Das EEG-System muss als durchgängige klinische Plattform für Aufnahme, Monitoring, Wiedergabe, Auswertung, Video-EEG, Archivierung, Datenexport, zentrale Datenhaltung und spezialisierte neurophysiologische Anwendungen geeignet sein. Es muss sowohl Standardanwendungen als auch hochspezialisierte invasive Ableitszenarien unterstützen, sich in eine zentrale klinische Infrastruktur integrieren lassen und zugleich benutzerfreundlich, servicefähig und langfristig betreibbar sein.
Die funktionalen Anforderungen umfassen dabei nicht nur die eigentliche EEG-Ableitung, sondern das vollständige Zusammenspiel von Verstärkertechnik, Video, Parametrierung, Datenbank, HL7-Kommunikation, Berechtigungslogik, Archivierungsstrategie, mobiler Nutzung, Softwarepflege und Serviceorganisation. Die angebotene Lösung muss diese Anforderungen in konsistenter Form erfüllen und ihre Eignung im Rahmen des Vergabeverfahrens nachvollziehbar belegen.
Das System muss als Gesamtsystem angeboten, installiert und in Betrieb genommen werden. Die Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung und Kriterienkatalog gliedern sich in folgende Hauptleistungen, die durch den Auftragnehmer zu erbringen sind:
Lieferumfang: Aufnahme-Stationen, Verstärker, Stimulatoren, Kameras, Bedien-Terminals, KVM-Matrix, und weitere Module sowie die dafür notwendige Software, Handbücher und Anleitungen. Es soll ein einheitlicher PC-Hardware-Anbieter für die Systemkomponenten zum Einsatz kommen.
Installation und Inbetriebnahme: Installation und Inbetriebnahme der Geräte am Einsatzort durch den Anbieter.
Schulung: Schulung & Einweisung des medizinischen Personals zur Bedienung, Wartung und Fehlerbehebung der Geräte.
Betrieb, Wartung und Support des Gesamtsystems:
definierte Garantieleistungen und Kundendienstverfügbarkeit, Reaktionszeit
deutschsprachiger Support
Fehlerbehebung des Gesamtsystems
Regelmäßige Wartung des Gesamtsystems
regelmäßige Wartung, Updates und Upgrades der Software
Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass für die eingesetzten Hardwarekomponenten für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren ab Abnahme ein Ersatz verfügbar ist.
Sofern identische Hardwarekomponenten nicht mehr lieferbar sind, ist ein funktional und qualitativ gleichwertiger Ersatz bereitzustellen, der den bestimmungsgemäßen Betrieb des Systems ohne Einschränkungen ermöglicht.
Das angebotene System muss zum Zeitpunkt der Abnahme sowie für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren danach auf den jeweils vom Auftraggeber eingesetzten Betriebssystemversionen lauffähig sein, sofern diese vom jeweiligen Betriebssystemhersteller regulär unterstützt werden. Erforderliche Anpassungen infolge planmäßigen Betriebssystems-Updates sind durch den Auftragnehmer im Rahmen der vertraglich vereinbarten Pflege? bzw. Wartungsleistungen bereitzustellen.