Für die Baumaßnahme der BÜ-Beseitigung in Meerbusch-Osterath werden Leistungen zur Beratung und die fachkundige Begleitung zur Verbesserung der Betonbauqualität nach DIN 1045 erforderlich.
Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen:- Fachkundige Begleitung zur Verbesserung der Betonbauqualität- Teilnahme an Terminen im Zusammenhang mit der Betonbauqualität
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheides auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Unterlagen können gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachgefordert werden.
Berufshaftpflicht (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3,0 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 3,0 Mio. EUR gegeben ist.Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt.Bei Bewerbergemeinschaften Nachweis für jedes Mitglied getrennt.
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:- Die ausführende Person muss in Besitz eines E-Scheins (Erweiterte betontechnologische Ausbildung) sein.- Die Person muss über schnittstellenübergreifende Kenntnisse in den Bereichen Bemessung und Konstruktion (z.B. Ausführungsplanung) und Beton in der Bauausführung (z.B. Fachüberwachung) jeweils im konstruktiven Ingenieurbau verfügen.Für jeden der genannten Bereiche ist ein Referenzprojekt aus den vergangenen 7 Jahren nachzuweisen. Die Referenzen sind in die Referenzliste 1 einzutragen. Zusätzlich sind Projektbeschreibungen beizufügen.
Teile des Auftrages, die unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
siehe Ausschreibungsunterlagen