Entwicklung und Durchführung eines Kinderrechte Monitorings in Nordrhein-Westfalen
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
14.10.2025
21.10.2025 12:00 Uhr
21.10.2025 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW
106/5773/2007
Völklinger Str. 4
40219
Düsseldorf
Deutschland
DEA11
Referat 124
vergabestelle@mkjfgfi.nrw.de
+49 211837-2150
+49 211837-2200

Angaben zum Auftraggeber

Oberste Landesbehörde
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Vergabemarktplatz NRW
t:02118372150
www.evergabe.nrw.de
40219
Düsseldorf
Deutschland
DEA11
keine.angabe@moeglich.de
+49 0000000000
+49 0000000-000
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW
106/5773/2007
Völklinger Str. 4
40219
Düsseldorf
Deutschland
DEA11
Referat 124
vergabestelle@mkjfgfi.nrw.de
+49 211837-2150
+49 211837-2200

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland Spruchkörper Düsseldorf c/o Bezirksregierung Köln
t:02211473045
Zeughausstr. 2 - 10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
Geschäftsstelle
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 221147-3045
+49 221147-2889

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

75130000-6
75131000-3
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Das MKJFGFI beabsichtigt im Zuge des offenen Verfahrens einen Wirtschaftsteilnehmer zu beauftragen, der ein unabhängiges, indikatorengestütztes Kinderrechte-Monitoring für Nordrhein-Westfalen entwickelt und umsetzt.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Das Monitoring soll die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention im Land systematisch beobachten, bestehende Lücken identifizieren und eine fundierte Grundlage für die Weiterentwicklung kinderrechtsbasierter Politik und Verwaltung schaffen.
Es soll eine geeignete Stelle beauftragt werden, die ein tragfähiges Monitoringsystem konzipiert und implementiert. Dabei steht im Fokus, die tatsächliche Umsetzung von Kinderrechten in ihrer ganzen Breite sichtbar zu machen - einschließlich struktureller Entwicklungen, Maßnahmen und ihrer Wirkungen im Lebensalltag von Kindern und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen.
Der Auftrag soll innerhalb von 24 Monaten nach Vertragslaufzeitbeginn fertig gestellt sein.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
24
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Deutschland
DEA11

keine Angaben

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y6LYTL4GYQPN

Einlegung von Rechtsbehelfen

Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Alle Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf dem Vergabemarktplatz NRW - www.evergabe.nrw.de - in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Um die Vergabeunterlagen des hiesigen Vergabeverfahrens kostenfrei herunterladen zu können, muss der Bieter sich nicht auf dem Vergabemarktplatz NRW registrieren. Die Unterlagen können anonym herunter geladen werden. Um die Kommunikationsfunktion des Vergabemarktplatzes nutzen zu können ist jedoch eine kostenlose Registrierung erforderlich und über den Vergabemarktplatz NRW ein Antrag auf Freischaltung für den Projektraum des vorliegenden Vergabeverfahrens zu stellen. Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW unter www.evergabe.nrw.de durchgeführt. Bieter, die nicht registriert sind, können keine Nachrichten erhalten. Die Abgabe eines Angebots ohne sich registrieren zu lassen ist zwar möglich, aber lässt seitens der Vergabestelle technisch keine Kommunikation über den Vergabemarktplatz NRW zu. Die Kosten/der Aufwand des Bieters für die Erstellung und Einreichung des Angebotes werden/wird vom Auftraggeber nicht erstattet. Insoweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen, die nicht die Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW betreffen, ausschließlich in elektronischer Form über die Kommunikationsfunktion des entsprechenden Projektraums des Vergabemarktplatzes NRW an den Auftraggeber zu richten. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016) Informationen über den Zweck und Umfang der Datenerhebung sowie dem Schutz Ihrer Daten finden Sie im Formular 312a/322a EU (Information DSGV) das auf dem Formularserver zum Herunterladen bereitgestellt wird. Es darf nur ein Hauptangebot abgegeben werden!

