Das Polizeipräsidium Münster beabsichtigt, die Vergabe von Abschleppleistungen und Sicherstellungen von Kraftfahrzeugen im Rahmen entsprechender Sicherstellungsverträge mit Wirkung vom 01.04.2026 neu zu vergeben.
Der Auftragnehmer hat für den Auftraggeber im Rahmen hoheitlicher Maßnahmen Fahrzeuge aller Art abzuschleppen, zu versetzen, zu bergen, zu transportieren, zu verwahren und bei Bedarf zu entsorgen.
Der vom Auftragnehmer zu erbringende Leistungsgegenstand ist in Gebiets- und Fachlose aufgeteilt.
Die Gesamtleistung ist auf 54 Lose aufgeteilt.
Angebote auf die vorgenannten Gebietslose und Fachlose können für mehrere Lose oder ein einzelnes Los abgegeben werden.
Vom Bieter ist eindeutig anzugeben, auf welches Los oder welche Lose sich das Angebot bezieht. Auf jedem Preisblatt ist der Bezug zu einem Los oder mehreren Losen eindeutig kenntlich zu machen.
Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass - sofern nicht unter normalen Bedingungen jeder Punkt des Zuständigkeitsbereiches in der vorgegebenen Reaktionszeit erreicht werden kann - das anbietende Unternehmen entsprechende Filialen/ Standorte in diesem Gebiet nachweisen muss.
Der Erfüllungsort ist dem jeweiligen Los zu entnehmen
Gemäß GWB
Keine Angaben
Die fehlenden Unterlagen werden einmalig nachgefordert, sofern nicht die Bestimmungen aus § 57 VgV berührt sind. Sollte der Nachforderung innerhalb der festgesetzten Frist nicht nachgekommen werden, wird der Bieter ausgeschlossen.
Konzeption erhöhter Platz- und Gerätebedarf (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Detaillierte Konzeption, aus der hervorgeht, wie der erhöhte Platz- und Gerätebedarf erfüllt wird (z. B. durch Anmietung von weiteren Flächen, Leasing von weiteren Fahrzeugen usw.), soweit sich dies nicht bereits aus den nach Nummer 2.5 dieser Leistungsbeschreibung vorzulegenden Unterlagen (zum Sicherstellungsgelände bzw. zur Anzahl der Abschleppfahrzeuge) ergibt.
Darlegung zur Erklärung des Erreichens der erforderlichen Reaktionszeit (Auf Anforderung der Vergabestelle; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Stellt die Zentrale Vergabestelle die Unmöglichkeit zur Erreichung der geforderten Reaktionszeit aus 2.4 der Leistungsbeschreibung fest, ist seitens des Bieters darzulegen, wie die erforderliche Reaktionszeit erreicht werden kann
Eigenerklärung "Fuhrpark" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung über die Erfüllung der Voraussetzungen über den Fuhrpark gemäß Punkt 2.5. und 2.5.1 der Leistungsbeschreibung. Dazu zählt ausdrücklich auch das Abschleppen, das Versetzen, das Bergen, das Transportieren und das Verwahren von Fahrzeugen mit reinem Elektroantrieb
Eigenerklärung "Abstell- und Verwahrflächen" (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung zur Erfüllung der Voraussetzungen über die Abstell- und Verwahrflächen gemäß Punkt 2.5.2 der Leistungsbeschreibung
Nachweis "Ausbildung" (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Gem. 2.6 der Leistungsbeschreibung:1. Nachweis des gesamten auf der Personalliste genannten Personals über die Ausbildung DGUV-I 209-093 - Stufe 1S.2. Nachweis mindestens eines Mitarbeiters über die Ausbildung DGUV-I 209-093 - Stufe 2S.
Nachweis "Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung" (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Gem. 3.2 der Leistungsbeschreibung: 1. Bescheinigung über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister bzw. sonstige Erlaubnis zur Berufsausübung. 2. Erlaubnis zum gewerblichen Güterkraftverkehr gem. Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) oder Gemeinschaftslizenz gem. VO (EG) Nr. 1072/2009.
Nachweis "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Gem. Punkt 3.3 der Leistungsbeschreibung: 1. Nachweis erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung. 2. Nachweis einer Umweltschadenversicherung für Schäden nach dem Umweltschadensgesetz über eine Deckungssumme von mindestens 3 Mio. Euro3. Nachweis einer Hakenlastversicherung mit einer Deckungssumme für Güter- und Folgeschäden für das Fachlos 1 in Höhe von mindestens 500.000 Euro, für das Fachlos 2 und Fachlos 3 in Höhe von mindestens 1.000.000 Euro.
