslaufzeit.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.07.2027
30.06.2032

Die Laufzeit des Vertrages beträgt fünf (5) Jahre. Der Auftraggeber hat die einseitige Option, den Vertrag zunächst um ein (1) weiteres Jahr zu verlängern. Nach Ablauf dieser Verlängerung hat der Auftraggeber zudem die einseitige Option, den Vertrag um ein weiteres (1) Jahr zu verlängern.

Die Ausübung der jeweiligen Verlängerungsoption erfolgt durch schriftliche Mitteilung des Auftraggebers an den Auftragnehmer vor Ablauf der jeweiligen Vertrags- bzw. Verlängerungslaufzeit.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Aachen
Deutschland
DEA2D

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

TEILNEHMERAUSWAHL

(1) Die Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert werden, wird begrenzt, sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen. Es ist beabsichtigt, maximal DREI Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufzufordern.

(2) Der Auftraggeber wählt die Bewerber, die er zur Angebotsabgabe auffordert, aufgrund der nachfolgenden objektiven und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien aus.
.
Prüf- und Wertungsreihenfolge

Formale Prüfung der eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit.

Bewertung der Eignungsangaben,

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit,

Umsatz der Jahre 2022, 2023, 2024,

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit,

Vollständigkeit der Angaben zum Personal,

Vollständigkeit der Angaben zu den Referenzprojekten.

Bewertung geeigneter Referenzen nach folgenden Kriterien:

Betrieb und Bewirtschaftung einer AEMP,

Sterilgutlogistik,

jährliche Produktionsmenge in Sterilguteinheiten 65.000 StE/Jahr,

Durchschnittlicher Jahresumsatz im Projekt 5.000.000 EUR (netto),

Dauer der Leistungserbringung 12 Monate.

Nur Bewerber mit erfüllten Mindestanforderungen gelangen in die Punktewertung.

(4) Bewertungskriterien, Unterkriterien und Gewichtung

Die Bewertung der Eignungs- und Leistungsmerkmale erfolgt auf Grundlage der nachstehend definierten Kriterien, Unterkriterien und Gewichtungen.

Die Gesamtgewichtung beträgt 100%, entsprechend 100 erreichbaren Punkten.

Die Punktewertung richtet sich ausschließlich nach der unten aufgeführten Bewertungssystematik und Bewertungsmatrix.

Kriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Unterkriterium Umsatz 10 %

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Unterkriterium Referenz 1: 30 %

Unterkriterium Referenz 2: 30 %

Unterkriterium Referenz 3: 30 %
.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - 10%

Bewertet wird der über das Mindestniveau hinausgehende Jahresumsatz im relevanten Leistungsbereich "Aufbereitung von Medizinprodukten" für die Geschäftsjahre 2022, 2023 und 2024.

Der Bewerber hat einen jährlichen Umsatz aus einschlägigen Leistungen (Aufbereitung von Medizinprodukten/AEMP einschließlich Sterilgutlogistik) in Höhe von mindestens 15.000.000 EUR (netto) pro Jahr in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren nachzuweisen.

Dieses Mindestniveau ist eine zwingende Mindestanforderung gemäß Abschnitt 10.3 der Vergabeunterlagen.

Wird das Mindestniveau nicht erreicht oder nicht nachgewiesen, wird der Bewerber vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Für das Übersteigen des Mindestniveaus werden 10 Punkte vergeben. Dies entspricht eine Gewichtung von 10%.
.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - 90%

Für die Bewertung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden drei Referenzen herangezogen.

Jede Referenz wird eigenständig bewertet; die Punktevergabe erfolgt für jede Referenz separat, sodass eine Referenz nicht durch eine andere kompensiert werden kann.

Für sämtliche Referenzen gelten identische Bewertungsmaßstäbe.

Die maximal erzielbare Punktzahl pro Referenz beträgt 30 Punkte, entsprechend einer Gewichtung von 30% je Referenz.

Die Gewichtung verteilt sich wie folgt:

Referenz 1: 30%

Referenz 2: 30%

Referenz 3: 30%
.
Betrieb und Bewirtschaftung der AEMP - 10 Punkte je Referenz

Punktevergabe:

5 Punkte: Punkte: Betrieb bzw. Bewirtschaftung der AEMP mit Versorgung von mindestens eines externen Mandanten,

10 Punkte: Betrieb bzw. Bewirtschaftung der AEMP mit Versorgung von zwei oder mehr externer Mandanten.

Sterilgutlogistik - 6 Punkte je Referenz

Punktevergabe:

3 Punkte: Sterilgutlogistik zwischen Aufbereitungsstätte und Verbrauchsort (über die Straße) von mindestens einem externen Mandanten,

6 Punkte: Sterilgutlogistik zwischen Aufbereitungsstätte und Verbrauchsort (über die Straße) von zwei oder mehr externer Mandanten.

