Das MKJFGFI NRW beabsichtigt im Zuge des offenen Verfahrens einen Wirtschaftsteilnehmer mit der Durchführung einer Ausgangsanalyse und der darauf aufbauenden Erstellung einer Entwicklungsplanung gemäß § 8 Gewalthilfegesetz zu beauftragen.
Die Ausgangsanalyse soll sowohl die aktuellen Schutz- und Beratungskapazitäten für gewaltbetroffene Frauen und ihre (mitbetroffenen) Kinder in Nordrhein-Westfalen abbilden als auch den zusätzlichen Bedarf zur Erreichung des gesetzlich vorgesehenen Zustands aufzeigen.Die auf der Ausgangsanalyse aufbauende Entwicklungsplanung soll die zeitliche Abfolge und schrittweise Entwicklung eines Netzes von Schutz- und Beratungsangeboten darstellen. Dies umfasst auch die mindestens erforderliche sachliche und personelle Ausstattung der jeweiligen Einrichtung.
Der Auftrag soll bis zum 30.11.2026 fertig gestellt sein.
keine Angaben
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Alle Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf dem Vergabemarktplatz NRW - www.evergabe.nrw.de - in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Um die Vergabeunterlagen des hiesigen Vergabeverfahrens kostenfrei herunterladen zu können, muss der Bieter sich nicht auf dem Vergabemarktplatz NRW registrieren. Die Unterlagen können anonym herunter geladen werden. Um die Kommunikationsfunktion des Vergabemarktplatzes nutzen zu können ist jedoch eine kostenlose Registrierung erforderlich und über den Vergabemarktplatz NRW ein Antrag auf Freischaltung für den Projektraum des vorliegenden Vergabeverfahrens zu stellen. Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW unter www.evergabe.nrw.de durchgeführt. Bieter, die nicht registriert sind, können keine Nachrichten erhalten. Die Abgabe eines Angebots ohne sich registrieren zu lassen ist zwar möglich, aber lässt seitens der Vergabestelle technisch keine Kommunikation über den Vergabemarktplatz NRW zu. Die Kosten/der Aufwand des Bieters für die Erstellung und Einreichung des Angebotes werden/wird vom Auftraggeber nicht erstattet. Insoweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen, die nicht die Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW betreffen, ausschließlich in elektronischer Form über die Kommunikationsfunktion des entsprechenden Projektraums des Vergabemarktplatzes NRW an den Auftraggeber zu richten. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016) Informationen über den Zweck und Umfang der Datenerhebung sowie dem Schutz Ihrer Daten finden Sie im Formular 312a/322a EU (Information DSGV) das auf dem Formularserver zum Herunterladen bereitgestellt wird. Es darf nur ein Hauptangebot abgegeben werden!
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, beizubringende Unterlagen, die nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt worden sind, insoweit in den Unterlagen selbst oder an anderer Stelle nichts Gegenteiliges geregelt ist, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf die Nachforderung. Weitergehend behält sich der Auftraggeber das Recht vor, insofern einzelne Unterlagen unvollständig oder missverständlich sind, die Bieter - unter Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes - aufzufordern, ihre Unterlagen zu vervollständigen oder zu erläutern. Die Bieter haben jedoch auch auf diese Nachforderung keinen Anspruch. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber das Recht vor, nur die Bieter, die an Rang 1 - 3 liegen, aufzufordern, ihre Unterlagen zu vervollständigen oder zu erläutern.
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gem. § 44 VgV - siehe hierzu auch Formular 325 EU, das zum Download zur Verfügung steht. 1. Kurze Selbstdarstellung des bietenden Unternehmens (Rechtsform, Gründungsjahr und -ort, Management, Standorte etc.) 2. Darstellung der fachlichen Schwerpunkte des Bieters (Kernkompetenzen) 3. Die Projektleitung und deren wissenschaftliche Mitarbeitende müssen mindestens einenHochschulabschluss in Sozialwissenschaften oder in vergleichbaren Fachgebieten vorweisen.Deren Qualifikationen sind zwingend durch Zeugnisse, Urkunden, etc. nachzuweisen. Gefordert werden auch tabellarische Lebensläufe und Arbeitszeugnisse des einzusetzenden Personals, um dessenBerufserfahrung zu belegen.
technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. § 46 VgV - siehe hierzu auch Formular 325 EU, das zum Download zur Verfügung steht. 1. Nachweis der geforderten Kenntnisse, Erfahrungen und Kompetenzen durch die Vorlage von mindestens einer (1) aussagekräftigen positiven Referenz über vergleichbare Leistungen des bietenden Unternehmens, welche nicht länger als drei (3) Jahre zurückliegt mit einem Mindestumsatz i. H. v. 100.000 Euro. Die Referenz muss zu folgenden Punkten verifizierbar sein:- langjährige Erfahrungen in empirischer Datenanalyse und Datenerhebung.- Von Vorteil ist, wenn das bietende Unternehmen Kenntnisse zu Datenerhebungen im Zusammenhang mit sozialen und gemeinnützigen Infrastrukturprojekten und insbesondere zu Projekten im frauenpolitischen Bereich sowie zu Fragen des Gewaltschutzes (ggf. unter zusätzlicher Vorlage wissenschaftlicher Abhandlungen) vorweisen kann.- Von Vorteil ist - unabhängig von der in Bezug genommenen Referenz - , , wenn das bietende Unternehmen auch Kenntnisse:- im Hinblick auf Kooperationen mit sozialen Trägern, Kommunen und/oder Behörden z.B. durch Vorlage von entsprechenden Kooperationsvereinbarungen oder entsprechenden anderen Unterlagen/Dokumenten,- zur barrierefreien Bauweise gemäß DIN 18040 durch Vorlage von entsprechenden Zertifikaten,- für Qualitätsmanagement gemäß DIN EN ISO 9001 durch Vorlage von entsprechenden Zertifikaten,nachweisen kann.2. Angabe der technischen Fachkräfte bzw. der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen:Das für die ausgeschriebenen Leistungen eingesetzte wissenschaftliche Personal muss über fundierte Kenntnisse in empirischer Datenanalyse verfügen, bestenfalls im Bereich der sozialen und gemeinnützigen Infrastruktur und/oder im frauenpolitischen Bereich, insbesondere zu Fragen des Gewaltschutzes. Die Erfahrungen sind entsprechend nachzuweisen, z.B. mittels abgeschlossener Projekte oder wissenschaftlicher Publikationen.3. Die durch das bietende Unternehmen benannte Projektleitung muss zudem über Erfahrungen und Kenntnisse im Projektmanagement verfügen. Dies ist durch die Vorlage mindestens einer (1) weiteren positiven aussagekräftigen Referenz aus den letzten drei (3) Jahren nachzuweisen.4. Angabe, welche Teile des Auftrags das bietende Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Siehe Vergabeunterlagen, insbesondere Nr. 17 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen des Landes NRW (ZVB NRW), Formular 512
Es wird auf die Besonderen Vertragsbedingungen verwiesen. Die Besonderen Vertragsbedingungen können vom Formularserver heruntergeladen werden. Ebenso wird auf die Zusätzlichen Vertragsvereinbarungen dieser Ausschreibung hingewiesen, die auch zum Download zur Verfügung stehen.