L 708 Listertalsperrenradweg - Bestandsorientierte Ertüchtigung inkl. Neubau Geh- Radweg
Geotechnisches Gutachten
Der Preis (in EUR, netto) wird ermittelt aus der Wertungssumme des Angebotes. Die Wertungssumme (in EUR, netto) wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme. Für die Angebotswertung wird der Preis (in EUR, netto) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 5 Punkten normiert: - 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises. - Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. - Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpola- tion mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
Bei den folgenden Kriterien werden nur volle Punktwerte nach folgender Systematik vergeben: - 5 Punkte erhält der Bieter, der alle wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in vollem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen in vollem Umfang erwart- en lässt. - 4 Punkte erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in nahezu vollem Umfang erkennt und Bewältigung der Problemstellungen in nahezu vollem Umfang erwarten lässt. - 3 Punkte erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in überwiegendem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen in überwiegen dem Umfang erwarten lässt. - 2 Punkte erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in nicht überwiegendem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen in gerin gem Umfang erwarten lässt. - 1 Punkt erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in ge ringem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen nur in sehr geringem Umfang erwarten lässt. - 0 Punkte erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung nicht erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen nicht erwarten lässt.
1. Erfahrung aus Referenzprojekten und deren fachlicher Präsentation2. Erkennen der entscheidenden Randbedingungen3. Übertragen von Lösungsansätzen aus den Referenzen auf das hier zu betrachtende Projekt
1. Struktur des Projektteams, Koordination zwischen den Projektbeteiligten2. Kommunikation mit AG Unternehmen für die Erkundungen, Dritten usw.3. Personaleinsatz über die Zeit (insb. Vertreterregelungen)4. Auflösung und Darstellung der Leistungen in einem Terminplan, Benennen von Meilensteinen und Zeiträumen5. Qualitätssicherung
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrags nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang eines Nichtabhilfebescheides auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Der Teilnahmeantrag fasst die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung zusammen. Dieser Antrag auf Teilnahme ist zusammen mit den Bewerbungsunterlagen beim Auftraggeber auf elektronischem Weg einzureichen. Der Teilnahmeantrag und alle weiteren Unterlagen der Bewerbung können unter www.evergabe.nrw.de heruntergeladen werden.Kleine Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
Unterlagen können gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachgefordert werden.
siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen und § 123 und § 124 GWB
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung - Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3,0 Mio EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 3,0 Mio EUR gegeben ist.
§ 46 (3) Nr. 2 VgV - Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.Die vom Bewerber eingesetzten Mitarbeiter müssen mindestens folgende Befähigung aufweisen: Erfahrung in der Erbringung von Leistungen, die mit der hier zu betrachtenden vergleichbar sind.Insbesondere:1. Erstellung von Leistungsbeschreibungen und Leistungsverzeichnissen für Erkundungsarbeiten (Geotechnik).2. Auswerten von Erkundungen und Erstellen von Gutachten (Geotechnik) für klassifizierte Straßen und Stützbauwerke.3. Es sind mindestens 2 Projektmitarbeiter mit abgeschlossenem Bauingenieurstudium oder vergleichbar anzugeben, welche mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in vergleichbaren Projekten aufweisen.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV - Ausführung von Leistungen in den letzten acht Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.Der Bewerber muss mindestens 1. Zwei vergleichbare Projekte (Aus-/Umbau von klassifizierten Straßen inkl. Stützbauwerke) bearbeitet haben.Leistungen erbracht haben.
§ 46 (3) Nr. 8 VgV - Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren.Der Bewerber muss mindestens 1. 5 Mitarbeiter im Bereich der Geotechnik mit entsprechenden Fachstudium
§ 46 (3) Nr. 10 VgV - Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen.Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
§ 46 (3) Nr. 2 VgV - Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:Erfahrung der Projektmitarbeiter mit vergleichbaren Maßnahmen
§ 46 (3) Nr. 1 VgV - Ausführung von Leistungen in den letzten acht Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:Erfahrung des Büros mit vergleichbaren Maßnahmen
Abschlagszahlen gem. Projektfortschritt
Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personen- und sonstige Schäden (sach- und Vermögensschäden) in Höhe von je 3,0 Mio. EUR gegeben ist. Es ist der Nachweis zu erbringen, dasdie Maximierung der Ersatzleistung mind. das zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt.
Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter.Mehrfachnennungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften.
siehe Ausschreibungsunterlagen