| VO: | VgV | Vergabeart: | Offenes Verfahren | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Aus Transparenzgründen richtet sich meine Antwort hiermit an alle Bewerber: Ihre Fragestellungen bzw. Anmerkungen habe ich meinen Antworten und Hinweisen angefügt:
*Zur Gesamtgewichtung des Konzeptes 30 %, während die Überschrift der Bewertungsmatrix teilweise von 40 % Gesamtqualität spricht. ( vgl. 15.2.2 + 15.2.2.1 zu 15.2) - Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Es handelt sich um einen Tippfehler. Eine inhaltliche Änderung der Vergabeunterlagen ist hiermit nicht verbunden. Das Konzept wird mit 30 % bewertet.
**In der Leistungsbeschreibung wird an der bezeichneten Stelle auf den Auftragnehmer Bezug genommen. Ist dies zutreffend? - Nein, nicht zutreffend. Es liegt ein Formulierungsfehler vor. Richtig ist hier: Auftraggeber.
***Selm: Ist der als "Wachbereich" bezeichnete Bereich als Wachraum im eigentlichen Sinne zu verstehen? - Nein. Es handelt sich hierbei nicht um einen Wachbereich im Sinne der Wachstandorte. Gemeint ist vielmehr ein Büro- bzw. Schreibraum mit einer Besuchertheke. Die Bezeichnung wird hiermit entsprechend klargestellt. Ferner wird der zweimalige Wochenintervall bestätigt.
****4.3.1.7 : > (vgl. Punkt 3.2.1.5).... diesen Querverweis gibt es nicht - bitte benennen Sie den Korrekten. - Korrekt ist hier 4.3.1
***** > 4.3.2.5 : > unter Punkt 4.1.3.4 genannten.... diesen Querverweis gibt es nicht - bitte benennen Sie den Korrekten. - Korrekt ist hier 4.3.1.4
******* 5.1.2 : > ....an den Qualitätskontrollen (vgl. Punkt 0.0) persönlich teilzunehmen. - Korrekt ist hier 4.4.2
Ich bedanke mich für die Hinweise. Bei weiteren Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Nadine Gretenkort
Telefon: +49 (0)2303 921 2144
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen des oben genannten EU-weiten Vergabeverfahrens sind Bieterfragen zur Kalkulationsgrundlage und zu den Reinigungsfrequenzen eingegangen. Die Vergabestelle hat diese Hinweise zum Anlass genommen, die Vergabeunterlagen präzisierend anzupassen, um für alle Bieter eine transparente, einheitliche und zweifelsfreie Kalkulationsbasis zu schaffen.
Die Vergabeunterlagen wurden mit sofortiger Wirkung geändert und ergänzt (s. Punkt 4.1 + ff.) und die in Gelb markierten Abschnitte.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese Neufassung der Ziffer 4.1 zwingend der Erstellung Ihres Angebots zugrunde zu legen ist. Angebote, die auf veralteten Versionen der Leistungsbeschreibung basieren oder die vorgenannten Mindestintervalle nicht berücksichtigen, müssen aus vergaberechtlichen Gründen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die Preisblätter sind folglich anzupassen und aktualisiert einzureichen. Darüber hinaus wurden die Fristen zur Einreichung von Aufklärungsfragen auf den 27.07.2026, die Frist zur Beantwortung der Aufklärungsfragen auf den 28.07.2026 verlängert. Zudem wurde die Frist zur Angebotsabgabe auf den 06.08.2026 12:00 Uhr datiert.
Die aktualisierte Leistungsbeschreibung steht ab sofort auf dem Vergabeportal zum Download bereit.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Nadine Gretenkort
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen des oben genannten Vergabeverfahrens wurde festgestellt, dass im ursprünglichen Preisblatt keine Angabemöglichkeiten für den Pauschalpreis einer Zellenreinigung sowie den Zuschlagssatz bei grober Verunreinigung gegeben waren. Dies betrifft ausschließlich die Lose 1 (Liegenschaft Unna), 4 (Liegenschaft Kamen) und 9 (Liegenschaft Schwerte). Alle anderen Preisblätter haben weiterhin Bestand.
Aus diesem Grund wurden die Vergabeunterlagen korrigiert. Das aktualisierte Preisblatt (in der aktualisierten Leistungsbeschreibung enthalten) stehen Ihnen ab sofort auf der Plattform zum Download zur Verfügung.
Neue Datei: NEU ab 14.07.2026 Leistungsbeschreibung_KPB Unna Version 2
Bitte beachten Sie für das weitere Vorgehen zwingend folgende Punkte:
1. Ausschließliche Verwendung: Für die Erstellung Ihres Angebotes ist zwingend und ausschließlich das neue Preisblatt und die neue Leistungsbeschreibung zu verwenden. Angebote für die Lose 1, 4 und 9 auf alten Preisblättern müssen vom Verfahren ausgeschlossen werden.
2. Umgang mit bereits abgegebenen Angeboten: Sollten Sie bereits ein Angebot über das System für die Lose 1, 4 oder 9 eingereicht haben, müssen Sie dieses im Portal zurückziehen und ein neues Angebot auf Basis des geänderten Preisblattes hochladen.
3. Fristverlängerung: Um Ihnen ausreichend Zeit für die Nachkalkulation einzuräumen, wird die Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen auf den 24.07.2026, die Frist zur Beantwortung auf den 27.07.2026 und die Angebotsfrist auf den 04.08.2026, 12:00 Uhr, verlängert.
Wir bitten um Verständnis für diese Anpassung und die daraus resultierende Verzögerung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Henning Kummer
Kreispolizeibehörde Unna
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