Gegenstand der Leistung für den 1.BA ist die vollständige Erbringung der Leistungsphasen LPH 7 bis 9für den 1.Bauabschnitt gemäß HOAI §55 Leistungsbild technische Ausrüstung für dieAnlagengruppe 4 Starkstromanlagen und Anlagengruppe 5 Fernmelde- und InformationstechnischeAnlagen sowie Förderanlagen nach HOAI § 53 (KGR 440, 450, 460 nach DIN 276). Grundlage ist dievom Auftraggeber bzw. dessen Fachplaner zu übergebende abgeschlossene Ausführungsplanung derElektrotechnik KGR 440/450/460 inkl. Erschließung. Diese Ausführungsplanung ist auf fehlende und fehlerhafte Planungsinhalte zu prüfen und entsprechend zu vervollständigen und zu korrigieren. Fernersind die Inhalte der Prüfberichte mit in die Ausführungsplanung einzuarbeiten. Wenn oder soweit sich aufgrund dieser Tätigkeit mit Blick auf die bereits gefertigten Leistungsverzeichnisse Anpassungs- und/oder Änderungsbedarf ergibt, hat der AN entsprechende Nachtragsangebote einzuholen und etwaige, für die Nachtragsangebote erforderliche, Planungsleistungen zu erbringen. Die Nachtragsprüfung obliegt dem AN.Ausgenommen ist die Mitwirkung bei der Vergabe für die Leerrohreinlegearbeiten und die Erdungs- und Blitzschutzarbeiten im Rohbau, die durch das Gewerk Rohbau ausgeführt werden. Hier wurdebereits eine Vergabe ausgeführt und der Einbau erfolgt parallel zu diesem Vergabeverfahren. Die Restleistung LPH5, LPH8 und LPH 9 für diesen Part wird als besondere Leistung ausgeschrieben.Zusätzlich sind die Teilleistungen aus der LPH5 "Fortschreiben der Ausführungsplanung auf den Stand der Ausschreibungsergebnisse und die dann vorliegende Ausführungsplanung der Objektplanung" sowie "das Prüfen und Anerkennen der Werk- und Montagepläne der ausführenden Unternehmen auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung" sowie diverse besondere Leistungen wie z.B.Ergänzung von Planungslücken, zu erbringen.Gegenstand der Leistung für den 2.BA gemäß HOAI §55 Leistungsbild technische Ausrüstung für die Anlagengruppe 4 Starkstromanlagen und Anlagengruppe 5 Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen und Förderanlagen nach HOAI § 53 (KGR 440, 450, 460 nach DIN 276):Erstellen einer dem Stand der Technik, dem Technikstandard der UzK sowie den technischen Erfahrungen inkl. Anpassungen aus dem 1.BA entsprechenden Entwurfsplanung unter Verwendung der LPH 3 aus 2018/EW Bau 2022 gemeinsam mit den anderen am Objekt beteiligten Fachplanern und der Objektplanung.LPH4 bis 9 für den 2.Bauabschnitt gemäß HOAI §55 Leistungsbild technische Ausrüstung für die Anlagengruppe 4 Starkstromanlagen und Anlagengruppe 5 Fernmelde- und Informationstechnische Anlagenund Anlagengruppe 6 Förderanlagen nach HOAI § 53 (KGR 440, 450, 460 nach DIN 276).Grundlage ist die vom Auftraggeber bzw. dessen Fachplaner erstellte Entwurfsplanung der Elektrotechnik KGR 440/450/460 für den 2.BA. Der 2.BA ist von der elektrotechnischen Versorgung (mit Ausnahme der Notstromversorgung über den Notstromdiesel des 1.BA) unabhängig vom 1. BA undschließt an die NSHV des Bestandes (Hörsaalgebäude) an. Der Anschluss an den Bestand mit den dort erforderlichen Anpassungen und die Anbindung an die Schnittstelle des 1.BA ist Gegenstand der Leistung des AN.Zusätzlich sind diverse besondere Leistungen in den Leistungsphasen zu erbringen.
Die Leistungen des 2. BA werden in vom 1. BA separaten Stufen beauftragt.
Das Leistungsbild umfasst nach HOAI § 51 (KGR 440, 450, 460 nach DIN 276)- Starkstromanlagen inkl. Anbindung an einen bestehenden Mittelspannungsring der UzK und Notstromdiesel (1.BA)- Die Energieversorgung für den 2. BA (Ring 3) erfolgt aus dem Bestandsgebäude (Hörsaaltrakt)von der dortigen vorhanden NSVH: Die Planung der Anbindung erfolgt durch den AN- Sicherheitstechnische Anlagen (wie BMA, SAA, Video, Zutrittskontrollen, Sprechanlagen usw.)- Informationstechnische Anlagen, Anbindung an Bestand- Personenförderanlagen, ChemikalienaufzugDas Leistungsbild inklusive der erforderlichen besonderen Leistungen ist in den Anlagen 1 und 2 dargestellt
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrageserkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Fristnach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablaufder in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügtwerden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Anlaufder Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangensind.
Die Vergabeunterlagen können kostenfrei unter www.evergabe.nrw.de abgerufen werden, die Vergabeunterlagen werden nicht anderweitig versandt.
Bitte stellen Sie alle Fragen zum Verfahren oder zur Leistungsbeschreibung ausschließlich über die Kommunikationsmöglichkeit des Vergabeportals NRW (www.evergabe.nrw.de). Die Antworten zu eingehenden Fragen werden ebenfalls über dieses Portal allen Bietern zur Verfügung gestellt. Der Fragesteller bleibt hierbei selbstverständlich anonym.
Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über das Bietertool des Vergabeportal NRW (www.evergabe.nrw.de) einzureichen. Angebote, die auf anderen Wegen (per Briefpost, Fax, E-Mail oder den Kommunikationsbereich des Vergabeportals) eingereicht werden, werden vom Verfahren ausgeschlossen.
Weitere Informationen zur Nutzung des Vergabemarktplatzes und/oder des Bietertools finden Sie auf den Seiten des Vergabeportals im Bereich Wirtschaft/Einkauf NRW/Vergabemarktplatz und insbesondere unter https://support.cosinex.de/unternehmen/ .
Die Zuschlagswertung erfolgt durch nachfolgende Kriterien (siehe Zuschlagsmatrix):- Organisation des Projektteams - 20.00 %- Berufliche Qualifikation des Projektteams - 15.00 %- Qualitäten, Termine, Kosten - 40.00 %- Honorar - 25.00 %
Die Teilnahmeanträge müssen vollständig sein. Unvollständige Teilnahmeanträge können ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber behält sich vor, - sofern gesetzlich zulässig - unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlende Unterlagen nachzufordern bzw. vervollständigen oder korrigieren zu lassen und/oder die Eigenerklärungen durch die Vorlage von geeigneten Nachweisen zu überprüfen. Hierzu sind nach Anforderung der Vergabestelle die angeforderten Unterlagen innerhalb einer von der Vergabestelle vorzugebenden Frist vorzulegen.
§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen)
§ 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)
§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
§§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis und 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)
Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen.
Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen nicht nachgekommen.
Verstoß gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, weil über das Vermögen des Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, weil über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Das Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
Der öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Es besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Es liegt eine Wettbewerbsverzerrung vor, resultiert daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt, was zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Das Unternehmen hat in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder ist nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder a) hat versucht , die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) hat versucht , vertrauliche Informationen zur Erlangung unzulässiger Vorteile beim Vergabeverfahren zu erhalten c) hat fahrlässige oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich hätten beeinflussen können oder hat versucht, solche Informationen zu übermitteln.
Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz der letzten drei Jahre mit den Fachplanungsleistungen in den KG 440, 450 und 460 (netto)
Erklärung, durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl (VZÄ) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Erklärung, durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl (VZÄ) des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren. (2022 - 2024)
Angabe von technischen Fachkräften (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Angabe von technischen Fachkräften, die einen Hochschulabschluss im Bereich der Elektrotechnik haben.
Berufs- oder Handelsregister (Mindestanforderung) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung, dass Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorhanden ist.
Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, erfolgt der Ausschluss des Bewerbers.
Berufsqualifikation Ingenieur (Mindestanforderung) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung, dass als Berufsqualifikation der Beruf des Ingenieurs vorliegt.
Nachweis über Berufshaftpflichtversicherung (Mindestanforderung) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung): Nachweis über Berufshaftpflichtversicherung Personenschadendeckung min. 5 Mio. EUR Sonstige Schäden/Sachschäden min. 3 Mio. EUR bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen. Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Dreifache der Deckungssumme betragen.
Eine Bestätigung der Versicherung zur Erhöhung auf die geforderten Summen im Auftragsfall wird als Nachweis akzeptiert.Jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft muss über eine Berufshaftpflichtversicherung in der geforderten Höhe verfügen.Der Nachweis ist dem Teilnahmeantrag zwingend beizufügen.Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, erfolgt der Ausschluss des Bewerbers.
Technische Leistungsfähigkeit - Referenzen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Folgende Mindestanforderungen sind zu erfüllen:Es sind mindestens 3 einzelne Referenzen (Mindestanforderung) auf den Referenz-Datenblättern vorzulegen. Werden nicht 3 einzelne Referenzen eingereicht, ist die Mindestanforderung nicht erfüllt und es erfolgt der Ausschluss des Bewerbers.
Zusätzliche Mindestanforderungen an die eingereichten Referenzen, die entweder einzeln oder zusammen in einer Referenz erfüllt werden, kann.
Die Mindestanforderungen müssen insgesamt in den 3 einzelnen Referenzen nachgewiesen werden:
- Mindestens eine Referenz mit Projektfertigstellung nach 01.09.2020 // bei laufenden Projekten wurde die LP 7 abgeschlossen und LP 8 begonnen- mindestens eine Referenz mit Projektfertigstellung nach 01.09.2020 // bei laufenden Projekten wurde die LP 8 abgeschlossen- Fachplanung KG 440, KG 450, KG 460 wurden erbracht- Fachplanung TGA in den LP 3-9 nach §55 HOAI wurden beauftragt und bis min. LP 7 erbracht- Mindestens eine Referenz beinhaltet Planung und Bauüberwachung von Stromschienensystemen- Mindestens eine Referenz umfasst die Planung von Laborflächen mit 1.000m2 (NUF)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl (VZÄ) des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte (VZÄ) in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.
Angabe von technischen Fachkräften, die einen Hochschulabschluss im Bereich der Elektrotechnik haben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz mit den Fachplanungsleistungen in den KG 440, 450 und 460
Referenzen - Auftraggeber und Art des Bauvorhabens der Referenz und BGF der Referenz
Die Bieter einer Bietergemeinschaft müssen gesamtschuldnerisch haften und einen bevollmächtigten Vertreter benennen.
Nachweis über Berufshaftpflichtversicherung (Mindestanforderung)Personenschadendeckung min. 5 Mio. EUR Sonstige Schäden/Sachschäden min. 3 Mio. EUR bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen. Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das dreifache der Deckungssumme betragen.
Eine Bestätigung der Versicherung zur Erhöhung auf die geforderten Summen im Auftragsfall wird als Nachweis akzeptiert.Jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft muss über eine Berufshaftpflichtversicherung in der geforderten Höhe verfügen.Der Nachweis ist dem Teilnahmeantrag zwingend beizufügen.Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, erfolgt der Ausschluss des Bewerbers