L154/476 BÜ-Beseitigung Meerbusch-Osterath
Beweissicherung in Bezug auf eventuelle Ursachen etwaiger Bauschäden bei Baumaßnahmen
Honorar
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheides auf eine Rüge) wird hingewiesen