§ 46 (3) Nr. 2 VgV: Fachliche Eignung technische Fachkräfte - Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
(1) Objektplanung
Das Projektteam muss sich aus mindestens zwei Ingenieur:innen der Fachrichtungen Architektur oder eines verwandten Fachgebiets zusammensetzen.
Für alle benannten Personen ist ein Nachweis zu erbringen, dass sie einen geeigneten (Fach-) Hochschulabschluss (z. B. in Architektur oder einem vergleichbaren Studiengang) oder einen gleichwertigen bzw. höheren Abschluss vorweisen können.
? 1 Mitarbeiter als Projektverantwortlicher mit Bauvorlageberechtigung
- Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung als Architekt/-in
? 1 Mitarbeiter als Projektverantwortlicher
- Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung als Architekt/-in
(2) Tragwerksplanung
Das Projektteam muss sich aus mindestens zwei Ingenieur:innen der Fachrichtungen Bauingenieurwesen oder eines verwandten Fachgebiets zusammensetzen.
Für alle benannten Personen muss ein Nachweis erbracht werden, dass sie einen geeigneten (Fach-)Hochschulabschluss (z. B. in Bauingenieurwesen oder einem vergleichbaren Studiengang) oder einen gleichwertigen bzw. höheren Abschluss vorweisen können.
? 1 Mitarbeiter als Projektverantwortlicher
- Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung als Tragwerksplaner/-in
? 1 Mitarbeiter als Projektverantwortlicher
- Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung als Tragwerksplaner/-in
(3) Technische Gebäudeausrüstung
Das Projektteam muss sich aus mindestens zwei Ingenieur:innen der Fachrichtung Gebäudetechnik oder eines verwandten Fachgebiets zusammensetzen bestehen.
Für alle benannten Personen muss ein Nachweis erbracht werden, dass sie einen geeigneten Abschluss (z. B. in Gebäudetechnik oder einem vergleichbaren Studiengang) oder einen gleichwertigen bzw. höheren Abschluss vorweisen können.
Des Weiteren sind zwei Mitarbeiter der Fachrichtung Elektrotechnik und zwei Techniker mit dem Schwerpunkt Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik (Sanitär inbegriffen) oder einen gleichwertigen bzw. höheren Abschluss vorzuweisen.
? 1 Mitarbeiter als Projektverantwortlicher
- Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung als TGA-Planer/-in
? 1 Person als stellv. Projektverantwortlicher
- Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung als TGA-Planer/-in
? 2 Mitarbeiter als Elektrotechniker
? 2 Mitarbeiter als Techniker mit dem Schwerpunkt Heizungs-, Lüftungs-, Klimatechnik
(Sanitär inbegriffen)
Die Nachweise können auch von einer Person erbracht werden, die Erfahrungen in mehreren Bereichen hat.