Nachweis "Berufliche Leistungsfähigkeit" (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Gem. 3.5 der Leistungsbeschreibung: 1. Namentliche Nennung der einzusetzenden Mitarbeiter in Form einer Personalliste mit Nennung der Qualifikation. 2. Nachweis, dass die mit der Auftragsausführung vorgesehenen Personen über folgende Grundkenntnisse verfügen: a) Aus-/Fortbildung zur "Bergungs- und Abschleppfachkraft".b) Unterweisung über die Inhalte der Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten gem. DGUV-I 214-010.c) Befähigung zur Auftragsausführung bei Fahrzeugen mit elektrischen oder teil-elektrischen Antrieben und Hochvoltbatterien gem DGUV-I 209-093 - min. Stufe 1S.3. Nachweis, dass mind. ein Mitarbeiter über die fachliche Qualifikation "Bergungsleiter" verfügt.
Einzureichende Unterlagen:- Angebotsschreiben, Formular 324 ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Bietergemeinschaftserklärung, Formular 531 ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Eigenerklärung Ausschlussgründe, Formular 521 ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Eigenerklärung Mindestlohngesetz, Formular 522 ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Eignungsleihe, Unterauftrag, Formular 532 ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer, Eignungsleihe, Formular 533 ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Anlage 1 - Preisblatt ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Das Preisblatt ist vom Bieter vollständig auszufüllen. Pro Los ist ein Preisblatt auszufüllen.Es müssen die Netto Preise (exklusive Mehrwertsteuer angegeben) werden.- Anlage 4 - Kontaktdaten zur Auftragserteilung ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Gesamtes Stadtgebiet der Stadt Münster, inklusive B 51 / B 219, auf dem Ge-biet der Stadt Münster, vom Autobahnkreuz Münster Süd (A 1 / A 43), ohne Auf- und Ab-fahrten, bis zur Kreuzung Hammer Straße (B 54) einschl. der Verbindungsstrecke (B 219) zur Weseler Straße.
AS Hamm Bockum (km 304,940) bis AK Münster-Süd (km 278,911), ohne Auf- und Abfahrten der BAB 43.
AK Münster-Süd (km 278,912) bis AS Greven FMO (km 253,220).
AS Greven FMO (km 253,221), ohne Auf- und Abfahrten, bis AS Osnabrück Hafen (km 225,206).
AS Oberhausen-Königshardt (km 471,817) bis AS Gelsenkirchen-Buer (km 456,242)
AS Gelsenkirchen-Buer (km 456,241), ohne Auf- und Abfahrten, bis AS CAS-Henrichenburg (km 438,078)
AS Rheine-Nord (km 28,444) bis AS Ibbenbüren (km 49,357)
AS Ibbenbüren (km 49,358), ohne Auf- und Abfahrten, bis AS Hasbergen-Gaste (km 66,915)
AK Bottrop (km 0,093) bis AS Reken (km 29,614).
AK Bottrop (km 0,093) bis AS Reken (km 29,614)
AS Reken (km 29,615), ohne Auf- und Abfahrten, bis AS Legden (km 57,517).
AS Legden (km 57,518), ohne Auf- und Abfahren, bis AS Ochtrup-Nord (km 81,090).
AS Gelsenkirchen-Hessler (km 34,628) bis AS Herne-Crange (km 44,357).
AS Herne-Crange (km 44,358), ohne Auf- und Abfahrten, bis AS Castrop-Rauxel (km 55,071).
AS Herne-Eickel (km 29,692) bis AK Marl-Nord (49,944), ohne Auf und Abfahrten des AK Marl Nord. Einschließlich L 511 (auf dem Gebiet der Städte Herten und Recklinghausen, von der Einmündung Westerholter Straße (K46) in Herten bis zur Anschlussstelle Recklinghausen Nord (Haltener Straße / L 511) in Recklinghausen).
AK Marl-Nord (km 49,945) bis Dülmen-Nord (km 70,222), ohne Auf- und Abfahrten der AS Dülmen-Nord
AS Dülmen-Nord (km 70,223), einschließlich B 474n (auf dem Gebiet der Stadt Dülmen, von der Anschlussstelle Dülmen-Nord (A 43) bis zur Einmündung Münsterstraße (L 551)); bis Autobahnkreuz Münster-Süd, ohne Auf-und Abfahrten.
AS Goethe/Steinstraße (km 1,434) bis AS Marl-Frentrop (13,188), einschließlich B 224 (auf dem Gebiet der Stadt Gladbeck, vom Ausbauende der A 52 (Essener Straße) bis zur Kreuzung Steinstraße/Goethe Straße)
AS Marl-Frentrop (km 13,189), ohne Auf- und Abfahrten, bis AK Marl-Nord (km 26,576), ohne Auf- und Abfahrten; einschließlich folgender Strecken: An der AS Dorsten-Ost die L 608 von km 0,000 bis km 1,362 (Marler Str.), sowie in Höhe des AK Marl-Nord die L 612 (auf dem Gebiet der Städte Marl und Haltern, vom Autobahn-kreuz Marl Nord (A 43/ A 52 in Marl bis zur Anschlussstelle Haltern (Bossendorfer Damm/Recklinghäuser Straße/L 551) in Haltern )