L 586 OU Sendenhorst / Albersloh
Faunistische Kartierungen
Der Preis (in EUR, netto) wird ermittelt aus der Wertungssumme des Angebotes.Die Wertungssumme (in EUR, netto) wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme.
Weitere Erläuterung:(1) Fachliche Erfahrungen aus Referenzprojekten des Büros(2) Erkennen der entscheidenden Randbedingungen für die Leistungserbringung(3) Aufzeigen von projektbezogenen Lösungsansätzen
Weitere Erläuterung:(1) Struktur des Projektteams(2) Personaleinsatz über die Zeit (mit Projektleitung, Vertreterregelungen)(3) Projektablaufplan(4) Koordination zwischen den Projektbeteiligten (mit AG und Dritten)(5) Qualitätssicherung
Auskünfte werden nur über den Kommunikationsraum erteilt. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 8 Tage vor Ablauf der Angebots- bzw. Teilnahmefrist über die Kommunikation der Vergabeplattform eingegangen sind.
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrags nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang eines Nichtabhilfebescheides auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Der Teilnahmeantrag fasst die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung zusammen. Dieser Antrag auf Teilnahme ist zusammen mit den Bewerbungsunterlagen beim Auftraggeber auf elektronischem Weg einzureichen. Der Teilnahmeantrag und alle weiteren Unterlagen der Bewerbung können unter www.evergabe.nrw.de heruntergeladen werden.Kleine Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
Unterlagen können gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachgefordert werden.
siehe Vergabeunterlagen und § 123 - § 124 GWB
siehe Vergabeunterlagen
Eigenerklärung zur Eignung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):
Tabelle Organigramm (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):
Tabelle Referenzen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):
§ 45 (4) Nr. 2 VgV - Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 2.0 Mio EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 2.0 Mio EUR gegeben ist.
§ 46 (3) Nr. 2 VgV - Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:(1) zwei Projektmitarbeiter mit abgeschlossenem Studium der Biologie, Zoologie (oder nachgewiesene vergleichbare Qualifikation) und mind. 5 Jahren Berufserfahrung, die vergleichbar umfangreiche Erhebungen von Fauna-Daten in einem großen Untersuchungsraum (? 500 ha) durchgeführt haben.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV - Ausführung von Leistungen in den letzten zehn Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Bemerkung: Entgegen dem § 46 (3) Nr. 1 VgV wird hier der Zeitraum von 3 auf10 (zehn) Jahre erweitert).Der Bewerber muss mindestens:
(1) Eine vergleichbar umfangreiche Erhebung von Fauna Daten in einem großen Untersuchungsraum (? 500 ha) durchgeführt haben;
(2) Eine Untersuchung von Fledermäusen mittels Telemetrie durchgeführt haben.
§ 46 (3) Nr. 6 VgV - Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung.Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
(1) Projektleiter mit abgeschlossenem Studium der Biologie oder Zoologie (oder nachgewiesene vergleichbare Qualifikation), mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in der Erhebung von faunistischen Daten und mind. eine Erhebung von Fauna-Daten in einem großen Untersuchungsraum (? 500 ha) in leitender Funktion;
(2) stellvertretender Projektleiter mit abgeschlossenem Studium der Biologie oder Zoologie (oder nachgewiesene vergleichbare Qualifikation), mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in der Erhebung von faunistischen Daten und mind. eine Erhebung von Fauna-Daten in einem großen Untersuchungsraum in leitender Funktion.
§ 46 (3) Nr. 9 VgV - Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.Über folgende Ausstattung muss der Bewerber verfügen: (1) ArcGIS Pro 3.2.2 (oder kompatibel);(2) AutoCAD 2024 (oder kompatibel);(3) Bürosoftware mit Schnittstellen zu MS Office;(4) Die für die Kartierung erforderlichen Geräte (z.B. Detektoren, Sender für die Telemetrie in Verschiedenen Größen) welche dem heutigen Stand der Technik entsprechen. Sofern erforderliche Geräte nicht vorhandenen sind, ist deren Beschaffungsmöglichkeit darzustellen - insbesondere das rechtzeitige Vorhandensein der Geräte, damit die Kartierungen fristgerecht ausgeführt werden können.
§ 46 (3) Nr. 10 VgV - Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen.Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
§ 46 (3) Nr. 2 VgV - Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
(1) Erfahrung mit der Erhebung von Fauna Daten in großen Untersuchungsräumen, die vergleichbar mit dem hier zu betrachtenden Projekt sind.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV - Ausführung von Leistungen in den letzten zehn Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
(1) Erfahrung in der Organisation und Durchführung der umfangreichen Datenerhebungen in der geforderten Qualität, vgl. Südbeck 2005, ANUVA 2015 (LB für faunistische Untersuchungen im Zusammenhang mit landschaftsplanerischen Fachbeitragen und Artenschutz) u.Ä.
Abschlagszahlungen gem. Projektfortschritt
Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 2,0 Mio EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 2,0 Mio EUR gegeben ist.
Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter.Mehrfachnennungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften.
siehe Ausschreibungsunterlagen