technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. § 46 VgV - siehe hierzu auch Formular 325 EU, das zum Download zur Verfügung steht.
1. Vorlage mind. einer (1) aussagekräftigen positiven Referenz aus den letzten 3 Jahren mit ausführlicher Beschreibung der einschlägigen (vergleichbaren) Erfahrungen zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung mit Angabe des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers. Aus der Referenz muss erkennbar sein, ob bzw. welche
- Erfahrung in der Entwicklung und Anwendung empirischer Methoden (quantitativ/qualitativ) sowie in der Entwicklung und Anwendung geeigneter Indikatoren zur Bewertung der Umsetzung von Kinderrechten besteht, und
- Kenntnisse im Bereich der Kinder- und Jugendrechte, insbesondere im Bereich der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention vorhanden sind.
Weitere Nachweise dürfen zusätzlich optional vorgelegt werden, um die o.g. gewünschten Erfahrungen nachzuweisen bzw. zu belegen.
2. Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich beteiligungsorientierten Projektmanagements sind von Vorteil - insbesondere im Umgang mit unterschiedlichen Zielgruppen sowie der Einbindung von Kindern und Jugendlichen in Projektprozesse - und können beispielsweise durch Vorlage einer (1) Referenz oder alternativ durch Projektpläne, Publikationen oder vergleichbare Unterlagen nachgewiesen werden.
3. Unabhängigkeit und inhaltliche Unparteilichkeit des Bieters sind nachzuweisen - insbesondere eine unabhängige Arbeitsweise ohne politische, staatliche oder wirtschaftliche Einflussnahmen sowie eine objektive und transparente Durchführung des Monitorings. Darzulegen ist, dass keine strukturellen Abhängigkeiten bestehen und wie die Unparteilichkeit methodisch sichergestellt wird (z. B. durch Standards, Ethikrichtlinien oder unabhängige Gremien). Ergänzend können Satzungsauszüge, Organigramme, Selbstverpflichtungen, Nachweise zur Orientierung an den Pariser Prinzipien, A-Zertifizierungen oder vergleichbare Nachweise beigefügt werden.
4. Angabe der wissenschaftlichen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Die Qualifikationen des eingesetzten Personals sind durch geeignete Nachweise (z. B. Zeugnisse, Urkunden, Lebensläufe oder vergleichbare Unterlagen) zu belegen.
5. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.