Lieferung von Ölbindemittel
Jeweils um ein Jahr möglich.
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrags nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang eines Nichtabhilfebescheides auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Siehe Ausschreibungsunterlagen
Prüfzeugnisse (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Zulassung und Prüfzeugnisse der angebotenen Materialien
Siehe Ausschreibungsunterlagen.Einzureichende Unterlagen:
* Mit dem Angebot** Mittels Eigenerklärung:- Eigenerklärung Eignung** Mittels Dritterklärung:- Prüfungszeugnisse