Referenzprojekte - § 46 (3) Nr. 1 VgV:
Ausführung von Leistungen in den letzten 6 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Für die Wertung werden ausschließlich zusätzliche vergleichbare Referenzprojekte berücksichtigt, die mindestens folgende Leistungen in einem Projekt umfassen:
- Durchführung und Auswertung von zerstörungsfreien Prüfungen mittels Georadar (GPR) an Ingenieurbauwerken,
- Durchführung von Kernbohrungen an Ingenieurbauwerken.
Die Punktevergabe erfolgt wie folgt:
- 1 zusätzliches vergleichbares Referenzprojekt:1 Punkt
- 2 zusätzliche vergleichbare Referenzprojekte: 2 Punkte
- 3 oder mehr zusätzliche vergleichbare Referenzprojekte: 3 Punkte
Die Angaben sind in die "Referenzliste 48-26-5006" einzutragen. Zusätzlich sind Projektbeschreibungen beizufügen, aus denen die im Projekt erbrachten Leistungen eindeutig aufgeführt und nachvollziehbar dargestellt werden.