Verfahrensangaben

UzK, Geb.213, Campus-Nord, Schadstoffgutachten

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
21.10.2026
29.10.2026 10:00 Uhr
12.11.2026

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Universität zu Köln Vergabestelle Bau
05315-06008-84
Robert-Koch-Str. 46-50
50931
Köln
Deutschland
DEA23
vergabestelle-d5@verw.uni-koeln.de
+49 221
+49 2214706056

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Bildung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Str. 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@brms.nrw.de
vergabekammer@brms.nrw.de
+49 2514113514
+49 2514112165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71319000-7
71000000-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Ausschreibung für das Schadstoffgutachten erfolgt im Rahmen einer Frühphasenuntersuchung (Phase 0). Im Vorfeld der Sanierungs-, bzw. Rückbauarbeiten wird ein Sachverständiger für die Analyse und Bewertung schadstoffbelasteter Gebäudeteile benötigt. Eine systematische Erfassung, Analyse und Bewertung der verbauten Schadstoffe soll folgende Ziele erreichen:
- Ermittlung der Quellen der Schadstoffbelastung
- Erfassung der Art u. Zusammensetzung der Schadstoffe (Schadstoffidentifikation)
- Messung der Konzentrationen in Proben u. Abgleich mit gesetzlichen Grenzwerten
- Prüfung der potenziellen Gefahren für Mensch und Umwelt
- Bewertung der Notwendigkeit von Sanierungsmaßnahmen
- Nachweis der Einhaltung von Umwelt- und Gesundheitsvorschriften (z. B. für Baugenehmigungen, Umweltverträglichkeitsprüfungen)

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Stufe 1.1 (LP 1): Bestandsaufnahme & Erstbewertung
- Klären der Aufgabenstellung
- Auswertung vorhandener Unterlagen
- Ortsbegehung
- Bewertung und Dokumentation
Stufe 1.2 (LP 2): Technische Erkundung
- Aufstellung des Untersuchungsprogramms
- Erkundungsvorbereitung und Durchführung
- Erstellung des Schadstoffkatasters
- Bewertung und Dokumentation
PROJEKTSTUFE 2
Stufe 2.1 (LP 3): Sanierungsplanung
- Auswahl der Sanierungsmethode
- Erstellung des Sanierungskonzeptes
- Erstellung des Entsorgungskonzeptes
Stufe 2.2 (LP 4): Ausführungsvorbereitung
- Ausarbeitung Leistungsbeschreibung
- Auswahl der Bieter

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
6
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Universität zu Köln, Campus-Nord
50931
Köln
Deutschland
DEA23

Die Gebäudekomplexe des Campus Nord befinden sich auf einem ca. 46.000m2 großen Gelände zwischen Gronewald-, Frangenheim- und Herbert-Lewin-Str.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Stufe 1 wird bei Auftragserteilung abgerufen; die Beauftragung weiterer Projektstufen behält sich der AG vor und ruft diese je nach Projektfortschritt und Budgetfreigabe flexibel ab.

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYWYTT909S67

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Anlauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Die Vergabeunterlagen können kostenfrei unter www.evergabe.nrw.de abgerufen werden, die Vergabeunterlagen werden nicht anderweitig versandt.

Bitte stellen Sie alle Fragen zum Verfahren oder zur Leistungsbeschreibung ausschließlich über die Kommunikationsmöglichkeit des Vergabeportals NRW (www.evergabe.nrw.de). Die Antworten zu eingehenden Fragen werden ebenfalls über dieses Portal allen Bietern zur Verfügung gestellt. Der Fragesteller bleibt hierbei selbstverständlich anonym.

Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über das Bietertool des Vergabeportal NRW (www.evergabe.nrw.de) einzureichen. Angebote, die auf anderen Wegen (per Briefpost, Fax, E-Mail oder den Kommunikationsbereich des Vergabeportals) eingereicht werden, werden vom Verfahren ausgeschlossen.

Weitere Informationen zur Nutzung des Vergabemarktplatzes und/oder des Bietertools finden Sie auf den Seiten des Vergabeportals im Bereich Wirtschaft/Einkauf NRW/Vergabemarktplatz und insbesondere unter https://support.cosinex.de/unternehmen/ .

