Objekt- u. Tragwerksplanung (Lph 1-3,6)
Objekt- und Tragwerksplanung (Lph 1 - 3, 6)für den Neu- und Rückbau von 2 Brückenbauwerken und 3 Lärmschutzwänden
Der Preis (in EUR, netto) wird ermittelt aus der Wertungssumme des Angebotes.Die Wertungssumme (in EUR, netto) wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme.Für die Angebotswertung wird der Preis (in EUR, netto) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 5 Punkten normiert:- 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis.- 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises.- Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte.- Die Punktermittlung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.Bei den folgenden Kriterien werden nur volle Punktwerte nach folgender Systematik vergeben:- 5 Punkte erhält der Bieter, der alle wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in vollem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen in vollem Umfang erwarten lässt.- 4 Punkte erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in nahezu vollem Umfang erkennt und Bewältigung der Problemstellungen in nahezu vollem Umfang erwarten lässt.- 3 Punkte erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in überwiegendem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen in überwiegendem Umfang erwarten lässt.- 2 Punkte erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in nichtüberwiegendem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen in geringem Umfang erwarten lässt.- 1 Punkt erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in geringem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen nur in sehr geringemUmfang erwarten lässt.- 0 Punkte erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung nichterkennt und die Bewältigung der Problemstellungen nicht erwarten lässt.
Erkennen der entscheidenden Randbedingungen für die Bearbeitung.Aufzeigen von projektbezogenen Lösungsansätzen anhand von Referenzprojekten.Auseinandersetzung mit der Aufgabenstellung in textlicher Form (Konzept im Rahmen des Angebotes).Innovative Lösungsansätze für das Projekt mit Darstellung der Auswirkungen auf die Baubarkeit.Die Bewertung erfolgt auf der Grundlage des eingereichten Erläuterungskonzeptes. Für den Fall, dass Verhandlungsgespräche geführt werden, fließen diese mit in die Wertung ein.
Darstellung der Arbeitsschritte in einem ausführlichen Termin- und Personaleinsatzplan zur Sicherstellung der Ausführungsfrist (mit Projektleitung, Projektmitarbeiter*innen, Vertreterregelungen).Die Bewertung erfolgt auf der Grundlage des eingereichten Erläuterungskonzeptes. Für den Fall, dass Verhandlungsgespräche geführt werden, fließen diese mit in die Wertung ein.
Auskünfte werden nur über den Kommunikationsraum erteilt. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 8 Tage vor Ablauf der Angebots- bzw. Teilnahmefrist über die Kommunikation der Vergabeplattform eingegangen sind.
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrags nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang eines Nichtabhilfebescheides auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Der Teilnahmeantrag fasst die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung zusammen. Dieser Antrag auf Teilnahme ist zusammen mit den Bewerbungsunterlagen beim Auftraggeber auf elektronischem Weg einzureichen. Der Teilnahmeantrag und alle weiteren Unterlagen der Bewerbung können unter www.evergabe.nrw.de heruntergeladen werden.Kleine Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
Unterlagen können gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachgefordert werden.
siehe Vergabeunterlagen und § 123 - § 124 GWB
siehe Vergabeunterlagen
Ausbildungsnachweise (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung):
Eigenerklärung zur Eignung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):
Nachweis der Berufshaftpflicht (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung):
Referenztabellen + Projektbeschreibungen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):
§ 45 (4) Nr. 2 VgV - Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 2 Mio EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 2 Mio EUR gegeben ist.Maximierung der Ersatzleistung: 2-fach.Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz sind von der Berufshaftpflicht einzuschließen.
§ 46 (3) Nr. 2 VgV - Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringungeingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:Die ausführenden Personen müssen ein abgeschlossenes Studium als Bauingenieur*in oder vergleichbar und mindestens fünf Jahre Berufserfahrung aufweisen.
