Diverse Ersatzneubauten im Raum Grevenbroich
Baugrund- u. Streckenuntersuchung mehrerer Bauwerke
Raum Grevenbroich
Honorar
Auskünfte werden nur über den Kommunikationsraum erteilt. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 8 Tage vor Ablauf der Angebots- bzw. Teilnahmefrist über die Kommunikation der Vergabeplattform eingegangen sind.
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrags nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang eines Nichtabhilfebescheides auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Unterlagen können gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachgefordert werden.
siehe Vergabeunterlagen und § 123 - § 124 GWB
siehe Vergabeunterlagen
§ 45 (4) Nr. 2 VgV - Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nachweis, dass im Auftragsfall durch eineHaftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3,0 Mio. EUR und fürsonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 3,0 Mio. EUR gegeben ist.
§ 46 (3) Nr. 2 VgV - Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringungeingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Die ausführenden Personen müssen ein abgeschlossenes Studium in der FachrichtungBauingenieurswesen, Geologie oder vergleichbar vorweisen und mindestens 3 JahreBerufserfahrung ausweisen.Für die benannten Personen muss mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt aus denvergangenen sieben Jahren vorgewiesen werden.
- 1 Person benennen mit Erfahrung in der Erstellung von Bodengutachten für Brückenbauwerke- 1 Person benennen mit Erfahrung in der Erstellung von Streckengutachten von klassifizierten Straßen- 1 Person benennen mit Erfahrung in fachgutachterlicher Begleitung von Aufschlussarbeiten
Zusätzlich müssen diese Personen Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit dem öffentlichenDienst nachweisen.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV - Ausführung von Leistungen in den letzten sieben Jahren, die mit der zu vergebenden Leistungvergleichbar sind.
Der Bewerber muss mindestens die folgenden Leistungen jeweils für ein vergleichbares Projekterbracht haben:
Die Durchführung- einer Bodenuntersuchung für Brückenbauwerke,- eines Streckengutachtens von klassifizierten Straßen- einer fachgutachterlichen Begleitung von Aufschlussarbeitenin den letzten 7 Jahren.
Es kann auch für jedes Leistungsbild eine gesonderte Referenz nachgewiesen werden.
§ 46 (3) Nr. 6 VgV - Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehabeninkl. berufliche Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:Abgeschlossenes Studium in der Fachrichtung Bauingenieurswesen, Geologie oder vergleichbarund mindestens fünf Jahre Berufserfahrung.
Für die benannte Führungskraft muss mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt (aus denletzten 5 Jahren) in der Funktion als Projektleiter*in (gutachterliche Tätigkeit und fachgutachterlicheBegleitung) nachgewiesen werden. Zusätzlich muss diese Person Erfahrungen in derZusammenarbeit mit dem öffentlichen Dienst nachweisen.
§ 46 (3) Nr. 9 VgV - Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführungdes Auftrags verfügt.
Über folgende Ausstattung muss der Bewerber verfügen:- AVA Programm, vorzugsweise iTWO oder kompatibel mit GAEB90- MS-Office ab Version 2013 oder kompatibel- Programm zur Erstellung eines digitalen Baugrundmodells (BIM)
§ 46 (3) Nr. 10 VgV - Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werdensollen.
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer denMindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen, mit Ausnahme des Nachweises zurHöhe der geforderten Berufshaftpflichtversicherung.
Abschlagszahlungen gem. Projektfortschritt
Nachweis, dass im Auftragsfall durch eineHaftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3,0 Mio. EUR und fürsonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 3,0 Mio. EUR gegeben ist.
Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter.Mehrfachnennungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften.
siehe Ausschreibungsunterlagen