Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium der Justiz, dieses vertreten durch die Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm, vergibt als Rahmenvertrag die Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen für die im Oberlandesgerichtsbezirk Hamm gelegenen Justizbehörden in 10 Gebietslosen ab dem 01.04.2025. Ziel der Ausschreibung ist eine sichere, rechtskonforme, effektive, ökonomische und ökologische Leistungserbringung durch den/die Auftragnehmer. Nähere Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf entnommen werden.
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium der Justiz, dieses vertreten durch die Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm, vergibt als Rahmenvertrag die Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen für die im Oberlandesgerichtsbezirk Hamm gelegenen Justizbehörden in 10 Gebietslosen ab dem 01.04.2025. Gegenstand der Dienstleistung ist die Abholung, Beförderung und die Zustellung der folgenden Briefgrößen bzw. Briefarten: I) Standardbrief und Postkarten L: 140-235 mm, B: 90-125 mm, H: bis 5 mm, bis 20 g II) Kompaktbrief L: 100-235 mm, B: 70-125 mm, H: bis 10 mm, bis 50 g III) Großbrief L: 100-353 mm, B: 70-250 mm, H: bis 20 mm, bis 500 g IV) Maxibrief L: 100-353 mm, B: 70-250 mm, H: bis 50 mm, bis 1.000 g V) Einschreiben: Einschreiben sind nachweispflichtige Sendungen, die in den Formaten I) bis IV) übergeben werden. a) Einwurf-Einschreiben: Der Absender erhält einen Auslieferungsnachweis der Briefsendung vom Auftragnehmer. b) Übergabe-Einschreiben Der Absender kann über eine Sendungsverfolgung den Auslieferungsvermerk einsehen. c) Einschreiben mit Rückschein: Der Absender erhält zusätzlich zum Auslieferungsnachweis eine Empfangsbestätigung mit der Originalunterschrift des Empfängers / Empfangsberechtigten, die den Erhalt der Sendung gem. § 175 ZPO dokumentiert. Nähere Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf entnommen werden.
Der Rahmenvertrag kann zweimal um ein Jahr verlängert werden.
Die jeweiligen Briefsendungen sind bei den einzelnen Justizbehörden im jeweiligen Landgerichtsbezirk je nach Los abzuholen, zu befördern und zuzustellen.
Der Erfüllungsort ist bei den einzelnen Justizbehörden im Landgerichtsbezirk.
Es wird auf die Leistungsbeschreibung nebst Anlagen verwiesen.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch die Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm (PinOLG).Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich bei der PinOLG gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB zu rügen.Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der PinOLG gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB geltend gemacht werden.Teilt die PinOLG dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen.Bieter, deren Angebot für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden soll, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB darüber informiert.Ein Vertrag darf erst 10 Kalendertage (15 Kalendertage bei nicht elektronischem Versand) nach Absendung dieser Information durch die PinOLG geschlossen werden. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die PinOLG; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Unternehmen kommt es nicht an.
Die Leistung ist bei den jeweiligen Justizbehörden des Landgerichtsbezirks Arnsberg zu erbringen.
Das voraussichtliche Sendungsaufkommen im Los 1 beträgt ca. 2.040.700 Briefsendungen.
Die Leistung ist bei den jeweiligen Justizbehörden im Landgerichtsbezirk Bielefeld zu erbringen.
Das voraussichtliche Sendungsaufkommen im Los 2 beträgt ca. 4.597.760 Briefsendungen.
Die Leistung ist bei den jeweiligen Justizbehörden im Landgerichtsbezirk Bochum zu erbringen.
Das voraussichtliche Sendungsaufkommen im Los 3 beträgt ca. 3.446.248 Briefsendungen.
Die Leistung ist bei den jeweiligen Justizbehörden im Landgerichtsbezirk Detmold zu erbringen.
Das voraussichtliche Sendungsaufkommen im Los 4 beträgt ca. 1.431.484 Briefsendungen.
Die Leistung ist bei den jeweiligen Justizbehörden im Landgerichtsbezirk Dortmund zu erbringen.
Das voraussichtliche Sendungsaufkommen im Los 5 beträgt ca. 8.081.736 Briefsendungen.
Die Leistung ist bei den einzelnen Justizbehörden im Landgerichtsbezirk Essen zu erbringen.
Das voraussichtliche Sendungsaufkommen im Los 6 beträgt ca. 7.166.900 Briefsendungen.
Die Leistung ist bei den jeweiligen Justizbehörden im Landgerichtsbezirk Hagen zu erbringen.
Das voraussichtliche Sendungsaufkommen im Los 7 beträgt ca. 3.460.824 Briefsendungen
Die Leistung ist bei den jeweiligen Justizbehörden im Landgerichtsbezirk Münster zu erbringen.
Das voraussichtliche Sendungsaufkommen im Los 8 beträgt ca. 5.364.272 Briefsendungen.
Die Leistung ist bei den jeweiligen Justizbehörden im Landgerichtsbezirk Paderborn zu erbringen.
Das voraussichtliche Sendungsaufkommen im Los 9 beträgt ca. 1.956.708 Briefsendungen.
Die Leistung ist bei den jeweiligen Justizbehörden im Landgerichtsbezirk Siegen zu erbringen.
Das voraussichtliche Sendungsaufkommen im Los 10 beträgt ca. 2.325.240 Briefsendungen.