Das Gebäude liegt an der Universitätsstr.16, Ecke Enrique-Schmidt-Cuadra Weg im Stadtbezirk Sülz in Köln. Das Gebäude wurde 1954 unter dem Namen Studentenhaus gebaut. Es besteht aus fünf Vollgeschossen, einem vollen Kellergeschoss und einer Teilunterkellerung im 2.UG. Der Eingang erfolgt über einen zu beiden Seiten verglasten Wandelgang, der das Studentenhaus mit dem alten Mensagebäude verbindet. Die zu sanierenden Geschosse EG bis 4.OG haben eine Bruttogrundfläche von ca. 2000 m2 über alle Grundriss -Geschosse. Im ersten Bauabschnitt wird eine Brandschutzertüchtigung aller Decken EG-4.OG durchgeführt. Im Anschluss erfolgt eine Renovierung der Büroflächen und eine Reparatur-Sanierung der Betonbauteile und der Putzfassade. Das Gebäude wurde im Bestand in Massivbauweise und aus nichtbrennbaren Baustoffen hergestellt. Der obere Abschluss des 4.OG bildet ein Flachdach mit harter Bedachung.
Sicherheits- und Gesundheitskoordination, insbesondere Koordinationsleistungen nach § 3 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV)
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrageserkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Fristnach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablaufder in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügtwerden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Anlaufder Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangensind.
Die Vergabeunterlagen können kostenfrei unter www.evergabe.nrw.de abgerufen werden, die Vergabeunterlagen werden nicht anderweitig versandt.
Bitte stellen Sie alle Fragen zum Verfahren oder zur Leistungsbeschreibung ausschließlich über die Kommunikationsmöglichkeit des Vergabeportals NRW (www.evergabe.nrw.de). Die Antworten zu eingehenden Fragen werden ebenfalls über dieses Portal allen Bietern zur Verfügung gestellt. Der Fragesteller bleibt hierbei selbstverständlich anonym.
Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über das Bietertool des Vergabeportal NRW (www.evergabe.nrw.de) einzureichen. Angebote, die auf anderen Wegen (per Briefpost, Fax, E-Mail oder den Kommunikationsbereich des Vergabeportals) eingereicht werden, werden vom Verfahren ausgeschlossen.
Weitere Informationen zur Nutzung des Vergabemarktplatzes und/oder des Bietertools finden Sie auf den Seiten des Vergabeportals im Bereich Wirtschaft/Einkauf NRW/Vergabemarktplatz und insbesondere unter https://support.cosinex.de/unternehmen/ .
Die Teilnahmeanträge müssen vollständig sein. Unvollständige Teilnahmeanträge können ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber behält sich vor, - sofern gesetzlich zulässig - unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlende Unterlagen nachzufordern bzw. vervollständigen oder korrigieren zu lassen und/oder die Eigenerklärungen durch die Vorlage von geeigneten Nachweisen zu überprüfen. Hierzu sind nach Anforderung der Vergabestelle die angeforderten Unterlagen innerhalb einer von der Vergabestelle vorzugebenden Frist vorzulegen.
§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen)
§ 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)
§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
§§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis und 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)
Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen.
Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen nicht nachgekommen.
Verstoß gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, weil über das Vermögen des Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, weil über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Das Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
Der öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Es besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Es liegt eine Wettbewerbsverzerrung vor, resultiert daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt, was zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Das Unternehmen hat in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder ist nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder a) hat versucht , die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) hat versucht , vertrauliche Informationen zur Erlangung unzulässiger Vorteile beim Vergabeverfahren zu erhalten c) hat fahrlässige oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich hätten beeinflussen können oder hat versucht, solche Informationen zu übermitteln.
Referenzen (Mindestanforderung) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Drei Referenzen über Tätigkeiten als Sicherheits- und Gesundheitskoordinator in den letzten 5 Jahren.
Zeitraum: 01.05.2021 bis 01.05.2026.
Die Leistung muss komplett bis 01.05.2026 abgeschlossen sein.
Die Referenzen sind dem Angebot zwingend beizufügen. Verwenden Sie bitte das vorgesehene Referenzformular (VV_260518_331-F-26-1129_Referenzformular_erforderliche Qualifikationen des Auftragnehmers).
Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, erfolgt der Ausschluss des Bewerbers.
Nachweise (Mindestanforderung) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es sind zwei Zeugnisse bzw. Bescheinigungen über die spezielle Ausbildung zum SiGeKo und zum geprüften SiGeKo-Vertreter für die Personen einzureichen, die im Auftragsfall für die Universität zu Köln tätig sind.
Die Nachweise sind dem Angebot zwingend beizufügen.Verwenden Sie bitte das vorgesehene Referenzformular um die Namen der zuständigen SiGeKo's einzutragen (VV_260518_331-F-26-1129_Referenzformular_erforderliche Qualifikationen des Auftragnehmers).
Nachweis über Berufshaftpflichtversicherung (Mindestanforderung) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweis über Berufshaftpflichtversicherung
Personenschadendeckung min. 3 Mio. EUR Sonstige Schäden/Sachschäden min. 3 Mio. EUR
bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Die Maximierung der Ersatzleistung muss zusätzlich mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.
Eine Bestätigung der Versicherung zur Erhöhung auf die geforderten Summen und Maximierung im Auftragsfall wird als Nachweis akzeptiert.
Jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft muss über eine Berufshaftpflichtversicherung in der geforderten Höhe verfügen.
Der Nachweis ist dem Angebot zwingend beizufügen.
Die Bieter einer Bietergemeinschaft müssen gesamtschuldnerisch haften und einen bevollmächtigten Vertreter benennen.
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