Jährliche Produktionsmenge (StE/Jahr) - 5 Punkte je Referenz

Der Bewerber hat eine Produktionsmenge von mindestens 65.000 StE/Jahr nachzuweisen.

Die jährliche Produktionsmenge ist eine zwingende Mindestanforderung, gemäß Abschnitt 10.4 der Vergabeunterlagen.

Wird das Mindestniveau nicht erreicht oder nicht nachgewiesen, wird der Bewerber vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Für das Übersteigen des Mindestniveaus werden 5 Punkte vergeben. Dies entspricht eine Gewichtung von 5 %.

Durchschnittlicher Jahresumsatz (netto) im Projekt - 5 Punkte je Referenz

Der Bewerber hat einen Jahresumsatz im Referenzprojekt von mindestens 5.000.000 EUR nachzuweisen.

Der Jahresumsatz ist eine zwingende Mindestanforderung, gemäß Abschnitt 10.4 der Vergabeunterlagen.

Wird das Mindestniveau nicht erreicht oder nicht nachgewiesen, wird der Bewerber vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Für das Übersteigen des Mindestniveaus werden 5 Punkte vergeben. Dies entspricht eine Gewichtung von 5 %.

Dauer der Leistungserbringung - 4 Punkte je Referenz

Punktevergabe:

2 Punkte: 12 Monate bis 24 Monate,

4 Punkte: 24 Monate.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYJYTUMCLLZQ

Einlegung von Rechtsbehelfen

§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Die in diesen Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Erstellung eines Angebotes und nur durch das die Vergabeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Vergabeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet.

Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über v. g. Vergabemarktplatz empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die i.d.R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise erhalten.

Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie im Regelfall nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW.
*
Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses anzutragen (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB)
*
Jegliche Kommunikation zw. Bieter und AG soll über die vergabe.nrw-Nachrichtenfunktion erfolgen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 1:
§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)

Öffentliche Auftraggeber schließen, gemäß §123 Abs. 1 Nr. 1 GWB ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:

1.§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129?a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129?b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).

Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB:
§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)

§ 123 Zwingende Ausschlussgründe
(1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
Abs. 1 Nr. 4.§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

Abs. 1 Nr. 5.§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein Ausschlussgrund:
§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen)

Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB:
den §§ 232 232?a Abs. 1-5, den 232?b bis 233?a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).

Gem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn

1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder

2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.

Gem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn

1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder

2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können

Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn
das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.

Gem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn

1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder

2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.

Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn
das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.

Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn
das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.

Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn
das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.

Gem. §124 GWB Abs.1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn
das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.

Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 3 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden.

Gem. §124 GWB Abs.1 Nr. 4 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn
der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.

Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 5 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,

Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.

Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 7 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,

Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 8 und Nr. 9 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn
-das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln.
-das Unternehmen

a)versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,

b)versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder

c)fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
3
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Berufs.- bzw. Handelsregisterauszug (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, der nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist sein darf.
Ist ein Bewerber nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z. B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
Alternativer Nachweis: Sofern der Bewerber nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z. B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Erklärung Umsatz (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrags In den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sind anzugeben

Geschäftsjahr Jahresumsatz (netto) in dem Bereich der ausgeschriebenen Leistungen in den Jahren

2022
2023
2024

Mindestanforderung:
Jahresumsatz von 15.000.000 EUR (netto) in dem Bereich der ausgeschriebenen Leistung bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmefrist. (2022, 2023, 2024)

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Bescheinigung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie Umweltschäden mit den geforderten Mindestdeckungssummen (Kopie der Police oder vergleichbare Bescheinigung).

Für den Fall, dass zum Ablauf der Teilnahmefrist noch nicht über eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen verfügt, erklärt der Bewerber/Bieter verbindlich, dass im Auftragsfall eine solche Versicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen abgeschlossen wird.
.
Mindestanforderung:
Die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung muss je Schadenfall die folgenden Mindestdeckungssummen ausweisen:

Personenschäden: mind. EUR 10.000.000,00,

Sachschäden mind. EUR?10.000.000,00,

Vermögensschäden mind. EUR 2.000.000,00

Umweltschäden mind. EUR 10.000.000,00.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Angaben zum Personal (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Zu der:

a) durchschnittlichen jährlichen Beschäftigungszahl im relevanten Leistungsbereich für die Jahre 2022, 2023 und 2024,

und

b) Qualifikationsstruktur
Für die Jahre 2022,2023,2024 sind folgende Angaben zu machen:

Anzahl Mitarbeiter gesamt

Anzahl FTE*

davon Fachkunde 1

davon Fachkunde 2

davon Fachkunde 3

Zusatzqualifikation:

Zusatzqualifikation: FTE (Full-Time Equivalent) - Vollzeitstelle

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Referenzen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mindestens drei vergleichbare Referenzen vorzulegen.
.

Die Bewerber haben mindestens drei vergleichbare Referenzen aus den vergangenen drei Jahren vorzulegen. Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn sie Leistungen umfasst, die den Betrieb und die Bewirtschaftung von Aufbereitungseinheiten für Medizinprodukte (AEMP) sowie die Sterilgutlogistik (über die Straße) im Straßentransport in vergleichbaren Einrichtungen des Gesundheitswesens betreffen.
Als vergleichbare Einrichtungen werden Universitätskliniken, Krankenhäuser der Maximalversorgung oder Großkrankenhäuser anerkannt, die eine Jahresproduktion von mehr als 65.000 StE aufweisen.
.
Für jede einzureichende Referenz sind zur Erfüllung der Mindestanforderungen gemäß Abschnitt 10.4 folgende Angaben vollständig und nachvollziehbar zu machen:

Benennung des Auftraggebers, einschließlich vollständiger Anschrift,

Angabe eines Ansprechpartners beim Auftraggeber, einschließlich Telefonnummer und E?Mail?Adresse,

Betrieb und Bewirtschaftung einer AEMP - Angaben und Beschreibung der erbrachten Leistungen nach Art, Umfang und Schwierigkeit, insbesondere im Hinblick auf die Versorgung von externen Mandanten,

Sterilgutlogistik - Beschreibung der erbrachten Leistungen, insbesondere im Hinblick auf die Versorgung externer Mandanten,

jährliche Produktionsmenge im Referenzprojekt in Sterilguteinheiten ? 65.000 StE/Jahr (auch durch Mehrmandanten möglich).

durchschnittlicher Jahresumsatz im Referenzprojekt ? 4.000.000 EUR (netto),

Dauer der Leistungserbringung eines Referenzprojektes, ? 12 Monate.

Definition "externer Mandant": Jede Verbrauchsstelle, die sich nicht am Standort/Krankenhausstandort der AEMP befindet.

Definition Sterilisiereinheit (StE): Eine Sterilisiereinheit ist als ein genormtes Standardvolumen (30x30x60 cm) definiert,

Die vorgelegten Referenzen müssen sämtliche oben genannten Mindestkriterien erfüllen und müssen eindeutig belegen, dass der Bewerber in der Lage ist, die ausgeschriebenen Leistungen sowohl qualitativ als auch quantitativ in dem geforderten Umfang zu erbringen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards

Zertifikat Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 13485:2016 (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung):

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Umsatz - Bewertet wird der über das Mindestniveau hinausgehende Jahresumsatz im relevanten Leistungsbereich "Aufbereitung von Medizinprodukten" für die Geschäftsjahre 2022, 2023 und 2024.

Der Bewerber hat einen jährlichen Umsatz aus einschlägigen Leistungen (Aufbereitung von Medizinprodukten/AEMP einschließlich Sterilgutlogistik) in Höhe von mindestens 15.000.000 EUR (netto) pro Jahr in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren nachzuweisen.

Dieses Mindestniveau ist eine zwingende Mindestanforderung gemäß Abschnitt 10.3 der Vergabeunterlagen.

Wird das Mindestniveau nicht erreicht oder nicht nachgewiesen, wird der Bewerber vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Für das Übersteigen des Mindestniveaus werden 10 Punkte vergeben. Dies entspricht eine Gewichtung von 10%.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
10,00

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Referenz 1 - Für die Bewertung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden drei Referenzen herangezogen.

Jede Referenz wird eigenständig bewertet; die Punktevergabe erfolgt für jede Referenz separat, sodass eine Referenz nicht durch eine andere kompensiert werden kann.

Für sämtliche Referenzen gelten identische Bewertungsmaßstäbe.

Die maximal erzielbare Punktzahl pro Referenz beträgt 30 Punkte, entsprechend einer Gewichtung von 30?% je Referenz.