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Die Teilnahmeanträge müssen vollständig sein. Unvollständige Teilnahmeanträge können ausgeschlossen werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, - sofern gesetzlich zulässig - unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlende Unterlagen nachzufordern bzw. vervollständigen oder korrigieren zu lassen und/oder die Eigenerklärungen durch die Vorlage von geeigneten Nachweisen zu überprüfen. Hierzu sind nach Anforderung der Vergabestelle die angeforderten Unterlagen innerhalb einer von der Vergabestelle vorzugebenden Frist vorzulegen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen)

§ 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)

§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)

§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden

§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)

§§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis und 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)

Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen.

Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen nicht nachgekommen.

Verstoß gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen

Verstoß gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen

Verstoß gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen

Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, weil über das Vermögen des Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.

Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, weil über das Vermögen des Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.

Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, weil über das Vermögen des Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.

Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, weil über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.

Das Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.

Der öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.

Es besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.

Es liegt eine Wettbewerbsverzerrung vor, resultiert daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.

Das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt, was zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.

Das Unternehmen hat in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder ist nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder a) hat versucht , die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) hat versucht , vertrauliche Informationen zur Erlangung unzulässiger Vorteile beim Vergabeverfahren zu erhalten c) hat fahrlässige oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich hätten beeinflussen können oder hat versucht, solche Informationen zu übermitteln.

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
4
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Haftpflichtnachweis (Mindestanforderung) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung): Nachweis über Berufshaftpflichtversicherung (Mindestanforderung)

Personenschadendeckung min. 2 Mio. EUR

Sonstige Schäden/Sachschäden min. 2 Mio. EUR

Umwelt- und Gewässerschäden min. 2 Mio. EUR

bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen.

Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das dreifache der Deckungssumme betragen.

Eine Bestätigung der Versicherung zur Erhöhung auf die geforderten Summen (Deckungssummen und / oder Maximierung) im Auftragsfall wird als Nachweis akzeptiert.

Jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft muss über eine Berufshaftpflichtversicherung in der geforderten Höhe verfügen.

Der Nachweis ist dem Teilnahmeantrag zwingend beizufügen.

Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, erfolgt der Ausschluss des Bewerbers.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Mitarbeiteranzahl (Mindestanforderung) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Mindestanforderung ist eine Summe von min. acht (8) festangestellte Mitarbeiter mit Hochschul- bzw. Fachhochschulabschluss in Umwelt-, Chemie-, Geowissenschaften bzw. Ingenieurwesen oder alternativ Ausbildung mit fachlicher Spezialisierung im Bereich Schadstoffe bzw. Schadstoffbelastung Baustoffe

Bei Bewerbergemeinschaften ist die jeweilige Anzahl der festangestellten Mitarbeitern mit Hochschul- bzw. Fachhochschulabschluss in Umwelt-, Chemie-, Geowissenschaften bzw. Ingenieurwesen oder alternativ Ausbildung mit fachlicher Spezialisierung im Bereich Schadstoffe bzw. Schadstoffbelastung Baustoffe zu addieren.

Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, erfolgt der Ausschluss des Bewerbers.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Technische Leistungsfähigkeit - Referenzen (Mindestanforderung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Geforderte Referenzen mit Mindestanforderungen:

Folgende Mindestanforderung sind zu erfüllen:

Es sind mindestens 3 separat voneinander geeignete Referenzen (Mindestanforderung) auf nachfolgenden Referenz-Datenblättern vorzulegen.
Die drei separat voneinander eingereichten Referenzen müssen folgende Mindestkriterien erfüllen:

Mindestanforderung 1: Schadstoffanalyse und -erkennung

Mindestanforderung 2: Gutachtenerstellung

Mindestanforderung 3: Projektgröße ab 10.000 m2 Nutzfläche

Diese Mindestanforderungen können entweder in Summe oder einzeln abgebildet sein.

Es sind drei separat voneinander geeignete Referenzprojekte aus den letzten drei Jahren (Bearbeitung im Zeitraum 01.09.2023 bis 01.09.2026) nachzuweisen.

Es werden nur die 3 besten Referenzen gewertet.

