Querschnittsumgestaltung der L 579, AN 11, Stat. 0+000 km bis AN 13, Stat. 0+380 km, Laer - Altenberge
Erdarbeiten, Straßenbauarbeiten, Pflasterarbeiten, Straßenausstattungsarbeiten, Sonstige Arbeiten
Gemeinde Laer/Gemeinde Altenberge
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheides auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 6 Werktage vor Ablauf der Angebots- bzw. Teilnahmefrist über die Kommunikation der Vergabeplattform bei der Vergabestelle eingegangen sind.
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, mit Ausnahme desAngebotsschreibens, werden nachgefordert.
Sonstige Eignung oder Eignung zur Berufsausübung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Abschlagszahlungen und Schlusszahlung nach VOB/B.
Sicherheit für Vertragserfüllung in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme; Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 3 v. H. der Abrechnungssumme.
Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter.
- Nachweis der Qualifikation des SiGe-Koordinators gemäß RAB 30, Abschnitt 4- Nachweis der Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen und dessen Vertreter für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von an Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 99)"- Nachweis der Qualifikation der zu benennenden Montagefachkraft gemäß den "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Fahrzeugrückhaltesysteme (ZTV FRS 2013, Fassung 2017)"- Nachweis der Qualifikation der sachkundigen Fachkraft gemäß den "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten ()"- Nachweis der Qualifikation des Markierungsfachmannes gemäß den "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen (ZTV M13)"- Prüfzeugnis der BASt und Sicherheitsdatenblatt für MarkierungssystemeWeitere Bedingungen siehe Vertragsunterlagen.