Ziel dieser Ausschreibung ist es, einen Wirtschaftsteilnehmer zu beauftragen, der die Wahrnehmung der Aufgaben einer Servicestelle zur Begleitung der Landesprogramme "Familienzentren in Nordrhein-Westfalen" "plusKITAS" und "Chancen-Kitas" übernimmt. Ein zukünftiger Auftragnehmer einer Servicestelle erbringt Leistungen für drei verschiedene Ausprägungen von Kindertageseinrichtungen.
Das MKJFGFI beabsichtigt eine Zusätzliche Vertragsvereinbarung für die Dauer von ca. 3 Jahren mit der Option der einmaligen einjährigen Verlängerung abzuschließen. Die Laufzeit ist geplant vom 01.10.2026 - 31.07.2029, optional bis 31.07.2030..
Aufgabe der "Servicestelle" ist die impulsgebende Begleitung (Steuerung) von Trägern und Familienzentren gemäß §§ 42 und 43 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) einschl. der Verordnung zur Durchführung des Kinderbildungsgesetzes (Durchführungsverordnung KiBiz - DVO KiBiz).
Die Begleitstruktur soll die Einrichtungen, und hier insbesondere die zusätzlichen Fachkräfte sowie die Fachberatungen, systematisch bei der Weiterentwicklung ihrer pädagogischen Arbeit unter besonderen Bedingungen sozialer Benachteiligung unterstützen.
Erwartet wird eine Unterstützung der Landesregierung bei der Implementierung und Umsetzung des Modellprojekts Chancen-Kita. Weiterhin wirkt der zukünftige Auftragnehmer in Absprache mit dem MKJFGFI bei der fachlichen und qualitativen Beratung, Begleitung und Entwicklung der Chancen-Kitas mit und führt eine wissenschaftliche Evaluation der Chancen-Kitas durch.
Die Vertragsvereinbarung kann einmalig um ein weiteres Jahr bis zum 31.07.2030 verlängert werden, sofern ausreichend Haushaltsmittel beim Auftraggeber zur Verfügung stehen.
Das Ausführungskonzept wird anhand des Bewertungskonzeptes bewertet und gemäß dem Bewertungsschema im Einzelnen bepunktet. Die höchste Punktzahl ist die beste.
Der niedrigste Preis bekommt die höchste Punktzahl. Max. 5 Punkte werden hier vergeben.
Aus Gründen des Umweltschutzes haben der zukünftige Auftragnehmer und seine Unterauftragnehmer bei der Ausführung des Auftrags, z.B. bei der Verpflegung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer möglichst die Verwendung von Wegwerfartikeln zu vermeiden. Außerdem sind - wenn möglich und verhältnismäßig - abfallarme und möglichst regionale Erzeugnisse zu verwenden.
Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz des Landes NRW (www.evergabe.nrw.de) zur Verfügung gestellt. Die Nutzung des Vergabemarktplatzes NRW ist kostenfrei.Sie können dort die Vergabeunterlagen herunterladen sowie Nachrichten an die Vergabestelle senden und Nachrichten der Vergabestelle einsehen. Die Vergabeunterlagen können ohne Registrierung anonym vom Vergabemarktplatz NRW heruntergeladen werden. Es wird jedoch empfohlen sich zu registrieren, um im Rahmen des Austausches von Kommunikationsnachrichten eine automatische Benachrichtigung zu erhalten. Alle Nachrichten der Vergabestelle werden zum Gegenstand der Ausschreibung gemacht und sind bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen.Auf die Informationen zur Datenschutz-grundverordnung wird im Formular 312_322 a hingewiesen, das den Vergabeunterlagen zum Download beigefügt ist.
Der Hauptauftragnehmer arbeitet mit 3 Unterauftragnehmern zusammen.