TEILNEHMERAUSWAHL
(1) Die Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert werden, wird begrenzt, sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen. Es ist beabsichtigt, maximal DREI Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufzufordern.
(2) Der Auftraggeber wählt die Bewerber, die er zur Angebotsabgabe auffordert, aufgrund der nachfolgenden objektiven und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien aus.
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Prüf- und Wertungsreihenfolge
Formale Prüfung der eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit.
Bewertung der Eignungsangaben,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit,
Umsatz der Jahre 2022, 2023, 2024,
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit,
Vollständigkeit der Angaben zum Personal,
Vollständigkeit der Angaben zu den Referenzprojekten.
Bewertung geeigneter Referenzen nach folgenden Kriterien:
Betrieb und Bewirtschaftung einer AEMP,
Sterilgutlogistik,
jährliche Produktionsmenge in Sterilguteinheiten 65.000 StE/Jahr,
Durchschnittlicher Jahresumsatz im Projekt 5.000.000 EUR (netto),
Dauer der Leistungserbringung 12 Monate.
Nur Bewerber mit erfüllten Mindestanforderungen gelangen in die Punktewertung.
(4) Bewertungskriterien, Unterkriterien und Gewichtung
Die Bewertung der Eignungs- und Leistungsmerkmale erfolgt auf Grundlage der nachstehend definierten Kriterien, Unterkriterien und Gewichtungen.
Die Gesamtgewichtung beträgt 100%, entsprechend 100 erreichbaren Punkten.
Die Punktewertung richtet sich ausschließlich nach der unten aufgeführten Bewertungssystematik und Bewertungsmatrix.
Kriterium
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Unterkriterium Umsatz 10 %
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Unterkriterium Referenz 1: 30 %
Unterkriterium Referenz 2: 30 %
Unterkriterium Referenz 3: 30 %
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - 10%
Bewertet wird der über das Mindestniveau hinausgehende Jahresumsatz im relevanten Leistungsbereich "Aufbereitung von Medizinprodukten" für die Geschäftsjahre 2022, 2023 und 2024.
Der Bewerber hat einen jährlichen Umsatz aus einschlägigen Leistungen (Aufbereitung von Medizinprodukten/AEMP einschließlich Sterilgutlogistik) in Höhe von mindestens 15.000.000 EUR (netto) pro Jahr in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren nachzuweisen.
Dieses Mindestniveau ist eine zwingende Mindestanforderung gemäß Abschnitt 10.3 der Vergabeunterlagen.
Wird das Mindestniveau nicht erreicht oder nicht nachgewiesen, wird der Bewerber vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Für das Übersteigen des Mindestniveaus werden 10 Punkte vergeben. Dies entspricht eine Gewichtung von 10%.
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Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - 90%
Für die Bewertung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden drei Referenzen herangezogen.
Jede Referenz wird eigenständig bewertet; die Punktevergabe erfolgt für jede Referenz separat, sodass eine Referenz nicht durch eine andere kompensiert werden kann.
Für sämtliche Referenzen gelten identische Bewertungsmaßstäbe.
Die maximal erzielbare Punktzahl pro Referenz beträgt 30 Punkte, entsprechend einer Gewichtung von 30% je Referenz.
Die Gewichtung verteilt sich wie folgt:
Referenz 1: 30%
Referenz 2: 30%
Referenz 3: 30%
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Betrieb und Bewirtschaftung der AEMP - 10 Punkte je Referenz
Punktevergabe:
5 Punkte: Punkte: Betrieb bzw. Bewirtschaftung der AEMP mit Versorgung von mindestens eines externen Mandanten,
10 Punkte: Betrieb bzw. Bewirtschaftung der AEMP mit Versorgung von zwei oder mehr externer Mandanten.
Sterilgutlogistik - 6 Punkte je Referenz
Punktevergabe:
3 Punkte: Sterilgutlogistik zwischen Aufbereitungsstätte und Verbrauchsort (über die Straße) von mindestens einem externen Mandanten,
6 Punkte: Sterilgutlogistik zwischen Aufbereitungsstätte und Verbrauchsort (über die Straße) von zwei oder mehr externer Mandanten.
Jährliche Produktionsmenge (StE/Jahr) - 5 Punkte je Referenz
Der Bewerber hat eine Produktionsmenge von mindestens 65.000 StE/Jahr nachzuweisen.
Die jährliche Produktionsmenge ist eine zwingende Mindestanforderung, gemäß Abschnitt 10.4 der Vergabeunterlagen.
Wird das Mindestniveau nicht erreicht oder nicht nachgewiesen, wird der Bewerber vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Für das Übersteigen des Mindestniveaus werden 5 Punkte vergeben. Dies entspricht eine Gewichtung von 5 %.
Durchschnittlicher Jahresumsatz (netto) im Projekt - 5 Punkte je Referenz
Der Bewerber hat einen Jahresumsatz im Referenzprojekt von mindestens 5.000.000 EUR nachzuweisen.
Der Jahresumsatz ist eine zwingende Mindestanforderung, gemäß Abschnitt 10.4 der Vergabeunterlagen.
Wird das Mindestniveau nicht erreicht oder nicht nachgewiesen, wird der Bewerber vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Für das Übersteigen des Mindestniveaus werden 5 Punkte vergeben. Dies entspricht eine Gewichtung von 5 %.
Dauer der Leistungserbringung - 4 Punkte je Referenz
Punktevergabe:
2 Punkte: 12 Monate bis 24 Monate,
4 Punkte: 24 Monate.