Baumaßnahmen auf Bundes- und Landesstraßen
Bahndienstleistungen und Sperrpausenkoordination
Nordrhein-Westfalen
Honorar
Auskünfte werden nur über den Kommunikationsraum erteilt. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 8 Tage vor Ablauf der Angebots- bzw. Teilnahmefrist über die Kommunikation der Vergabeplattform eingegangen sind.
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrags nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang eines Nichtabhilfebescheides auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Unterlagen können gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachgefordert werden.
siehe Vergabeunterlagen und § 123 - § 124 GWB
siehe Vergabeunterlagen
§ 45 (4) Nr. 2 VgV - Nachweis, dass im Auftragsfall durch eineHaftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 2,0 Mio. EUR und fürsonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 2,0 Mio. EUR gegeben ist.
§ 46 (3) Nr. 2 VgV - Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringungeingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:Die ausführenden Personen müssen mindestens 3 Jahre Berufserfahrung aufweisen.Für die benannten Personen muss mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt aus denvergangenen fünf Jahren vorgewiesen werden. Außerdem müssen die Personen folgendeQualifikationen nachweisen:- 1 Person benennen mit Erfahrung in der Aufstellung von BETRAen und BetrieblichenAnordnungen nach Richtlinien der DB Netz AG (Ril) 406. Die Fachkräftemüssen entsprechend der EBA dafür ausgebildet sein.- 1 Person benennen mit Erfahrung als Bauüberwacher im Bahnbau. Die Fachkraft musszusätzlich eine Präqualifikation zum Bauüberwacher Bahn (BÜB Oberbau oder BÜB KonstruktiverIngenieurbau) vorweisen.- 1 Person benennen mit Erfahrung als Sicherheitsaufsichtskraft. Für die Sicherheitsaufsichtskräfteist der Nachweis zur Qualifikation als Fachkraft für Schutz und Sicherheit oder zur Sicherungsaufsicht erforderlich.- 1 Person benennen mit Erfahrung als Bahnerdungsberechtigter mit entsprechenden Nachweisen- 1 Person mit Zugangsberechtigung zur Anmeldung von SperrpausenDie Referenzen müssen in Zusammenhang mit elektrifizierten und nicht elektrifizierten Streckenstehen. Hierfür können auch zwei unterschiedliche Referenzen angegeben werden, wenn keineReferenz vorliegt, in der beides in einem Projekt durchgeführt wurde.Ebenfalls müssen die Referenzen in Zusammenhang mit einer klassifizierten Straße stehen.Zusätzlich müssen diese Personen Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit dem öffentlichenDienst nachweisen.Personen können auch mehrfach genannt werden.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV - Ausführung von Leistungen in den letzten sieben Jahren, die mit der zu vergebenden Leistungvergleichbar sind.Der Bewerber muss mindestens die folgenden Leistungen jeweils für ein vergleichbares Projekterbracht haben:Die Durchführung einer Aufstellung von BETRAen und Betrieblichen Anordnungen nach Richtliniender DB Netz AG (Ril) 406.Die Gesamtkoordination und Baubetriebsplanung für Bauwerksprüfungen und Sperrpausen inAbstimmung mit der DB AG.Die Referenzen müssen in Zusammenhang mit elektrifizierten und nicht elektrifizierten Streckenstehen. Hierfür können auch zwei unterschiedliche Referenzen angegeben werden, wenn keineReferenz vorliegt, in der beides in einem Projekt durchgeführt wurde. Ebenfalls müssen dieReferenzen in Zusammenhang mit einer klassifizierten Straße stehen.
§ 46 (3) Nr. 6 VgV - Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehabeninkl. berufliche Befähigung.Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im hier ausgeschriebenen Leistungsbild.Für die benannten Führungskräfte muss mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt (aus denletzten 5 Jahren) in der Funktion als Projektleiter*in für die Gesamtkoordination undBaubetriebsplanung für Bauwerksprüfungen und Sperrpausen in Abstimmung mit der DB AG inZusammenhang mit elektrifizierten und nicht elektrifizierten Strecken nachgewiesen werden.Hierfür können auch zwei unterschiedliche Referenzen angegeben werden, wenn keine Referenzvorliegt, in der beides in einem Projekt durchgeführt wurde.Ebenfalls müssen die Referenzen in Zusammenhang mit einer klassifizierten Straße stehen.Zusätzlich müssen diese Personen Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit dem öffentlichenDienst nachweisen. Mindestens eine der beiden Führungskräfte (Projektleiter*in oder Vertretung)muss Erfahrungen in der Aufstellung von BETRAen und Betrieblichen Anordnungen nach Richtliniender DB Netz AG (Ril) 406 vorweisen.Zu benennen sind die Projektleitung und deren Vertretung.
§ 46 (3) Nr. 10 VgV - Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werdensollen.Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer denMindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen, mit Ausnahme des Nachweises zurHöhe der geforderten Berufshaftpflichtversicherung.
Abschlagszahlungen gem. Projektfortschritt
Nachweis, dass im Auftragsfall durch eineHaftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 2,0 Mio. EUR und fürsonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 2,0 Mio. EUR gegeben ist.
Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter.Mehrfachnennungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften.
siehe Ausschreibungsunterlagen