§ 46 (3) Nr. 2 VgV - Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung
eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Mindestens ein Mitarbeiter der maßgeblich die Leistung erbringt, mit abgeschlossenem Studium
der Fachrichtung Bauingenieurwesen/Geotechnisches Ingenieurwesen, Angewandte
Geowissenschaften, Geologie/ Ingenieurgeologie oder vergleichbarem ingenieurgeologischem
Studium mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung in folgenden Bereichen:
- Mind. 3 Referenzprojekte aus den vergangenen 6 Jahren im Bereich Bodengutachten von
Brückenbauwerken, wobei mindestens 1 Projekt in der Größenordnung "Hochstraße" liegen soll: mehrfeldrige Brücke mit einer Gesamtlänge von mind. 600 m und
vergleichbarer Verkehrsbelastung (ca. 80.000 Kfz/Tag)
Außerdem sind zwei Referenzprojekte aus den vergangenen 6 Jahren im Zusammenhang mit Bodengutachten nachzuweisen, in denen BIM eingesetzt wurde. Hierbei kann es sich auch um die bereits genannten Referenzen handeln.
Die Referenzen müssen in Zusammenhang mit einer klassifizierten Straße stehen.
Zusätzlich müssen diese Personen Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit dem öffentlichen
Dienst nachweisen.
Es muss ebenfalls ein Stellvertreter genannt werden, der die gleichen Kriterien erfüllt.
Es sind Projektbeschreibungen beizufügen aus denen die Vergleichbarkeit der Maßnahmen
hervorgeht.