Erhaltungsmaßnahme Deckenerneuerung der L535 in der Ortdurchfahrt Bad Salzuflen im Zuge der Kanalsanierung der Stadtwerke Bad Salzuflen und Sanierung der Nebenanlagen in der Ortsdurchfahrt mit barrierefreiem Ausbau der Knotenpunkte und Bushaltestellen.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind folgende Leistungen: - Deckenerneuerung in den Straßen "Walhallastraße" (L535) vom Einmündungsbereich "Rudolph-Brandes-Allee" einschl. Kreuzungsbereich "Wasserfuhr/ Beetstraße". - Deckenerneuerung "Beetstraße" (L535)" vom Kreuzungsbereich "Walhallastraße" bis "Wüstener Straße" bis zur "Salzetalklinik". - Kanalbauarbeiten (Regen- und Schmutzwasserhauptkanal) in den o.g. Straßen einschl. Erneuerung der Grundstücksanschlüsse (Regen- und Schmutzwassergrundstücksanschlüsse) - Erneuerung/ Ergänzung der Lichtsignalanlagen - Neubau von barrierefreien Bushaltestellen entlang der Baustrecke - Neuverlegung von Versorgungsleitungen (Gas, Wasser, Strom, Leerrohrsysteme) einschl. Erneuerung der Grundstücksanschlüsse für Strom,- Gas- und Wasser. - Fahrbahnmarkierungsarbeiten - Barrierefreier Ausbau im Bereich vorhandener Gehwege - Beidseitiger Neubau der Gehweganlagen Beetstraße/ Wüstener Straße" (ab Kreuzung "Ahornstraße" bis Höhe "Am Sonnenberg"). - Verkehrsicherungsmaßnahmen
Bad Salzuflen, Kreis Lippe
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrags nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang eines Nichtabhilfebescheides auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Stellen Sie Ihre Fragen zu dieser Ausschreibung bitte über den veröffentlichten "Fragen-Antworten-Katalog" und übersenden diesen der Vergabestelle per Kommunikationsnachricht. Anschließend werden die gesammelten Fragen und Antworten an alle Bewerber dieses Verfahrens übersandt.
Unterlagen können nach Ermessen der Vergabestelle nachgefordert werden
Allgemeiner Jahresumsatz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Nachweis der Herstellerqualifikation für das Schweißen von Aufstellvorrichtungen aus Stahl für die Ausführungsklasse EXC2 nach DIN EN 1090-2 (Auf Anforderung der Vergabestelle; Keine oder anderweitige Formerfordernis): (Technische Regeln für die Ausführung von Stahltragwerken 2018, ZTV VZ 2011 - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für vertikale Verkehrszeichen)
Nachweis der Herstellerqualifikation für die Anbringung des CE-Zeichens auf der Schildrückseite (Auf Anforderung der Vergabestelle; Keine oder anderweitige Formerfordernis): (TLP VZ 2011 - Technische Liefer- und Prüfbedingungen für vertikale Verkehrszeichen)
Nachweis der Herstellerqualifikation für die Kennzeichnung auf der Schildrückseite mittels Gütezeichen im Sinne der Grundsätze für Gütezeichen des RAL (Auf Anforderung der Vergabestelle; Keine oder anderweitige Formerfordernis): (Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V., RAL GZ 628 - Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, Ausgabe 2010)
Nachweis der Qualifikation des benennenden Verantwortlichen und dessen Vertreter für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß MVAS 99 (EU-Verfahren) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Keine oder anderweitige Formerfordernis): gemäß dem "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 99)
Nachweis der Qualifikation des Markierungsfachmannes gemäß ZTV M13 (Auf Anforderung der Vergabestelle; Keine oder anderweitige Formerfordernis): gemäß den "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen (ZTV M13)
Prüfzeugnis der Bast und Sicherheitsdatenblatt für Markierungssysteme (Auf Anforderung der Vergabestelle; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
Soweit die Auftragssumme bei einem Auftrag im Offenen Verfahren oder in einer Öffentlichen Ausschreibung mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist eine Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer ohne Nachträge) zu leisten.Eine nicht verwertete Sicherheit für die Vertragserfüllung hat der Auftraggeber spätestens nach Abnahme und Stellung der Sicherheit für Mängelansprüche zurückzugeben, es sei denn, dass Ansprüche des Auftraggebers, die nicht von der gestellten Sicherheit für Mängelansprüche umfasst sind, noch nicht erfüllt sind. Dann darf er für diese Vertragserfüllungsansprüche einen entsprechenden Teil der Sicherheit zurückhalten.
siehe Ausschreibungsunterlagen.