§ 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. - Die Zulassungen zu den einzelnen Gewerken sind nachzuweisen. Ein(e) Mitarbeiter/-in kann für mehrere Bereiche aufgeführt werden.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
(1) ein(e) Mitarbeiter/-in BÜ-Bahn (Oberbau oder BÜB Konstruktiver Ingenieurbau)
- Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren in dem geforderten Bereich
- Erfahrung in mindestens einem vergleichbaren Projekt
(2) ein(e) Mitarbeiter/-in Zulassung für BÜ Bahn für den Bereich E-Technik im Bereich der Bahn
(3) ein(e) Mitarbeiter/-in BÜ-Bahn für den Bereich Leit- und Sicherungstechnik (LST)
(4) ein(e) Mitarbeiter/-in BÜ-Bahn Kabel Telekommunikation (KT)