- 2 Personen benennen mit Erfahrung in der Objekt- und Tragwerksplanung für den Neu- undRückbau von Brückenbauwerken über Bahnstrecken, Lph 1-3, 6- 2 Personen benennen mit Erfahrung in der Objektplanung und Tragwerksplanung von Lärmschutzwänden an klassifizierten Straßen, Lph 1-3, 6
Für die benannten Personen muss mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt aus den vergangenen 10 Jahren nachgewiesen werden, welches in die Wertung eingeht.Die oben aufgeführten Leistungsbilder und Leistungsphasen können auch in einem Referenzprojekt nachgewiesen werden.Personen, die über Erfahrungen in mehreren Leistungsbildern und mehreren Leistungsphasenverfügen, können auch mehrfach genannt werden.Die zu berücksichtigenden Referenzen sind in die beigefügten Referenzlisten einzutragen (max. 3Referenzen je Referenzliste). Zusätzlich sind Projektbeschreibungen beizufügen aus denen dieVergleichbarkeit der Maßnahmen hervorgeht.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV - Ausführung von Leistungen in den letzten 10 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.Der Bewerber muss mindestens die folgenden Leistungen jeweils für ein vergleichbares Projekt erbracht haben:
- Objekt- und Tragwerksplanung für den Neu- und Rückbau von Brückenbauwerken über Bahnstrecken, Lph 1-3, 6
- Objektplanung und Tragwerksplanung von - Lärmschutzwänden an klassifizierten Straßen, Lph 1-3, 6
Die oben aufgeführten Leistungsphasen des entsprechenden Leistungsbildes sind durch das jeweilige Referenzprojekt abzudecken, welches in die Wertung eingeht.Die zu berücksichtigenden Referenzen sind in die beigefügten Referenzlisten einzutragen.Zusätzlich sind Projektbeschreibungen beizufügen. Es werden maximal 3 Referenzprojekte je Leistungsbild berücksichtigt. Die oben aufgeführten Leistungsbilder und Leistungsphasen können auch in einem Referenzprojekt nachgewiesen werden.
§ 46 (3) Nr. 6 VgV - Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung.Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:Abgeschlossene Ausbildung als Bauingenieur oder vergleichbar und mindestens fünf Jahre Berufserfahrung, hiervon mind. 3 Jahre als Projektleiter in der Bearbeitung vergleichbarer Projekte.Für folgende Leistungsbilder ist ein Projektleiter sowie dessen Stellvertreter zu benennen:
- Objekt- und Tragwerksplanung für den Neu- und Rückbau von Brückenbauwerken über Bahnstrecken- Objektplanung und Tragwerksplanung von Lärmschutzwänden an klassifizierten Straßen
Für die benannten Führungskräfte muss jeweils mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt in der Funktion als Projektleiter aus den vergangenen 10 Jahren nachgewiesen werden. Die oben aufgeführten Leistungsbilder und Leistungsphasen können auch in einem Referenzprojekt nachgewiesen werden.Führungskräfte, die über Erfahrungen in mehreren Leistungsbildern verfügen, können auch mehrfach genannt werden.Die zu berücksichtigenden Referenzen sind in die beigefügten Referenzlisten einzutragen.Zusätzlich sind Projektbeschreibungen beizufügen. Pro Person werden maximal 3 Referenzprojekte berücksichtigt.
§ 46 (3) Nr. 9 VgV - Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.Über folgende Ausstattung muss der Bewerber verfügen:
- Office-Programm kompatibel mit MS Office 2021- CAD-Software mit DWG-Schnittstelle- Programm für die Aufstellung der AKVS; Datenübermittlung über die OKSTRA-Schnittstelle- AVA Programm kompatibel mit GAEB90 (vorzugsweise iTWO)
Die vorhandene Ausstattung ist in die beigefügte Referenzliste einzutragen.
§ 46 (3) Nr. 10 VgV - eil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werdensoll.Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen, mit Ausnahme des Nachweises zur Höhe der geforderten Berufshaftpflichtversicherung.
§ 46 (3) Nr. 2 VgV - Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:Erfahrungen bei der Bearbeitung vergleichbarer Projekte in der- Objekt- und Tragwerksplanung für den Neu- und Rückbau von Brückenbauwerken über Bahnstrecken, Lph 1-3, 6- Objektplanung und Tragwerksplanung von Lärmschutzwänden an klassifizierten Straßen, Lph 1-3, 6
§ 46 (3) Nr. 1 VgV - Ausführung von Leistungen in den letzten 10 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:Erfahrungen bei der Bearbeitung vergleichbarer Projekte in der- Objekt- und Tragwerksplanung für den Neu- und Rückbau von Brückenbauwerken über Bahnstrecken, Lph 1-3, 6- Objektplanung und Tragwerksplanung von Lärmschutzwänden an klassifizierten Straßen, Lph 1-3, 6
Abschlagszahlungen gem. Projektfortschritt.
Die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung nach § 16 AVB F-StB betragen mindestens:a) für Personenschäden: 2.000.000,- EURb) für sonstige Schäden (Vermögens- und Sachschäden): 2.000.000,- EURMaximierung der Ersatzleistung: 2-fachUmweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz sind von der Berufshaftpflicht einzuschließen.Bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt.
Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften.
siehe Ausschreibungsunterlagen.