Werden die Mindestanforderungen der Referenzen nicht erfüllt, erfolgt der Ausschluss des Bewerbers.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards

Eigenerklärung Zertifizierung (Mindestanforderung) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung: Zertifizierung als Sachverständiger (z.B. durch die Deutsche Gesellschaft für Sachverständige (DGS) oder andere anerkannte Verbände).

Die Eigenerklärung ist im Bewerberbogen zu bestätigen.

Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, erfolgt der Ausschluss des Bewerbers.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Eigenerklärung Zusammenarbeit mit akkreditierten Fachlaboren (Mindestanforderung) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung: Nachweisliche Zusammenarbeit ausschließlich mit akkreditierten Fachlaboren für die Material- und Luftprobenanalyse..

Die Eigenerklärung ist im Bewerberbogen zu bestätigen.

Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, erfolgt der Ausschluss des Bewerbers.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Mindestanforderungen an die Referenzen, Mitarbeiteranzahl, Berufhaftplfichtverischerung, Zusammenarbeit, Zertifizierung - Nachweis über Berufshaftpflichtversicherung (Mindestanforderung)
Personenschadendeckung min. 2 Mio. EUR
Sonstige Schäden/Sachschäden min. 2 Mio. EUR
Umwelt- und Gewässerschäden min. 2 Mio. EUR
Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das dreifache der Deckungssumme betragen.

Mindestanforderung ist eine Summe von mindestens (8) acht festangestellte Mitarbeiter mit Hochschul- bzw. Fachhochschulabschluss in Umwelt-, Chemie-, Geowissenschaften bzw. Ingenieurwesen oder alternativ Ausbildung mit fachlicher Spezialisierung im Bereich Schad-stoffe bzw. Schadstoffbelastung Baustoffe.

Eigenerklärung: Zertifizierung als Sachverständiger (z.B. durch die Deutsche Gesellschaft für Sachverständige (DGS) oder andere anerkannte Verbände).

Eigenerklärung: Nachweisliche Zusammenarbeit ausschließlich mit akkreditierten Fachlaboren für die Material- und Luftprobenanalyse.

Es sind mindestens 3 separat voneinander geeignete Referenzen (Mindestanforderung) auf nachfolgenden Referenz-Datenblättern vorzulegen.

Die drei separat voneinander eingereichten Referenzen müssen folgende Mindestkriterien erfüllen:

Mindestanforderung 1: Schadstoffanalyse und -erkennung

Mindestanforderung 2: Gutachtenerstellung

Mindestanforderung 3: Projektgröße ab 10.000 m2 Nutzfläche

Diese Mindestanforderungen können entweder in Summe oder einzeln abgebildet sein.
Es sind drei separat voneinander geeignete Referenzprojekte aus den letzten drei Jahren (Bear-beitung im Zeitraum 01.09.2023 bis 01.09.2026) nachzuweisen.

Die Auswahl der Bewerber erfolgt anhand der im Bewerbungsformular und Bekanntmachung genannten Mindestanforderungen.
Jeder der die Mindestanforderungen erfüllt (100%), kommt in die engere Auswahl. Es werden mindestens 3, höchstens 4 der Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Sind mehr als 4 Bewerber geeignet (haben die Mindestanforderungen erfüllt), entscheidet das Los.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
100,00

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Die Bieter einer Bietergemeinschaft müssen gesamtschuldnerisch haften und einen bevollmächtigten Vertreter benennen.

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Nachweis über Berufshaftpflichtversicherung (Mindestanforderung)

Personenschadendeckung min. 2 Mio. EUR

Sonstige Schäden/Sachschäden min. 2 Mio. EUR

Umwelt- und Gewässerschäden min. 2 Mio. EUR

bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen.

Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das dreifache der Deckungssumme betragen.

Eine Bestätigung der Versicherung zur Erhöhung auf die geforderten Summen (Deckungssummen und / oder Maximierung) im Auftragsfall wird als Nachweis akzeptiert.

Jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft muss über eine Berufshaftpflichtversicherung in der geforderten Höhe verfügen.

Der Nachweis ist dem Teilnahmeantrag zwingend beizufügen.

Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, erfolgt der Ausschluss des Bewerbers.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung