Errichtung eines Büro- und Laborgebäudes in Systembauweise
Planung und Bau eines Büro- und Laborgebäudes in Systembauweise für das Exzellenzcluster Matter and Light for Quantum Computing ("ML4Q") und die Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät ("MNF") der Universität zu Köln nebst Außenanlagen, Verkehrsflächen und Parkplätzen nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung und des Totalunternehmervertrags.
Architektur/Gestaltung
Flächen/Funktionen
Technische Qualität TGA - HLSK
Technische Qualität TGA - ELT
Technische Qualität Bauko + Außenanlagen
Nachhaltigkeit
Angebotspreis
Als Option umfasst der Leistungsgegenstand Wartungsleistungen für maschinelle und elektrotechnische/elektronische Anlagen. Diese Option kann seitens des Auftraggebers bis zum Ablauf von 3 Monaten nach Abnahme der beauftragten Bauleistungen in Form eines separaten Auftrags abgerufen werden. Näheres hierzu regelt der Totalunternehmervertrag. Die konkreten Wartungsleistungen, die Gegenstand der Option sind, werden im Angebotsverfahren mit den Bietern individuell auf Basis der jeweils eingereichten Lösungsvorschläge verhandelt und in einen Muster-Wartungsvertrag überführt.
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrageserkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Fristnach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablaufder in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügtwerden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Anlaufder Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangensind.
Wertungsmatrix der Angebote:- Architektur/Gestaltung - 10%- Flächen/Funktionen - 20%- Technische Qualitäten - 40% aufgeteilt in TGA HLSK 20%, TGA ELT 12% und Bauko und Außenanlagen 8%- Nachhaltigkeit - 10% und- Angebotspreis - 20%.
Die Vergabeunterlagen können kostenfrei unter www.evergabe.nrw.de abgerufen werden, die Vergabeunterlagen werden nicht anderweitig versandt.
Bitte stellen Sie alle Fragen zum Verfahren oder zur Leistungsbeschreibung ausschließlich über die Kommunikationsmöglichkeit des Vergabeportals NRW (www.evergabe.nrw.de). Die Antworten zu eingehenden Fragen werden ebenfalls über dieses Portal allen Bietern zur Verfügung gestellt. Der Fragesteller bleibt hierbei selbstverständlich anonym.
Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über das Bietertool des Vergabeportal NRW (www.evergabe.nrw.de) einzureichen. Angebote, die auf anderen Wegen (per Briefpost, Fax, E-Mail oder den Kommunikationsbereich des Vergabeportals) eingereicht werden, werden vom Verfahren ausgeschlossen.
Weitere Informationen zur Nutzung des Vergabemarktplatzes und/oder des Bietertools finden Sie auf den Seiten des Vergabeportals im Bereich Wirtschaft/Einkauf NRW/Vergabemarktplatz und insbesondere unter https://support.cosinex.de/unternehmen/ .
Die Bewerbung muss vollständig sein. Die Nachforderung richtet sich nach § 16a VOB/A-EU. Von § 16a Abs. 3 VOB/A-EU macht der Auftraggeber keinen Gebrauch.
§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen)
§ 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)
§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
§§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis und 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)
Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen.
Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen nicht nachgekommen.
Verstoß gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, weil über das Vermögen des Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, weil über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Das Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
Der öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Es besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Es liegt eine Wettbewerbsverzerrung vor, resultiert daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt, was zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Das Unternehmen hat in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder ist nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder a) hat versucht , die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) hat versucht , vertrauliche Informationen zur Erlangung unzulässiger Vorteile beim Vergabeverfahren zu erhalten c) hat fahrlässige oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich hätten beeinflussen können oder hat versucht, solche Informationen zu übermitteln.
25_F_1-02-Eigenerklärung persönliche Lage (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung zur persönlichen Lage sowie zum Vorliegen der gewerberechtlichen Voraussetzungen des Bewerbers/Bewerbergemeinschaftsmitglieds (Formularblatt Anlage 25_F_1-02)
25_F_1-03 - Eigenerklärung Ausschlussgründe (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e VOB/A-EU (Formularblatt Anlage 25_F_1-03)
25_F_1-04 - Eigenerklärung Mitarbeiter (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter in vergleichbaren Tätigkeitsbereichen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formularblatt Anlage 25_F_1-04, Ziffer II.1.)
Bewertung der Anzahl der Mitarbeiter in der Eignungsmatrix 20%
25_F_1-04 - Jahresumsatz (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft zum durchschnittlichen Jahresgesamtumsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formularblatt Anlage 25_F_1-04, Ziffer I.1)
Bewertung des Jahresumsatzes in der Eignungsmatrix 20%
25_F_1-04 - Referenzangaben (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft zu drei Referenzen für Modulbauten (Formularblatt Anlage 25_:F_1-04, Ziffer II.2. Anhang Referenzangaben)Pro Referenz ist eine separate Tabelle auszufüllen.
Bewertung der Referenzen in der Eignungsmatrix jeweils 20% = gesamt 60%
25_F_1-05 Bewerbergemeinschaftserklärung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Im Falle der Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist dieses Formular 25_F_1-05 dem Teilnahmeantrag beizufügen!
25_F_1-06 Eigenerklärung des Eignungsverleihers (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung): Im Falle der Eignungsleihe ist das Formular 25_F_1-06 vom die Eignung verleihenden Unternehmen ausgefüllt dem Teilnahmeantrag beizufügen!
1.1 Referenz 1 - Folgende Mindestanforderungen müssen für mindestens eine Referenz erfüllt sein:
Schlüsselfertige Errichtung eines Gebäudes mit Labornutzung in Systembau-/ Modulbauweise als Neubau entsprechend den Anforderungen des Bauordnungsrechts der Bundesrepublik Deutschland.- Eine Referenz ist nur dann gültig wenn die erreichte Punktzahl in jedem Unterkriterium 1.1.1 - 1.1.3 > 0 ist.- Das Referenzobjekt wurde nach dem 01.01.2017 fertiggestellt (Zeitpunkt der Fertigstellung = Zeitpunkt der Übergabe an den Bauherren).
1.2 Referenz 2 - Folgende Mindestanforderungen müssen für mindestens eine Referenz erfüllt sein:
1.3 Referenz 3 - Folgende Mindestanforderungen müssen für mindestens eine Referenz erfüllt sein:
2 Umsatz - < 6 Mio EUR: 0 Punkte? 6 Mio EUR: 1 Punkt? 9 Mio EUR: 2 Punkte? 15 Mio EUR: 3 Punkte? 25 Mio EUR: 4 Punkte? 50 Mio EUR: 5 Punkte
3 Anzahl Mitarbeiter - < 20 Mitarbeiter: 0 Punkte? 20 Mitarbeiter: 1 Punkt? 30 Mitarbeiter: 2 Punkte? 50 Mitarbeiter: 3 Punkte? 70 Mitarbeiter: 4 Punkte? 100 Mitarbeiter: 5 Punkte
Bewerbergemeinschaften sind Einzelbewerbern gleichgestellt. Wird eine Bewerbergemeinschaft gebildet, so hat die Bewerbergemeinschaft mit ihrem Teilnahmeantrag eine gemäß dem vorgegebenen Formblatt Anlage 25_F_1-05 (Bewerbergemeinschaftserklärung), die von den nicht geschäftsführenden Bewerbergemeinschaftsmitgliedern zu unterschreiben ist, abzugeben,- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Fall der Zuschlagserteilung erklärt ist,- in der alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,- wonach der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,- wonach alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften und- wonach das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen des Auftraggebers anzunehmen.
Einzureichende Unterlagen: - 25_F_1-04 - Eigenerklärung Versicherung (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung zum Bestehen bzw. zum zugesagten Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: Mind. 3 Mio. EUR für Personenschäden und ebenfalls mind. 3 Mio. EUR für Sachschäden/sonstige Schäden, jeweils maximiert auf mindestens das Zweifache pro Jahr (Formularblatt Anlage 25_F_1-04, Ziffer I.2).