Art der Leistung
Art der Maßnahme:
Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen Rinnenreinigungsarbeiten und die Reinigung von Abläufen / Sinkschächten an Landes- und Bundesstraßen in den Straßenmeistereibezirk
Westerkappeln des Landesbetriebs Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Münsterland.
Die Rinnenreinigungsarbeiten, sowie die Reinigung der Pflasterflächen müssen mit einer geeigneten Kehrmaschine durchgeführt werden und dürfen nicht in Handarbeit gesäubert werden. Handarbeit ist lediglich an schlecht zu erreichenden Stellen zulässig!
Die Reinigung hat nach Rücksprache mit der zuständigen Straßenmeisterei von Frühjahr 2026 bis Herbst 2027 zu erfolgen (jeweils 1 Durchgang im Frühjahr 2026/2027 und jeweils 1 Durchgang im Herbst 2026/2027) .
Die Reinigungsarbeiten sind auf verschiedenen Landes- und Bundesstraßen (siehe Anlagen) nach Weisung der örtlichen Bauaufsicht durchzuführen. Der Mehraufwand hierfür wird nicht gesondert vergütet. Ebenso wird eine gesonderte Vergütung für An- und Abfahrt nicht erstattet und ist in die Einheitspreise einzurechnen.
Es handelt sich u.a. um Pflasterflächen nicht geeignet mit schweren Fahrzeugen befahren zu werden, und zum anderen ist aufgrund der Zugänglichkeit z.B. durch Verkehrszeichenpfosten und
Ampelmasten ein wendiges Fahrzeug erforderlich.
Über die genaue Lage der einzelnen Reinigungsarbeiten informiert sich der Auftragnehmer bei der zuständigen Straßenmeisterei Westerkappeln.
Die ausgeschriebenen Leistungen müssen so ausgeführt werden, dass der zukünftige AN das
anfallende Kehrgut nach der Reinigung der Straßen unmittelbar und ohne jegliche
Zwischenlagerung bei einem zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb entsorgen kann. Über die Entsorgung muss ein schriftlicher Entsorgungsnachweis mit dem passenden Entsorgungsort, Datum und Uhrzeit dem AG ausgehändigt werden.
Die genauen Ausführungszeiten der jeweiligen Reinigungsarbeiten sind mit der Straßenmeisterei Westerkappeln abzuklären.
Umfang der Leistung
Leistungsangaben:
Die Leistungen beziehen sich auf das Reinigen von Rinnen (Aco-, Bord-, Muldenrinnen) an Straßen, Kreisverkehren, Radwegen und Verkehrsinseln sowie auf das Reinigen von Straßenabläufen / Sinkschächten.
Die Reinigungsarbeiten sind unter Aufrechterhaltung des Verkehrs in Tagesbaustellen durchzuführen.
Es wird dem Auftragnehmer nahegelegt, sich im Vorfeld über die Verhältnisse vor Ort zu informieren.
Des Weiteren wird dem Auftragnehmer im Vorfeld nahegelegt, sich über die Art der
Reinigungselemente zu informieren.
Für eventuell auftretende Schäden, die im Zusammenhang mit der Erfüllung dieser Baubeschreibung entstehen, haftet alleine der Auftragnehmer!
Hauptleistungen:
Die im Leistungsverzeichnis ausgeschriebenen Arbeiten enthalten folgende Hauptleistungen:
ca. 5.792,40 m Bundesstraßen --- Rinnen bis 0,50 m Breite reinigen,
ca. 229,20 m Bundesstraßen --- Rinnen ab 0,50 m Breite reinigen,
ca. 5.323,60 m2 Bundesstraßen --- Pflasterfläche reinigen,
ca. 688 St Bundesstraßen --- Reinigung Straßenabläufe,
ca. 12 St Bundesstraßen --- Reinigung Muldeneinläufe,
ca. 32 h Bundesstraßen --- Einsatz Kehrmaschine Stundenlohn,
ca. 4 St Bundesstraßen --- An-/Abfahrt Kehrmaschine f. Stundenlohnarbeiten
ca. 114.981,36 m Landesstraßen --- Rinnen bis 0,50 m Breite reinigen,
ca. 9.921,80 m Landesstraßen --- Rinnen ab 0,50 m Breite reinigen,
ca. 40.531,20 m2 Landesstraßen --- Pflasterfläche reinigen,
ca. 8.852,00 St Landesstraßen --- Reinigung Straßenabläufe,
ca. 264,00 St Landesstraßen --- Reinigung Muldeneinläufe,
ca. 32 h Landesstraßen --- Einsatz Kehrmaschine Stundenlohn,
ca. 4 St Landesstraßen --- An-/Abfahrt Kehrmaschine f. Stundenlohnarbeiten
Auftrag: 03-26-7004 SM Westerkappeln
Der Auftrag wird auf die Gesamtleistung (Landes- und Bundesstraßen) unter Berücksichtigung der
festgelegten Wertungskriterien (s. Aufforderung zur Angebotsabgabe) vergeben.
Ausführung:
Die Rinnenreinigung am Fahrbahnrand hat mittels Großkehrmaschine zu erfolgen.
Die Reinigung der Pflaster- / Sperrflächen inkl. der Rinnen hat mittels Kleinkehrmaschine inkl.
teleskopierbarem Wildkrautbürsteneinsatz mit Zopfbesatz zu erfolgen.
Die Rinnenreinigungsarbeiten, sowie die Reinigung der Pflasterflächen müssen mit einer geeigneten Kehrmaschine gereinigt werden und dürfen nicht in Handarbeit gesäubert werden. Handarbeit ist lediglich an schlecht zugänglichen Stellen durchzuführen.
Das bei der Straßenreinigung anfallende Kehrgut geht in das Eigentum des Auftragnehmers über und ist entsprechend den geltenden Bestimmungen in eigener Verantwortung gemäß dem
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) einer ordnungsgemäßen stofflichen Verwertung
zuzuführen. Gültige landesrechtliche Vorschriften, Bestimmungen örtlich zuständiger
Abfallwirtschaftsbehörden sowie die Satzungen von den örtlich zuständigen
Abfallentsorgungsanlagen sind zu beachten. Die Kosten für die Verwertung des anfallenden
Straßenkehrichts trägt der Auftragnehmer. Die Kosten sind in die jeweiligen Einheitspreise mit
einzukalkulieren.
Wird die Fahrbahn bei den Rinnenreinigung verunreinigt, so ist diese umgehend durch den
Auftragnehmer zu reinigen. Eine besondere Vergütung erfolgt dafür nicht.
Die Abgrenzung des Rinnenreinigens und sonstiger Einzelheiten der Durchführung sind vor Beginn der Arbeiten mit der Straßenmeisterei Westerkappeln abzustimmen.
Im Angebotspreis zu berücksichtigen sind alle Nebenkosten wie u.a. An- und Abfahrt zum
Reinigungsort und zur Straßenmeisterei Westerkappeln.
Als Anlagen sind Auflistungen der einzelnen Reinigungsstellen beigefügt.
Abrechnung:
Die Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt nach Abnahme durch die zuständige
Straßenmeisterei in Verbindung mit den gelieferten Nachweisen (siehe Punkt 3.6). Die Abrechnung
der Leistung hat getrennt nach Bundes- und Landesstraßen zu erfolgen