Vorabuntersuchung am Asphaltoberbau an Bundes- und Landesstraßen
Kontrollprüfung am Asphaltoberbau
Nordrhein-Westfalen
Honorar
Auskünfte werden nur über den Kommunikationsraum erteilt. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 8 Tage vor Ablauf der Angebots- bzw. Teilnahmefrist über die Kommunikation der Vergabeplattform eingegangen sind.
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrags nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang eines Nichtabhilfebescheides auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Unterlagen können gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachgefordert werden.
siehe Vergabeunterlagen und § 123 - § 124 GWB
siehe Vergabeunterlagen
§ 45 (4) Nr. 2 VgV - Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1,0 Mio. EUR gegeben ist.
§ 46 (3) Nr. 2 VgV - Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringungeingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:Die ausführenden Personen müssen mindestens 3 Jahre Berufserfahrung aufweisen.Für die benannten Personen muss mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt aus denvergangenen fünf Jahren vorgewiesen werden. Außerdem müssen die Personen folgendeQualifikationen nachweisen:- 2 Personen benennen mit Erfahrung in der Aufstellung von Prüfberichten fürAsphaltuntersuchungen nach ZTV Asphalt.- 2 Personen benennen mit Erfahrung als Prüfingenieur im Straßenbau. Die Fachkräfte müssenzusätzlich ein abgeschlossenes Studium in der Fachrichtung Bauingenieurswesen odervergleichbar vorweisen.Ebenfalls müssen die Referenzen in Zusammenhang mit einer klassifizierten Straße stehen.Zusätzlich müssen diese Personen Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit dem öffentlichenDienst nachweisen.Personen können auch mehrfach genannt werden.
§ 46 (3) Nr. 6 VgV - Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehabeninkl. berufliche Befähigung.Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im hier ausgeschriebenen Leistungsbild.Für die benannten Führungskräfte muss mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt (aus denletzten 5 Jahren) in der Funktion als Projektleiter*in für die Gesamtkoordination fürAsphaltprüfungen nachgewiesen werden.Ebenfalls müssen die Referenzen in Zusammenhang mit einer klassifizierten Straße stehen.Zusätzlich müssen diese Personen Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit dem öffentlichenDienst nachweisen.
§ 46 (3) Nr. 10 VgV - Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werdensollen.Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer denMindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen, mit Ausnahme des Nachweises zurHöhe der geforderten Berufshaftpflichtversicherung.
Abschlagszahlungen gem. Projektfortschritt
Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1,0 Mio. EUR gegeben ist.
Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter.Mehrfachnennungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften.
siehe Ausschreibungsunterlagen