Die Kriterien einer nachhaltigen Wirtschaft, ökologische und
soziale Belange und ökonomische Ansprüche sollen ebenso,
wie eine umweltschonende Produktion berücksichtigt werden.
Innerhalb des gesamten Baus dürfen nicht verwendet werden:
· asbesthaltige Baustoffe,
· unter Einsatz von Fluorchlorkohlenwasserstoff (FCKW,
HFCKW, CFC, HFA, FCK) hergestellte Baustoffe,
insbesondere Schaumdämmplatten und Ortschäume,
· Bauteile aus Tropenhölzern, es sei denn, die Herkunft der
Hölzer aus geordneter Plantagen- oder Forstwirtschaft wird
eindeutig nachgewiesen.
Umweltbezogene Herstellerangaben bzw. Anbietererklärungen
und Umweltkennzeichnungen von Produkten gelten nur, wenn
sie nach ISO 14020, und darin mind. gemäß Typ I nach EN ISO
14024 erfolgt sind.