Die Gewichtung verteilt sich wie folgt:

Referenz?1: 30?%

Referenz?2: 30?%

Referenz?3: 30?%

Betrieb und Bewirtschaftung der AEMP - 10 Punkte je Referenz

Punktevergabe:

5 Punkte: Betrieb bzw. Bewirtschaftung der AEMP mit Versorgung von mindestens einem externen Mandanten.

10 Punkte: Betrieb bzw. Bewirtschaftung der AEMP mit Versorgung von zwei oder mehr externen Mandanten.

Sterilgutlogistik - 6 Punkte je Referenz

Punktevergabe:

3 Punkte: Sterilgutlogistik zwischen Aufbereitungsstätte und Verbrauchsort (über die Straße) für mindestens einen externen Mandanten.

6 Punkte: Sterilgutlogistik zwischen Aufbereitungsstätte und Verbrauchsort (über die Straße) für zwei oder mehr externe Mandanten.

Jährliche Produktionsmenge (StE/Jahr) - 5 Punkte je Referenz

Der Bewerber hat eine Produktionsmenge von mindestens 65.000 StE/Jahr nachzuweisen.

Die jährliche Produktionsmenge ist eine zwingende Mindestanforderung, gemäß Abschnitt 10.4 der Vergabeunterlagen.

Wird das Mindestniveau nicht erreicht oder nicht nachgewiesen, wird der Bewerber vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Für das Übersteigen des Mindestniveaus werden 5 Punkte vergeben. Dies entspricht eine Gewichtung von 5 %.

Durchschnittlicher Jahresumsatz (netto) im Projekt - 5 Punkte je Referenz

Der Bewerber hat einen Jahresumsatz im Referenzprojekt von mindestens 5.000.000 EUR nachzuweisen.

Der Jahresumsatz ist eine zwingende Mindestanforderung, gemäß Abschnitt 10.4 der Vergabeunterlagen.

Wird das Mindestniveau nicht erreicht oder nicht nachgewiesen, wird der Bewerber vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Für das Übersteigen des Mindestniveaus werden 5 Punkte vergeben. Dies entspricht eine Gewichtung von 5 %.

Dauer der Leistungserbringung - 4 Punkte je Referenz

Punktevergabe:

2 Punkte: ? 12 Monate bis 24 Monate,

4 Punkte: ? 24 Monate.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
30,00

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Referenz 2 - Für die Bewertung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden drei Referenzen herangezogen.

Jede Referenz wird eigenständig bewertet; die Punktevergabe erfolgt für jede Referenz separat, sodass eine Referenz nicht durch eine andere kompensiert werden kann.

Für sämtliche Referenzen gelten identische Bewertungsmaßstäbe.

Die maximal erzielbare Punktzahl pro Referenz beträgt 30 Punkte, entsprechend einer Gewichtung von 30?% je Referenz.

Die Gewichtung verteilt sich wie folgt:

Referenz?1: 30?%

Referenz?2: 30?%

Referenz?3: 30?%

Betrieb und Bewirtschaftung der AEMP - 10 Punkte je Referenz

Punktevergabe:

5 Punkte: Betrieb bzw. Bewirtschaftung der AEMP mit Versorgung von mindestens einem externen Mandanten.

10 Punkte: Betrieb bzw. Bewirtschaftung der AEMP mit Versorgung von zwei oder mehr externen Mandanten.

Sterilgutlogistik - 6 Punkte je Referenz

Punktevergabe:

3 Punkte: Sterilgutlogistik zwischen Aufbereitungsstätte und Verbrauchsort (über die Straße) für mindestens einen externen Mandanten.

6 Punkte: Sterilgutlogistik zwischen Aufbereitungsstätte und Verbrauchsort (über die Straße) für zwei oder mehr externe Mandanten.

Jährliche Produktionsmenge (StE/Jahr) - 5 Punkte je Referenz

Der Bewerber hat eine Produktionsmenge von mindestens 65.000 StE/Jahr nachzuweisen.

Die jährliche Produktionsmenge ist eine zwingende Mindestanforderung, gemäß Abschnitt 10.4 der Vergabeunterlagen.

Wird das Mindestniveau nicht erreicht oder nicht nachgewiesen, wird der Bewerber vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Für das Übersteigen des Mindestniveaus werden 5 Punkte vergeben. Dies entspricht eine Gewichtung von 5 %.

Durchschnittlicher Jahresumsatz (netto) im Projekt - 5 Punkte je Referenz

Der Bewerber hat einen Jahresumsatz im Referenzprojekt von mindestens 5.000.000 EUR nachzuweisen.

Der Jahresumsatz ist eine zwingende Mindestanforderung, gemäß Abschnitt 10.4 der Vergabeunterlagen.

Wird das Mindestniveau nicht erreicht oder nicht nachgewiesen, wird der Bewerber vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Für das Übersteigen des Mindestniveaus werden 5 Punkte vergeben. Dies entspricht eine Gewichtung von 5 %.

