§ 46 (3) Nr. 2 VgV - Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
? Jeweils 1 Person als Sachverständiger und als Gutachter oder 1 Person vereinigt beide Qualifikationen
? muss ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger sein
? mit abgeschlossenem Studium Bauingenieurwesen FH/TH/Uni oder vergleichbarem Abschluss
? mit mind. 3 Jahren Berufserfahrung in der Begutachtung von Schadensfällen an Bauwerken
? Nachweis einer anerkannten Qualifikation als Gutachter im Bereich Baugutachten / Beweissicherung (z.B. öffentliche Bestellung, Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 oder gleichwertig)"