Rahmenvertrag zur Beseitigung von Ölverunreinigungen auf Verkehrsflächen im Kreis Steinfurt
Verunreinigungen auf Verkehrsflächen im Zuständigkeitsbereich der Regionalniederlassung (RNL) Münsterland, hervorgerufen durch Öl- und Kraftstoffe oder sonstige Betriebsmittel, sind fachgerecht nach den aktuellen Regeln und unterEinhaltung der einschlägigen Gesetze und Vorschriften zu beseitigen. Die dabei anfallenden Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen. Diese Ausschreibung umfasst den Kreis Steinfurt mit den betreffenden Straßenmeistereibereichen "SM Legden", "SM Westerkappeln", "SM Steinfurt", "SM Lüdinghausen" und "SM Münster". Einsatzbereitschaft: 365 Tage/Jahr, 24 Stunden/Tag, auch an Sonn- und Feiertagen innerhalb der angegebenen Laufzeiten. Eintreffen des Reinigungsfahrzeuges am Einsatzort und Beginn der Reinigungsarbeiten innerhalb von maximal 90 Minuten nach Alarmierung.
Kreis Steinfurt
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrags nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang eines Nichtabhilfebescheides auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Auskünfte werden nur über den Kommunikationsraum erteilt. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 6 Tage vor Ablauf derAngebots- bzw. Teilnahmefrist über die Kommunikation der Vergabeplattform bei der Vergabestelle eingegangen sind.
Fehelende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, mit Ausnahme des Angebotsschreibens, werden nachgefordert.
Bildungsqualifikation (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Der AN hat zu gewährleisten, dass er im Rahmen des erforderlichen 3 Schicht Betriebs an mindestens zwei Einsatzorten gleichzeitig tätig werden kann. Entsprechend ist der 3-Schicht-Betrieb für das ausgeschriebene Einsatzgebiet bzw. Kreisgebiet zu gewährleisten, für das der Bieter ein Angebot einreicht.1. Nachweis von MVAS 99-Schulungsbescheinigungen für eine ausreichende Anzahl von Personen (zwei Personen pro Schicht), um bei einem 3-Schicht-Betrieb zu gewährleisten, dass eine entsprechend geschulte Person immer an der Einsatzstelle ist.2. Nachweis der Fachkunde durch Vorlage eines Zertifikates z. B. DWA-Lehrgang "Ölspurbeseitigung" oder gleichwertiges für eine ausreichende Anzahl von Personen (zwei Personen pro Schicht), um bei einem 3-Schicht-Betrieb zu gewährleisten, dass eine entsprechend geschulte Person immer an der Einsatzstelle ist.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu drei abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Leistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, kann der öffentliche Auftraggeber darauf hinweisen, dass er auch einschlägige Leistungen berücksichtigen werde, die mehr als fünf Jahre zurückliegen; - Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Erbringung der Leistung verfügt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 0,5 Mio. EUR gegeben ist.
Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Für die Durchführung der Leistungen sind mindestens folgende wesentliche Eignungskriterien sowie Nachweise über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit erforderlich:1. Gültiges Zertifikat des oder der vom AN angegebenen Betriebsstandorte als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb für die Beförderung und das Sammeln mindestens folgender Abfallarten:a) 15 02 02* Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind oder vergleichbar b) 16 10 01*: wässrige flüssige Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten oder vergleichbar
2. Gültiges Zertifikat des oder der vom AN angegebenen Betriebsstandorte als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb für das Lagern oder Behandeln oder Verwerten oder Beseitigen mindestens folgender Abfallarten:a) 15 02 02* Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind oder vergleichbarb) 16 10 01*: wässrige flüssige Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten oder vergleichbar
Zertifikate / Technische Ausrüstung (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Digitale Leistungserfassung und Dokumentation mit unveränderbarem Zeit- und Datumsstempel sowie Geoposition (z. B. Geotracker und Stationierungsangaben aus NWSIB Mobil oder NWSIB Online) durch Vorlage von Beispielprotokollen.
30 Tage netto (§ 17 VOL/B) oder abweichend unter Berücksichtigung von Skonto - sofern angeboten
siehe Ausschreibungsunterlagen.