B236 Altena, Brücke ü. d. DB, Ersatzneubau, BW-Nr. 4611 524, Bauüberwachung, Behelfsbrücke
Die Leistungen umfassen die örtliche Bauüberwachung im Zuge der Erstellung einer Behelfsbrücke
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (mit Ausschlusskriterien)"
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1,0 Mio EUR gegeben ist.
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Es ist mindestens 1 Referenzprojekt der genannten Mitarbeiter (Begrenzung: maximal 3 Referenzprojekte) aus den letzten 10 Jahren (2016 ff.) anzugeben, die in die Wertung eingehen. Einen Nachweis der beruflichen Qualifikation ist beizufügen.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:zwei Projektmitarbeiter /-innen mit abgeschlossenem Bauingenieurstudium und > 5 Jahre Berufserfahrung in der Bauüberwachung von Ingenieurbauwerken, im Zuge von klassifizierten Straßenein Projektmitarbeiter /-innen mit abgeschlossenem Bauingenieurstudium und > 3 Jahre Berufserfahrung in der Bauüberwachung von Ingenieurbauwerken, im Zuge von klassifizierten Straßen
Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren (hier: verlängert auf die letzten zehn Jahre, 2016ff), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Es ist jeweils mindestens 1 Referenzprojekt (Begrenzung: jeweils maximal 3 Referenzprojekte) aus den letzten 10 Jahren (2016 ff.) anzugeben, die in die Wertung eingehen.
Der Bewerber muss mindestens:eine Bauüberwachung von Ingenieurbauwerken, im Zuge von klassifizierten Straßen durchgeführt haben.
Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt. Über folgende Ausstattung muss der Bewerber verfügen:
(1) Bauabrechnungssoftware mit GEAB-Schnittstelle
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen.Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
Auskünfte werden nur über den Kommunikationsraum erteilt. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 8 Tage vor Ablauf der Angebots- bzw. Teilnahmefrist über die Kommunikation der Vergabeplattform eingegangen sind.
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrags nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang eines Nichtabhilfebescheides auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Unterlagen können nach Ermessen der Vergabestelle nachgefordert werden.
siehe Vergabeunterlagen und § 123 - § 124 GWB
HVA F-StB Eigenerklärung zur Eignung 10008 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Tabellen "Organigramm, Qualifikation, Mitarbeiter, Büros" (zum Pkt. 3) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
siehe Ausschreibungsunterlagen