Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages zur Fortschreibung des Katasters des landesweiten Radverkehrsnetzes NRW und zur Bereitstellung von Radverkehrsnetz- und Katasterdaten für Dritte
Änderungen innerhalb des RVN NRW und neue Planungen, die das RVN NRW schneiden oder mitnutzen, führen zwangsläufig zu Veränderungen in der Beschilderung und ggf. im Netzverlauf. Beispiele für solche Änderungen sind:
- Routenumlegung im RVN NRW, z.B. wegen des Neubaus einer Radverkehrsanlage, der Ummarkierung eines Straßenquerschnitts und dadurch Wegfall einer Radwegeführung, der Anbindung einer stillgelegten Bahntrasse oder einer verkehrlichen / städtebaulichen Neugestaltung.
- Verdichtung des Rad (-verkehrs) netzes einer Region oder einer Kommune durch die Beschilderung weiterer regionaler oder kommunaler Radnetze. Diese Planungen müssen sich zwangsläufig in das übergeordnete System integrieren, bedingen jedoch auch Veränderungen in der Beschilderung des RVN NRW.
- Aufnahme des Knotenpunktnetzes in das Radverkehrsnetz NRW Das Knotenpunktnetz ist Bestandteil des RVN NRW. Somit müssen die Daten in das Kataster des RVN NRW übernommen werden.
- Realisierung neuer Themenrouten, die teilweise auf dem RVN NRW verlaufen oder es kreuzen.
- Aufnahme neuer Routen außerhalb des Radverkehrsnetzes (z.B. kommunale Netze und Kreisnetze sowie rot/weiße Beschilderung entlang B- und L-Straßen) und die Aufnahme stillgelegter Bahntrassen.
2028
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrags nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang eines Nichtabhilfebescheides auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Stellen Sie Ihre Fragen zu dieser Ausschreibung bitte über den veröffentlichten "Fragen-Antworten-Katalog" und übersenden diesen der Vergabestelle per Kommunikationsnachricht. Anschließend werden die gesammelten Fragen und Antworten an alle Bewerber dieses Verfahrens übersandt.
Unterlagen können nach Ermessen der Vergabestelle nachgefordert werden
Anlage 03 Referenzliste Teilnahmewettbewerb (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Nachweis der Referenzen
Referenzprojekte - Die Referenzen müssen sich auf Radverkehrsplanung und Wegweisungskonzepte zum Radverkehr in Deutschland beziehen und Leistungen gem. der Leistungsbeschreibung umfassen.Der Auftragswert pro Referenz für die vergleichbaren Leistungen muss mindestens EUR 25.000 (netto) für ein Jahr betragen.
Personalressourcen - Für diesen Vertrag müssen sowohl die Projektleitung als auch die Mitarbeiter eine Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren nachweisen.
Es müssen ein Projektleiter und mindestens zwei Mitarbeiter für den Auftrag zur Verfügung stehen.
siehe Ausschreibungsunterlagen