Querschnittsumgestaltung zugunsten eines einseitigen Geh-/Radweges im Zuge der L 602 Abs. 17, Stat. 0,000 bis Abs.18, Stat. 1,639 zwischen Bocholt/Holtwick - Bocholt/Hemden
Erdarbeiten, Straßenbauarbeiten, Pflasterarbeiten, Straßenausstattungsarbeiten, Sonstige Arbeiten
Stadt Bocholt
Preis
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheides auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 6 Werktage vor Ablauf der Angebots- bzw. Teilnahmefrist über die Kommunikation der Vergabeplattform bei der Vergabestelle eingegangen sind.