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

59
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, beizubringende Unterlagen, die nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt worden sind, insoweit in den Unterlagen selbst oder an anderer Stelle nichts Gegenteiliges geregelt ist, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf die Nachforderung. Weitergehend behält sich der Auftraggeber das Recht vor, insofern einzelne Unterlagen unvollständig oder missverständlich sind, die Bieter - unter Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes - aufzufordern, ihre Unterlagen zu vervollständigen oder zu erläutern. Die Bieter haben jedoch auch auf diese Nachforderung keinen Anspruch. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber das Recht vor, nur die Bieter, die an Rang 1 - 3 liegen, aufzufordern, ihre Unterlagen zu vervollständigen oder zu erläutern.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gem. § 44 VgV - siehe hierzu auch Formular 325 EU, das zum Download zur Verfügung steht.
1. Kurze Selbstdarstellung des Bieters (Rechtsform, Gründungsjahr und -ort, Management, Standorte etc.) sowie
Darstellung der fachlichen Schwerpunkte des Bieters (Kernkompetenzen).

2. Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, für den Inhaber oder die Projektleitung dieses Auftrages
- Voraussetzung zur Durchführung der Evaluation ist, dass die Projektleitung ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Studienrichtung Sozialwissenschaften, Rechtswissenschaften, Erziehungswissenschaften oder vergleichbar hat. Deren Qualifikation(en) ist/sind in Kopie nachzuweisen und mit dem Angebot vorzulegen.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. § 46 VgV - siehe hierzu auch Formular 325 EU, das zum Download zur Verfügung steht.
1. Vorlage mind. einer (1) aussagekräftigen positiven Referenz aus den letzten 3 Jahren mit ausführlicher Beschreibung der einschlägigen (vergleichbaren) Erfahrungen zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung mit Angabe des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers. Aus der Referenz muss erkennbar sein, ob bzw. welche
- Erfahrung in der Entwicklung und Anwendung empirischer Methoden (quantitativ/qualitativ) sowie in der Entwicklung und Anwendung geeigneter Indikatoren zur Bewertung der Umsetzung von Kinderrechten besteht, und
- Kenntnisse im Bereich der Kinder- und Jugendrechte, insbesondere im Bereich der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention vorhanden sind.
Weitere Nachweise dürfen zusätzlich optional vorgelegt werden, um die o.g. gewünschten Erfahrungen nachzuweisen bzw. zu belegen.

2. Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich beteiligungsorientierten Projektmanagements sind von Vorteil - insbesondere im Umgang mit unterschiedlichen Zielgruppen sowie der Einbindung von Kindern und Jugendlichen in Projektprozesse - und können beispielsweise durch Vorlage einer (1) Referenz oder alternativ durch Projektpläne, Publikationen oder vergleichbare Unterlagen nachgewiesen werden.

3. Unabhängigkeit und inhaltliche Unparteilichkeit des Bieters sind nachzuweisen - insbesondere eine unabhängige Arbeitsweise ohne politische, staatliche oder wirtschaftliche Einflussnahmen sowie eine objektive und transparente Durchführung des Monitorings. Darzulegen ist, dass keine strukturellen Abhängigkeiten bestehen und wie die Unparteilichkeit methodisch sichergestellt wird (z. B. durch Standards, Ethikrichtlinien oder unabhängige Gremien). Ergänzend können Satzungsauszüge, Organigramme, Selbstverpflichtungen, Nachweise zur Orientierung an den Pariser Prinzipien, A-Zertifizierungen oder vergleichbare Nachweise beigefügt werden.

4. Angabe der wissenschaftlichen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Die Qualifikationen des eingesetzten Personals sind durch geeignete Nachweise (z. B. Zeugnisse, Urkunden, Lebensläufe oder vergleichbare Unterlagen) zu belegen.

5. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.

Finanzierung

Siehe Vergabeunterlagen, insbesondere Nr. 17 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen des Landes NRW (ZVB NRW), Formular 512. Des Weiteren sind die Zusätzlichen Vertragsvereinbarungen zu berücksichtigen.

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Es wird auf die Besonderen Vertragsbedingungen verwiesen (Formular 513). Die Besonderen Vertragsbedingungen können vom Formularserver heruntergeladen werden. Ebenso wird auf die Zusätzlichen Vertragsvereinbarungen dieses Verfahrens hingewiesen, die auch zum Download zur Verfügung stehen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung