Lieferung diverser Sportgeräte
VO: UVgO Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Kommunikation

Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.
Betreff: Lieferfristen Datum: 07.05.2026 - 14:17 Uhr

Nachricht:

Die im § 3 im Mustervertrag ausgewiesene Lieferfrist ist nicht als verbindliche Mindestanforderung im vergaberechtlichen Sinne zu verstehen. Ein Abweichen von der genannten Lieferfrist, insbesondere durch die Angabe längerer Lieferzeiten seitens der Bieterunternehmen, führt nicht unmittelbar zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren. Der Mustervertrag kann entsprechend angepasst werden.

Zu beachten ist nur, dass die Lieferung der bestellten Waren grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen ab Auftragserteilung zu erfolgen hat.
In begründeten Ausnahmefällen sowie bei der Lieferung von Großgeräten kann nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber eine abweichende, verlängerte Lieferfrist gewährt werden.

Lieferungen zum Jahresende sind einschließlich vollständiger Rechnungsstellung spätestens bis zum 16.12. des jeweiligen Kalenderjahres abzuwickeln.
Hierzu bedarf es bei Abruf der Waren dann der Rücksprache, bis zu welchem Termin die Lieferung gewährleistet wird, damit eine Rechnungslegung und Buchung bis zum 16.12. erfolgen kann.
Kann die Lieferung bis zum 16.12. nicht durchgeführt werden, darf der Abruf zum Jahresende durch den Auftraggeber nicht mehr getätigt werden und muss im darauffolgenden Jahr erfolgen.

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