Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen den Ersatzneubau des Bestandsbauwerks an der Bundesstraße B 266 in Einruhr. Die Leistungen umfassen die Fertigungsüberwachung der Stahlkonstruktion für den Ersatzneubau. Überwachungen werden im Werk sowie auf der Baustelle gefordert.
Fertigungsüberwachung
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheides auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Unterlagen können gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachgefordert werden.
siehe Vergabeunterlagen und § 123 - § 124 GWB
siehe Vergabeunterlagen
Berufshaftpflicht (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Nachweis der abgeschlossenen Ausbildung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Referenzen "Fertigungsüberwachung Stahlbau und Korrosionsschutz"" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Referenzen/-Projekte (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Abschlagszahlungen gemäß Projektfortschritt
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nachweis, dass im Auftragsfall durch eineHaftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 2,0 Mio EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 2,0 Mio EUR gegeben ist. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mind. das zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Umweltschäden nach dem Umweltschadens-gesetz sind von der Berufshaft einzuschließen.
Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften.
Siehe Ausschreibungsunterlagen