Sanierung der Rheinbrücke "Josef-Kardinal-Frings-Brücke", Düsseldorf
3. BA Instandsetzung B1, JFK-3. BA Instandsetzung B1, JKF-Brücke & B7 Heerdt Verstärkung: SiGeKo
Honorar
Auskünfte werden nur über den Kommunikationsraum erteilt. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 8 Tage vor Ablauf der Angebots- bzw. Teilnahmefrist über die Kommunikation der Vergabeplattform eingegangen sind.
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheides auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Unterlagen können gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachgefordert werden.
siehe Vergabeunterlagen und § 123 - § 124 GWB
siehe Vergabeunterlagen
Nachweis einer abgeschlossenen Ausbildung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Abschluss als Ingenieur, Techniker oder Meister
Sachkundennachweis (SiGeKo) (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Nachweis eines Sachkundennachweis als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) gemäß RAB 30 Anlage B und C
Sachkundennachweis gemäß TRGS 524 (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Referenzprojekte als Koordinator gemäß TRGS 524 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweis von 2 Referenzprojekte als Koordinator gemäß TRGS 524
Referenzprojekte als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweis von 2 Referenzprojekten als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) bei Brückenbauprojekten
Berufshaftpflicht (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Nachweis, dass im Auftragsfall durch eineHaftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 2 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 2 Mio. EUR gegeben ist. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Umweltschäden nach dem Umweltschadens-Gesetz sind von der Berufshaft einzuschließen.
§ 45 (4) Nr. 2 VgV - Nachweis, dass im Auftragsfall durch eineHaftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 2 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 2 Mio. EUR gegeben ist. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Umweltschäden nach dem Umweltschadens-Gesetz sind von der Berufshaft einzuschließen.
§ 46 (3) Nr. 2 VgV - Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
1 Person (Benennung der sachkundigen Person, die die Maßnahme betreut und nachweislich in der Firma beschäftigt ist):
- mit einem Abschluss als Ingenieur, Techniker oder Meister- mit einem Sachkundennachweis als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) gemäß RAB?30 Anlage B und C - mit 2 nachgewiesenen Referenzprojekte als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) bei Brückenbauprojekten- mit einem Sachkundennachweis gemäß TRGS 524 - Mit 2 nachgewiesenen Referenzprojekte als Koordinator gemäß TRGS 524
Die einzelnen Leistungen können auch von mehreren Personen erbracht werden.Es sind die sachkundigen Personen sowie die fachlich gleichwertige Vertretung zu benennen. (Eintragung im Formular 10009 Projektverantwortliche)
§ 46 (3) Nr. 10 VgV - Teile des Auftrages, die unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen:
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen, mit Ausnahme des Nachweises zur Höhe der geforderten Berufshaftpflichtversicherung.
Abschlagszahlungen gemäß Projektfortschritt
Nachweis, dass im Auftragsfall durch eineHaftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 2 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 2 Mio. EUR gegeben ist. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Umweltschäden nach dem Umweltschadens-Gesetz sind von der Berufshaft einzuschließen.Bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt.
Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften.
siehe Ausschreibungsunterlagen