Für die Baumaßnahme der BÜ-Beseitigung in Meerbusch-Osterath werden bahnspezifische Begleitleistungen benötigt.
Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen:- Bauüberwacher Bahn gemäß VV Bau // VV BAU-STE- Bauaffine Dienstleistungen bzw. Sicherungsleistungen
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheides auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Unterlagen können gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachgefordert werden.
Berufshaftpflicht (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3,0 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 3,0 Mio. EUR gegeben ist.Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt.Bei Bewerbergemeinschaften Nachweis für jedes Mitglied getrennt.
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:- Die ausführende Person muss in Besitz eines gültigen Befähigungsausweises Bauüberwacher sein.- Die Person muss die Befähigung Schaltantragstellung 15 kV haben und optional folgende Zusatzqualifikationen: Befähigung technischer Anmelder; Befähigung für die Prüfung der inneren Erdung von Stahlbetonbauteilen; Befähigung Bahnerdungsberechtigter. Die optionalen Zusatzqualifikationen können auch durch einen qualifizierten Nachunternehmer durchgeführt werden.- Das mit den Sicherungsleistungen zu beauftragende Unternehmen muss im Verzeichnis der präqualifizierten Unternehmen der Deutsche Bahn AG in der Kategorie "Sicherungsleistung" aufgeführt sein. Die Präqualifikation muss mindestens für die Warengruppe "Sicherheitsleistung Verzeichnis I bzw. Verzeichnis IH" gelten.
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen. (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
siehe Ausschreibungsunterlagen