Die Bedarfsplanmaßnahme stellt eine Weiterführung der A59 dar und soll der verkehrlichen Entlastung der B8 dienen, die durch dicht besiedelte Gebiete der Städte Dinslaken und Voerde über Friedrichsfeld nach Wesel führt. Die neue Bundesstraße soll an der zurzeit im Bau befindlichen B58n, Südumgehung Wesel, enden.Zur Planung der Verkehrsanlage soll eine Verkehrsuntersuchung mit dem Prognosehorizont 2040 erstellt werden. Für die Analyse und Prognose sind auch die nicht motorisierten Individualverkehre von Fußgängern und Radfahrern zu untersuchen.
Lippebrücke, Ersatzneubau BW 4305 502/Verkehrsuntersuchung
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (mit Ausschlusskriterien)"
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nachweis, dass im Auftragsfall durch eineHaftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3,0 Mio EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 3,0 Mio EUR gegeben ist. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mind. das zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Umweltschäden nach dem Umweltschadens-gesetz sind von der Berufshaft einzuschließen.
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:. (1) mindestens 1 Projektmitarbeiter mit abgeschlossenem Bauingenieurstudium oder vergleichbar mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung in der Verkehrsuntersuchung (Verkehrserhebung, Analyse und Prognose) der vergleichbar umfangreichen Leistungen im Zuge von klassifizierten Straßen durchgeführt hat. (2) mindestens 1 Projektmitarbeiter mit min. Abschluss Techniker oder vergleichbar und mindestens 5 Jahren Berufserfahrung in der Verkehrsuntersuchung (Verkehrserhebung, Analyse, Prognose), der vergleichbar umfangreichen Leistungen im Zuge von klassifizierten Straßen durchgeführt hat.
Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.Der Bewerber muss mindestens ein vergleichbares Projekt mit Leistungen von Verkehrsuntersuchungen (Verkehrserhebung, Analyse, Prognose, mikroskopische Verkehrssimulation) im Zuge von klassifizierten Straßen durchgeführt haben.
Teile des Auftrages, die unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen:Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen, mit Ausnahme des Nachweises zur Höhe der geforderten Berufshaftpflichtversicherung.
Auskünfte werden nur über den Kommunikationsraum erteilt. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 8 Tage vor Ablauf der Angebots- bzw. Teilnahmefrist über die Kommunikation der Vergabeplattform eingegangen sind.
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheides auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Unterlagen können gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachgefordert werden.
siehe Vergabeunterlagen und § 123 - § 124 GWB
siehe Vergabeunterlagen
Berufshaftpflicht (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Nachweis einer abgeschlossenen Ausbildung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Referenzen zu Verkehrsuntersuchungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): (Verkehrserhebung, Analyse und Prognose)
Referenzaufgaben/-Projekte (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Abschlagszahlungen gemäß Projektfortschritt
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nachweis, dass im Auftragsfall durch eineHaftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3,0 Mio EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 3,0 Mio EUR gegeben ist. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mind. das zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz sind von der Berufshaft einzuschließen.
Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften.
siehe Ausschreibungsunterlagen