Dauer der Leistungserbringung - 4 Punkte je Referenz

Punktevergabe:

2 Punkte: ? 12 Monate bis 24 Monate,

4 Punkte: ? 24 Monate.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
30,00

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Referenz 3 - Für die Bewertung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden drei Referenzen herangezogen.

Jede Referenz wird eigenständig bewertet; die Punktevergabe erfolgt für jede Referenz separat, sodass eine Referenz nicht durch eine andere kompensiert werden kann.

Für sämtliche Referenzen gelten identische Bewertungsmaßstäbe.

Die maximal erzielbare Punktzahl pro Referenz beträgt 30 Punkte, entsprechend einer Gewichtung von 30?% je Referenz.

Die Gewichtung verteilt sich wie folgt:

Referenz?1: 30?%

Referenz?2: 30?%

Referenz?3: 30?%

Betrieb und Bewirtschaftung der AEMP - 10 Punkte je Referenz

Punktevergabe:

5 Punkte: Betrieb bzw. Bewirtschaftung der AEMP mit Versorgung von mindestens einem externen Mandanten.

10 Punkte: Betrieb bzw. Bewirtschaftung der AEMP mit Versorgung von zwei oder mehr externen Mandanten.

Sterilgutlogistik - 6 Punkte je Referenz

Punktevergabe:

3 Punkte: Sterilgutlogistik zwischen Aufbereitungsstätte und Verbrauchsort (über die Straße) für mindestens einen externen Mandanten.

6 Punkte: Sterilgutlogistik zwischen Aufbereitungsstätte und Verbrauchsort (über die Straße) für zwei oder mehr externe Mandanten.

Jährliche Produktionsmenge (StE/Jahr) - 5 Punkte je Referenz

Der Bewerber hat eine Produktionsmenge von mindestens 65.000 StE/Jahr nachzuweisen.

Die jährliche Produktionsmenge ist eine zwingende Mindestanforderung, gemäß Abschnitt 10.4 der Vergabeunterlagen.

Wird das Mindestniveau nicht erreicht oder nicht nachgewiesen, wird der Bewerber vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Für das Übersteigen des Mindestniveaus werden 5 Punkte vergeben. Dies entspricht eine Gewichtung von 5 %.

Durchschnittlicher Jahresumsatz (netto) im Projekt - 5 Punkte je Referenz

Der Bewerber hat einen Jahresumsatz im Referenzprojekt von mindestens 5.000.000 EUR nachzuweisen.

Der Jahresumsatz ist eine zwingende Mindestanforderung, gemäß Abschnitt 10.4 der Vergabeunterlagen.

Wird das Mindestniveau nicht erreicht oder nicht nachgewiesen, wird der Bewerber vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Für das Übersteigen des Mindestniveaus werden 5 Punkte vergeben. Dies entspricht eine Gewichtung von 5 %.

Dauer der Leistungserbringung - 4 Punkte je Referenz

Punktevergabe:

2 Punkte: ? 12 Monate bis 24 Monate,

4 Punkte: ? 24 Monate.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
30,00

Finanzierung

Es finden die Regelungen der VOL/B Anwendung, soweit sich aus den, in den Vergabeunterlagen beigefügten, Vertragsbedingungen keine Abweichungen ergeben.

Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt nach Erfüllung der Leistung. Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt binnen 30 Tagen nach Eingang der prüfbaren Rechnung. Die Zahlung geschieht in der Regel bargeldlos. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang des Überweisungsauftrages beim Zahlungsinstitut des Auftraggebers.

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Einzureichende Unterlagen:

* Mit dem Angebot
** Mittels Eigenerklärung:
- Eigenerklaerung Sanktionspaket 5 EU (Anlage 9): Erklärung, dass Ausschlussgründe gem. des 5. Sanktionspaket; Art. 5k der Verordnung (EU) 2022_576 nicht vorliegen
- Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG): Mir/Uns ist bekannt, dass Unternehmen von der Teilnahme an einem Verfahren über die Vergabe eines Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrags bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ausgeschlossen werden sollen, die wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Absatz 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden sind.

* Mit dem Teilnahmeantrag
** Mittels Eigenerklärung:
- ERKLÄRUNG ZU AUSSCHLUSSGRÜNDEN GEMÄSS §§ 123, 124 GWB: Bewerber haben sich zum Nichtvorliegen der in §?123 GWB und §?124 GWB genannten Ausschlussgründe zu erklären. Diese Erklärung umfasst auch das Nic

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung